Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.12.1997 - 7 B 95.2853 |
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.12.1997 - 7 B 95.2853
- BVerwG, 19.05.1998 - 6 B 42.98
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2015 - 9 S 412/15
Nachteilsausgleich bei Ärztlicher Prüfung
Ist hingegen das Unvermögen, innerhalb der festgesetzten Prüfungszeit oder unter regulären Prüfungsbedingungen die gestellte Aufgabe zu bewältigen, nicht in der geistigen Leistungs(un)fähigkeit des Prüflings begründet, sondern hat dies körperliche Ursachen, so hat der Prüfling grundsätzlich Anspruch auf Ausgleich dieses Nachteils (Bayr. VGH, Beschluss vom 03.12.1997 - 7 B 95.2853 -, BeckRS 1997, 19384).In diesen Fälle gebieten es das Grundrecht der Berufsfreiheit des Prüflings und der Grundsatz der Chancengleichheit, den Nachteil der Darstellungsfähigkeit insoweit auszugeichen, dass die Prüfungsbedingungen des Prüflings denen nicht behinderter Mitprüflinge entsprechen, er mithin in der Lage ist, seine geistige Leistungsfähigkeit so wie diese darzulegen (Bayr. VGH, Beschluss vom 03.12.1997, a.a.O.).
- VG Regensburg, 16.07.2013 - RN 1 E 13.1166
Nachteilsausgleich bei Epilepsieerkrankung
Ein Nachteilsausgleich ist somit nur dann zu gewähren, wenn Behinderungen der Darstellungsfähigkeit vorliegen, die dem Prüfling lediglich den Nachweis der möglicherweise durchaus vorhandenen Befähigung erschweren und deren Auswirkungen auch später im Berufsleben ausgeglichen werden können (vgl. BayVGH v. 3.12.1997, 7 B 95.2853). - VGH Bayern, 07.08.2008 - 7 C 08.1480
Richterablehnung
Der Verwaltungsgerichtshof wies Berufungen des Klägers mit Beschluss vom 3. Dezember 1997 (Az. 7 B 95.2853) und mit Urteil vom 21. Januar 1998 (Az. 7 B 95.3399) zurück.
- VGH Bayern, 08.07.2003 - 7 B 03.885
Prozesskostenhilfe, Zweite Juristische Staatsprüfung, Wiederaufnahme des …
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakten - auch der Verfahren 7 ZB 02.3058, 7 ZB 01.1047, 7 B 95.3399, 7 B 95.2853, 7 B 98.2778 und 7 B 99.2458 - Bezug genommen. - VGH Bayern, 07.08.2008 - 7 C 08.1482
Befangenheitsantrag
Der Verwaltungsgerichtshof wies Berufungen des Klägers mit Beschluss vom 3. Dezember 1997 (Az. 7 B 95.2853) und mit Urteil vom 21. Januar 1998 (Az. 7 B 95.3399) zurück. - VG München, 06.05.2008 - M 4 K 06.1807
Prüfungsrecht; Klage unzulässig wegen entgegenstehender Rechtskraft einer …
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