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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.04.1990 - 7 B 89.1121   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,16156
VGH Bayern, 25.04.1990 - 7 B 89.1121 (https://dejure.org/1990,16156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.1990 - 7 B 89.1121 (https://dejure.org/1990,16156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 1990 - 7 B 89.1121 (https://dejure.org/1990,16156)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 84
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Freiburg, 17.04.2020 - 4 K 4710/19

    Beendigung der Zweckentfremdung von Wohnungen auf der Grundlage des Polizeirechts

    Rn. 70 Insoweit ist anerkannt, dass sich die subjektive Zweckbestimmung nicht durch einen einfachen Sinneswandel des Verfügungsberechtigten ändern lässt, sondern es hierfür eines nach außen erkennbaren und auf Dauer angelegten Umwidmungsakts bedarf (so bereits Bayer. VGH, Urt. v. 25.04.1990 - 7 B 89.1121 -, juris Rn. 16 …und Urt. v. 01.12.1997 - 24 B 95.3612 -, juris Ls. 1, Rn. 31 sowie im Anschluss daran etwa VG Hamburg, Beschl. v. 28.02.1995 - 7 VG 702/95 -, juris Rn. 11 und 14;… VG Berlin, Beschl. v. 02.08.2017 - 6 L 510.17 -, juris Rn. 40;… VG München, Beschl. v. 22.08.2019 - M 9 S 18.3233 -, juris Rn. 27).

    Als Umwidmungsakte kommen beispielsweise die Einreichung eines baurechtlichen Änderungsantrags (Tektur) oder tiefgreifende Umbaumaßnahmen in Betracht, die eine Wohnnutzung nicht mehr zulassen; auch eine privatrechtliche Vereinbarung kann - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin - eine Umwidmung darstellen, wenn der Wille zur Änderung des Nutzungszwecks nach außen hinreichend deutlich erkennbar wird (vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 25.04.1990 - 7 B 89.1121 -, a.a.O.;… Urt. v. 01.12.1997 - 24 B 95.3612 -, a.a.O;… Urt. v. 26.11.1998 - 24 B 97.2158 -, juris Rn. 38;… VG München, Beschl. v. 22.08.2019 - M 9 S 18.3233 -, a.a.O.).

  • VG Berlin, 12.04.2019 - 6 K 604.17

    Rechtsverletzung durch eine zweckentfremdungsrechtliche Genehmigung für die …

    Mögliche Lärmbelästigungen könnte der Kläger jedenfalls mit zumutbarem Aufwand hinreichend beseitigen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 25. April 1990 - 7 B 89.1121 -, juris Rn. 18; BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 8 C 38.89 -, juris Rn. 9 f.; zur Renditeberechnung OVG Berlin, Urteil vom 13. Februar 1997 - OVG 5 B 45.95 -, juris und Grundeigentum 1997, 623).

    Jedenfalls aus diesem Grund geht der Verweis des Klägers auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 25. April 1990 - 7 B 89.1121 -, juris) an der Sache vorbei.

  • VG Ansbach, 22.12.2021 - AN 3 S 21.02026

    Rückführungsanordnung für zweckentfremdeten Wohnraum

    Rn. 73 Insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung, wonach zur Änderung der subjektiven Zweckbestimmung ein nach außen erkennbarer und auf Dauer angelegter Umwidmungsakt nötig ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.12.2004 - 24 ZB 04.941 - juris; B.v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - juris; B.v. 25.4.1990 - 7 B 89.1121 - juris; VGH BaWÜ, B.v. 6.8.2020 - 3 S 1483/20 - juris), erscheint die in § 2 Abs. 3 Nr. 2 ZwEVS enthaltene, der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienende Konkretisierung des subjektiven Bestimmungsrechts des § 2 Abs. 2 ZwEVS noch vom Normzweck getragen und gedeckt und damit im hier vorliegenden summarischen Verfahren nicht zu beanstanden (…vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 20.10.2020, a.a.O.).
  • VG Freiburg, 20.02.2025 - 4 K 1852/24

