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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.2000 - 7 B 84.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12675
BVerwG, 09.10.2000 - 7 B 84.00 (https://dejure.org/2000,12675)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.2000 - 7 B 84.00 (https://dejure.org/2000,12675)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 2000 - 7 B 84.00 (https://dejure.org/2000,12675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks an eine Erbengemeinschaft - Unredlicher Erwerb des dinglichen Nutzungsrechts an dem Grundstück und des Eigentums an dem darauf errichteten Gebäude - Vorliegen einer sittlich anstößigen Manipulation - Enger zeitlicher Zusammenhang ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.04.1998 - 7 B 114.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2000 - 7 B 84.00
    Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen ist, dem aber keine "Ausstrahlungswirkung" auf den späteren Erwerb mehr zukommt (Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54).
  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint); …

    In der Rechtsprechung ist allerdings geklärt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den einem Erwerb vorausgehenden Umständen - etwa einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung - und dem Eigentumserwerb die Anstößigkeit des Erwerbs selbst indiziert (BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - juris;… Urt. v. 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15, S. 50, 52; Beschl. v. 7. Januar 2003 - BVerwG 7 B 69.02 - juris;… Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 8 C 11.03 - Bh 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 27, S. 85, 89; Beschl. v. 17. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 48.07 - juris;… zweifelnd, ob eine sittlich anstößige Manipulation bei Begründung eines Mietverhältnisses zur Folge haben kann, "dass der spätere Erwerb als unredlich anzusehen wäre", dagegen BVerwG, Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6, S. 22, 25), von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang aber nicht mehr die Rede sein kann, wenn bis zu dem Eigentumserwerb etliche Jahre vergangen sind (BVerwG, Beschl. v. 28. November 2000 - BVerwG 7 B 63.00 - juris und Beschl. v. 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - a. a. O., mehr als zehn Jahre zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem Eigentumserwerb;… VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25. März 2004 - 4 K 644/99 - juris: 15 Jahre ).

    Daraus folgt, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand zwischen einer in anstößiger Weise erwirkten Wohnraumzuweisung und dem späteren Erwerb die Notwendigkeit wächst, die Ausstrahlungswirkung einer solchen Wohnraumzuweisung auf den Eigentumserwerb an Hand anderer Umstände des Einzelfalles zu belegen (BVerwG, Beschl. v. 7. Januar 2003, a. a. O. und BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 2000, a. a. O.).

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
    In der Rechtsprechung ist allerdings geklärt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den einem Erwerb vorausgehenden Umständen - so etwa einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung - und dem Eigentumserwerb die Anstößigkeit des Erwerbs selbst indiziert (BVerwG, Beschl. v. 09. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -, juris Rn. 9;… BVerwG, Urt. v. 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 -, juris Rn. 13;… BVerwG, Beschl. v. 07. Januar 2003 - BVerwG 7 B 69.02 -, juris Rn. 7;… BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2004 - BVerwG 8 C 11.03 -, juris Rn. 33;… BVerwG, Beschl. v. 17. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 48.07 -, juris Rn. 5, BVerwG, Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 -, juris Rn. 16), von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang aber nicht mehr die Rede sein kann, wenn bis zu dem Eigentumserwerb etliche Jahre vergangen sind (BVerwG, Beschl. v. 28. November 2000 - BVerwG 7 B 63.00 -, juris Rn. 5 und BVerwG, Beschl. v. 09. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -, juris Rn. 9 [mehr als zehn Jahre zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem Eigentumserwerb];… VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25. März 2004 - 4 K 644/99 -, juris Rn. 51 [15 Jahre]).

    Daraus folgt, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand zwischen einem anstößigen Umstand und dem späteren Erwerb die Notwendigkeit wächst, die Ausstrahlungswirkung an Hand anderer Umstände des Einzelfalles zu belegen (BVerwG, Beschl. v. 09. Oktober 2000, - BVerwG 7 B 84.00 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 07.01.2003 - 7 B 69.02

    Annahme der Unredlichkeit des Zweiterwerbs eines Grundstücks gemäß § 4 des …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei ebenfalls geklärt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem darauf folgenden Eigentumserwerb die Anstößigkeit des Erwerbs zwar indiziert, von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang aber nicht mehr die Rede sein kann, wenn bis zu dem Eigentumserwerb mehr als zehn Jahre vergangen sind (Beschluss vom 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -).

    a) Die Kläger entnehmen dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - den abstrakten Rechtssatz, dass mit zunehmendem Zeitabstand zu einer in anstößiger Weise erhaltenen Wohnraumzuweisung die Notwendigkeit wachse, die Ausstrahlungswirkung einer solchen Wohnraumzuweisung auf den Eigentumserwerb anhand anderer Umstände des Einzelfalles zu belegen.

  • BVerwG, 28.11.2000 - 7 B 63.00

    Rückübertragung des Eigentums an dem Hausgrundstück - Vorliegen eines unredlichen …

    Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen ist, dem aber keine "Ausstrahlungswirkung" auf den späteren Erwerb mehr zukommt (Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54; Beschluss vom 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -).

    Von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang kann aber nicht mehr die Rede sein, wenn bis zu dem Eigentumserwerb mehr als zehn Jahre vergangen sind (Beschluß vom 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 8 B 45.02

    Umwidmung von Wohnraum in Gewerberaum - Anforderungen an ein kollusives …

    Eine Divergenz zu dem Beschluss vom 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - scheidet schon deshalb aus, weil das Verwaltungsgericht eine "manipulativ erwirkte Wohnraumzuweisung" nicht angenommen hat und demzufolge von dem Erfordernis eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen einer solchen Wohnraumzuweisung und dem nachfolgenden Eigentumserwerb nicht abgewichen sein kann.
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