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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.1986 - 7 B 86.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2561
BVerwG, 27.05.1986 - 7 B 86.86 (https://dejure.org/1986,2561)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1986 - 7 B 86.86 (https://dejure.org/1986,2561)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - 7 B 86.86 (https://dejure.org/1986,2561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abfallbeseitigungsplan - Abweichungen - Wohl der Allgemeinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 837
  • DVBl 1986, 1281
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1986 - 7 B 86.86
    Daher stellt sich in einem Revisionsverfahren auch nicht die Frage, ob und unter weichen Voraussetzungen ein Kläger im Rahmen eines ihm zustehenden Anspruchs auf gerechte Abwägung (vgl. BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]) ein derartiges Zuwiderlaufen rügen kann.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …

    Das Planungsermessen findet seine rechtlichen Grenzen vor allem in den zwingenden Versagungsgründen des § 8 Abs. 3 AbfG und sonstiger infolge der Konzentrationswirkung zu beachtender Rechtsvorschriften, zum anderen in den Anforderungen des Abwägungsgebots (vgl. zum Abfallrecht: Beschluß des Senats vom 27. Mai 1986 - BVerwG 7 B 86.86 -, DVBl. 1986, 1281 (1282); BVerwGE 90, 42 (47 f) und 90, 96 (99 f.); ferner zum sonstigen Fachplanungsrecht: BVerwGE 72, 15 (20 f.) m. w. N.).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Abfallbeseitigung - Planfeststellungsbeschluß - Gemeindegebiet

    Mit dieser Ermächtigung ist der Behörde ein Planungsermessen (planerische Gestaltungsfreiheit) eingeräumt, das sich auf alle Gesichtspunkte erstreckt, die zur Verwirklichung des gesetzlichen Planungsauftrags und zugleich zur Bewältigung der von dem Vorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme von Bedeutung sind (für das Abfallrecht vgl. Beschluß des Senats vom 27. Mai 1986 - BVerwG 7 B 86.86 - DVBl. 1986, 1281 (1282)).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis - …

    Die vorbereitende abfallrechtliche Planung ist wie jede andere Planung einerseits durch die grundsätzliche Gestaltungsfreiheit der zuständigen Planungsbehörde gekennzeichnet, unterliegt aber andererseits bestimmten rechtlichen Bindungen, insbesondere den Anforderungen des rechtsstaatlichen Abwägungsgebotes (vgl. allgemein z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]und speziell zum Abfallrecht Beschluß vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - sowie Beschluß vom 27. Mai 1986 - BVerwG 7 B 86.86 - in Buchholz 451.22 AbfG Nr. 3 und 21).
  • BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91

    Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und …

    Ob das so entstandene Ermittlungs- und Prüfungsdefizit die Kläger in ihren Rechten, nämlich in ihrem Anspruch auf gerechte Abwägung verletzt (vgl. dazu BVerwGE 48, 56 (66) [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]; BVerwG, Beschluß vom 27. Mai 1986 - BVerwG 7 B 86.86 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 21), läßt sich beim derzeitigen Verfahrensstand noch nicht abschließend beurteilen: Zwar lag dem Nachtragsbescheid keine umfassende Prüfung der Sickerwasserproblematik und damit der Auswirkungen des künftigen Deponiebetriebs auf das Grundwasser zugrunde, so daß zwangsläufig auch die Frage einer möglichen Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und Brunnen der Kläger offengeblieben ist.
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88

    Abfallbeseitigungsplan - Fortschreibung - Lagerung von Autowracks - …

    Die vorbereitende abfallrechtliche Planung ist wie jede andere Planung einerseits durch die grundsätzliche Gestaltungsfreiheit der zuständigen Planungsbehörde gekennzeichnet, unterliegt aber andererseits bestimmten rechtlichen Bindungen, insbesondere den Anforderungen des rechtsstaatlichen Abwägungsgebotes (vgl. allgemein z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.71 - BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]und speziell zum Abfallrecht Beschluß vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB - 21.79 - sowie Beschluß vom 27. Mai 1986 - BVerwG 7 B 86.86 - in Buchholz 451.22 AbfG Nr. 3 und 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1992 - 10 S 289/92

    Planfeststellung für eine Abfallentsorgungsanlage: "Lagern" iSd VwGO § 48 Abs 1 S …

    Rn. 28 § 7 Abs. 1 S. 1 AbfG räumt der Planfeststellungsbehörde ein Planungsermessen (planerische Gestaltungsfreiheit) ein, das sich auf alle Gesichtspunkte erstreckt, die zur Verwirklichung des gesetzlichen Planungsauftrages und zugleich zur Bewältigung der von dem Vorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme von Bedeutung sind (…BVerwG, Urt. v. 27.3.1992, DVBl. 1992, 1233; Beschl. v. 27.5.1986, DVBl. 86, 1281, 1282).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1994 - 8 B 12060/93
    Die Zulassung einer solchen andersartigen Entsorgungsanlage wäre hier daher nur noch unter den Voraussetzungen des - aus der Sicht des § 8 Abs. 3 Satz 1 AbfG grundsätzlich unbedenklichen (vgl. BVerwG,Beschluß vom 27. Mai 1986, DVBl. 1986, 1281) - § 11 Abs. 5 Satz 2 LAbfWAG möglich.
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