    Zweckentfremdungsverbot; Bauaufwand; Wesentlichkeit

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, einschließlich jener der Kammer, ist anerkannt, dass eine Änderung der subjektiven Bestimmung eines nach außen erkennbaren und auf Dauer angelegten Umwidmungsakts bedarf (…vgl. Beschluss der Kammer vom 17.04.2020 - 4 K 4710/19 - juris Rn. 70 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 12.12.2022 - 3 S 1762/22 - juris Rn. 17 ; so auch schon Bayerischer VGH, Urteil vom 25.04.1990 - 7 B 89.1121 - juris Rn. 16); dies entspricht auch ohne Weiteres dem Wortlaut des § 3 Abs. 2 Satz 2 ZES.
  • VG Ansbach, 05.08.2021 - AN 3 K 20.02803

    Nutzungsuntersagung und Rückführungsverpflichtung wegen Zweckentfremdung von …

    Rn. 26 Im Hinblick auf die Rechtsprechung, wonach zur Änderung der subjektiven Zweckbestimmung ein nach außen erkennbarer und auf Dauer angelegter Umwidmungsakt nötig ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.12.2004 - 24 ZB 04.941 - juris; B.v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - juris; B.v. 25.4.1990 - 7 B 89.1121 - juris; VGH BaWÜ, B.v. 6.8.2020 - 3 S 1483/20 - juris), erscheint diese in § 2 Abs. 3 Nr. 2 ZwEVS enthaltene, der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienende Konkretisierung des subjektiven Bestimmungsrechts des § 2 Abs. 2 ZwEVS noch vom Normzweck getragen und gedeckt und damit nicht zu beanstanden.
  • VG Ansbach, 05.08.2021 - AN 3 K 20.01224

    Versagung der Zweckentfremdung von Wohnraum

    Rn. 32 Im Hinblick auf die Rechtsprechung, wonach zur Änderung der subjektiven Zweckbestimmung ein nach außen erkennbarer und auf Dauer angelegter Umwidmungsakt nötig ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.12.2004 - 24 ZB 04.941 - juris; B.v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - juris; B.v. 25.4.1990 - 7 B 89.1121 - juris; VGH BaWÜ, B.v. 6.8.2020 - 3 S 1483/20 - juris), erscheint diese in § 2 Abs. 3 Nr. 2 ZwEVS enthaltene, der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienende Konkretisierung des subjektiven Bestimmungsrechts des § 2 Abs. 2 ZwEVS noch vom Normzweck getragen und gedeckt und damit nicht zu beanstanden.
  • VG Ansbach, 14.01.2021 - AN 3 S 20.02802

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Rn. 31 Im Hinblick auf die Rechtsprechung, wonach zur Änderung der subjektiven Zweckbestimmung ein nach außen erkennbarer und auf Dauer angelegter Umwidmungsakt nötig ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.12.2004 - 24 ZB 04.941 - juris; B.v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - juris; B.v. 25.4.1990 - 7 B 89.1121 - juris; VGH BaWÜ, B.v. 6.8.2020 - 3 S 1483/20 - juris), erscheint diese in § 2 Abs. 3 Nr. 2 ZwEVS enthaltene, der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienende Konkretisierung des subjektiven Bestimmungsrechts des § 2 Abs. 2 ZwEVS noch vom Normzweck getragen und gedeckt und damit im hier vorliegenden summarischen Verfahrung nicht zu beanstanden (…vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 20.10.2020, a.a.O.).
  • VG Ansbach, 16.09.2020 - AN 3 S 20.01646

    Inzidente Normenkontrolle im Eilverfahren, Zweckentfremdung von Wohnraum, …

    Rn. 60 Im Hinblick auf die Rechtsprechung, wonach zur Änderung der subjektiven Zweckbestimmung ein nach außen erkennbarer und auf Dauer angelegter Umwidmungsakt nötig ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.12.2004 - 24 ZB 04.941 - juris; B.v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - juris; B.v. 25.4.1990 - 7 B 89.1121 - juris; VGH BaWÜ, B.v. 6.8.2020 - 3 S 1483/20 - juris), erscheint diese in § 2 Abs. 3 Nr. 2 ZwEVS enthaltene, der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienende Konkretisierung des subjektiven Bestimmungsrechts des § 2 Abs. 2 ZwEVS noch vom Normzweck getragen und gedeckt und damit im hier vorliegenden summarischen Verfahrung nicht zu beanstanden.
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