Rechtsprechung
| BVerwG, 28.06.2002 - 7 B 90.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines in der Sowjetischen Besatzungszone enteigneten Unternehmens; Ablehnung eines Beweisantrages zu einer Hinzuziehung von Auskünften des russischen Staatsarchives wegen mangelnder Substantiierung; Verletzung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 20.07.2001 - 1 K 837/97
- BVerwG, 28.06.2002 - 7 B 90.01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95
Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige …
Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 7 B 90.01
Der Kläger hat insoweit keinen unzulässigen Beweisermittlungs- oder Ausforschungsantrag gestellt (BVerwG, Beschluss vom 29. März 1995 BVerwG 11 B 21.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266).
- BVerwG, 28.04.2004 - 7 B 75.03
Ausschluss der vermögensrechtlichen Rückübertragung von Grundstücken bei …
Die Notwendigkeit, Unterlagen aus Archiven beizuziehen, drängt sich auf, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorhandensein entscheidungserheblicher Unterlagen in dem Archiv gegeben sind (vgl. Beschluss vom 23. Juli 2003 - BVerwG 8 B 57.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 330 S. 46; auch Beschluss vom 28. Juni 2002 - BVerwG 7 B 90.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 325 S. 37). - BVerwG, 04.02.2005 - 8 B 102.04
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht …
Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob sich dem Gericht die Beiziehung der Akten des Landeshauptarchivs und/oder des Bundesarchivs hätte aufdrängen müssen (vgl. dazu Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - BVerwG 8 B 57.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 330, vom 28. Juni 2002 - BVerwG 7 B 90.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 325 S. 37 f. und vom 28. April 2004 - BVerwG 7 B 75.03 - n.V. sowie insbesondere zur Frage von Archivunterlagen über Gebäude, die für die DDR eine besondere Bedeutung hatten, Beschluss vom 9. November 2001 - BVerwG 8 B 163.01 - n.v.), denn die Beschwerde hat nicht dargetan, dass sich aus den in den genannten Archiven befindlichen Unterlagen Erkenntnisse ergeben, die zu einer anderen Entscheidung des Verwaltungsgerichts hätten führen können.
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