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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1978 - 7 B 82.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3930
BVerwG, 25.07.1978 - 7 B 82.76 (https://dejure.org/1978,3930)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1978 - 7 B 82.76 (https://dejure.org/1978,3930)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1978 - 7 B 82.76 (https://dejure.org/1978,3930)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung aus einer Schule

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m. …

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1978 - 7 B 82.76
    Der Senat hat durch Urteil vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 11.76 - in einem die Nichtversetzung eines Schülers in der 5. Klasse einer Berliner Grundschule betreffenden Fall entschieden, daß zu den wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen, die in ihren Grundzügen durch Gesetz oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung durch Rechtsverordnung zu regeln sind, auch die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers rechnet.
  • BVerwG, 15.11.1979 - 7 B 225.78

    Schulwesen - Gymnasium - Versetzungsordnung

    Diese Rechtsansicht steht in Einklang mit der im Berufungsurteil erwähnten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 14. Juli 1978 BVerwG 7 C 11.76 [BVerwGE 56, 155]; Beschlüsse vom 25. Juli 1978 BVerwG 7 B 82.76 sowie vom 26. Juli 1978 BVerwG 7 B 5.77 [JZ 1978, 682 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 59] und BVerwG 7 B 160.75).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1979 - XI 2800/78
    Zwar rechnet die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers zu den wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen, die in ihren Grundzügen nur durch Gesetz oder auf Grund gesetzlicher Ermächtigung durch Rechtsverordnung, nicht aber durch Verwaltungsvorschriften zu regeln sind; jedoch war die in der Versetzungsordnung vom 09.06.1971 enthaltene Regelung der Versetzung, die zum überkommenen Ordnungsgefüge der Schule gehörte, zur Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit und der Funktionsfähigkeit der Schule für eine Übergangszeit als Übergangslösung noch hinzunehmen (vgl. dazu im einzelnen BVerwG, Urteil vom 14.07.1978, BVerwGE 56, 155; Beschlüsse vom 25.07.1978 - BVerwG 7 B 82.76 - und vom 26.07.1978, Buchholz 421 Kulturund Schulwesen Nr. 59; auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.09.1978 - XI 1102/78 -).
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