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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.12.1997 - 7 B 95.2853   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,49602
VGH Bayern, 03.12.1997 - 7 B 95.2853 (https://dejure.org/1997,49602)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.12.1997 - 7 B 95.2853 (https://dejure.org/1997,49602)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 7 B 95.2853 (https://dejure.org/1997,49602)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2015 - 9 S 412/15

    Nachteilsausgleich bei Ärztlicher Prüfung

    Ist hingegen das Unvermögen, innerhalb der festgesetzten Prüfungszeit oder unter regulären Prüfungsbedingungen die gestellte Aufgabe zu bewältigen, nicht in der geistigen Leistungs(un)fähigkeit des Prüflings begründet, sondern hat dies körperliche Ursachen, so hat der Prüfling grundsätzlich Anspruch auf Ausgleich dieses Nachteils (Bayr. VGH, Beschluss vom 03.12.1997 - 7 B 95.2853 -, BeckRS 1997, 19384).

    In diesen Fälle gebieten es das Grundrecht der Berufsfreiheit des Prüflings und der Grundsatz der Chancengleichheit, den Nachteil der Darstellungsfähigkeit insoweit auszugeichen, dass die Prüfungsbedingungen des Prüflings denen nicht behinderter Mitprüflinge entsprechen, er mithin in der Lage ist, seine geistige Leistungsfähigkeit so wie diese darzulegen (Bayr. VGH, Beschluss vom 03.12.1997, a.a.O.).

  • VG Regensburg, 16.07.2013 - RN 1 E 13.1166

    Nachteilsausgleich bei Epilepsieerkrankung

    Ein Nachteilsausgleich ist somit nur dann zu gewähren, wenn Behinderungen der Darstellungsfähigkeit vorliegen, die dem Prüfling lediglich den Nachweis der möglicherweise durchaus vorhandenen Befähigung erschweren und deren Auswirkungen auch später im Berufsleben ausgeglichen werden können (vgl. BayVGH v. 3.12.1997, 7 B 95.2853).
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 7 C 08.1480

    Richterablehnung

    Der Verwaltungsgerichtshof wies Berufungen des Klägers mit Beschluss vom 3. Dezember 1997 (Az. 7 B 95.2853) und mit Urteil vom 21. Januar 1998 (Az. 7 B 95.3399) zurück.
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