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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 88.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5020
BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 88.97 (https://dejure.org/1997,5020)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1997 - 7 B 88.97 (https://dejure.org/1997,5020)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1997 - 7 B 88.97 (https://dejure.org/1997,5020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Restitutionsausschlusstatbestands bei unwirksamer Überführung von Bodenreformgrundstücken - Unvereinbarkeit zwischen den Bodenreformverordnungen und dem Recht der Besatzungsmächte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
    Offene Vermögensfragen - Eigentumsbegriff des VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 88.97
    Dieses Vorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision schon deswegen nicht, weil es nach dem Enteignungsbegriff des Vermögensgesetzes nicht auf die Rechtswirksamkeit einer Enteignung, sondern darauf ankommt, ob der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 -, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 -, BVerwGE 98, 137 [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]; Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 -, BVerwGE 98, 261 [BVerwG 18.05.1995 - 7 C 19/94]; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 88.97
    Dieses Vorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision schon deswegen nicht, weil es nach dem Enteignungsbegriff des Vermögensgesetzes nicht auf die Rechtswirksamkeit einer Enteignung, sondern darauf ankommt, ob der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 -, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 -, BVerwGE 98, 137 [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]; Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 -, BVerwGE 98, 261 [BVerwG 18.05.1995 - 7 C 19/94]; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.1994 - 7 B 14.94
    Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 88.97
    Dieses Vorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision schon deswegen nicht, weil es nach dem Enteignungsbegriff des Vermögensgesetzes nicht auf die Rechtswirksamkeit einer Enteignung, sondern darauf ankommt, ob der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 -, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 -, BVerwGE 98, 137 [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]; Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 -, BVerwGE 98, 261 [BVerwG 18.05.1995 - 7 C 19/94]; jeweils m.w.N.).
  • VG Gera, 29.05.2002 - 6 K 1437/98

    Ausgleichsleistungsrecht; Ausgleichsleistungsrecht; Enteignungsbegriff; …

    Der Begriff der Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 1994 - 7 B 31/94 - zit. nach juris;… Urteil vom 6. Dezember 1996 - 7 C 9/96 - VIZ 1997, S. 220-222; Beschluss vom 26. März 1997 - 7 B 88/97 - zit. nach juris).
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