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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.01.1999 - 7 B 98.2357   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,26914
VGH Bayern, 20.01.1999 - 7 B 98.2357 (https://dejure.org/1999,26914)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.1999 - 7 B 98.2357 (https://dejure.org/1999,26914)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 7 B 98.2357 (https://dejure.org/1999,26914)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08

    Kompetenzüberschreitung der Prüfungsbehörde bei Hinweisen an den Prüfer zu …

    Auch die Grundrechte auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gebieten danach nur, dass die Prüfungskommission dem Prüfling die tragenden Gründe für die Bewertung der mündlichen bzw. praktischen Prüfungsleistungen bekanntgibt (BVerwG, Beschluss vom 20.05.1998 - 6 B 50/97 -, NJW 1998, 3657;… Senatsurteil vom 09.05.1995, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 20.01.1999 - 7 B 98.2357 -, Juris).

    Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Prüfer ihre Bewertung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt haben, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei der Bewertung den Zweck, dem die Prüfung dient, verkannt haben und ob ferner die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17.04.1991, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 20.01.1999 - 7 B 98.2357 -, Juris).

  • VGH Bayern, 13.07.2009 - 7 ZB 08.163

    Erste Juristische Staatsprüfung; Mängel im Prüfungsverfahren; Austausch von …

    Rn. 13 Das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben die Vereinbarkeit der Ausschlussfrist für die Rüge von Prüfungsmängeln mit höherrangigem Recht mehrfach bestätigt (BVerfG vom 25.4.1989 Az. 1 BvR 221.89; BVerwG vom 11.11.1991 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 292; vom 22.6.1994 BVerwGE 96, 126/129 und vom 20.10.1997 Az. 6 B 76/97 ; BayVGH vom 26.11.1976 BayVBl 1977, 213 und vom 20.1.1999 Az. 7 B 98.2357 ;… vgl. auch Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, RdNr. 112).

    Gegen die Versäumung der Ausschlussfrist ist auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich (BayVGH vom 20.1.1999, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17

    Bestehen der mündlichen Fachkundeprüfung; Verwertbarkeit eines heimlich …

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann vielmehr auch bei einer mündlichen Prüfung die Note "ungenügend" vergeben werden, wenn diese in geringen Teilbereichen positiv zu bewertende Ausführungen enthält, insgesamt jedoch, insbesondere im Vergleich zu den übrigen Prüfungsteilnehmern, als unbrauchbar einzustufen ist, wenn z.B. - nach der gerichtlich nicht bzw. nur eingeschränkt überprüfbaren Einschätzung des Prüfers - lediglich mehr oder minder problemlose Fragen zutreffend erörtert werden oder wenn vorhandene brauchbare Ansätze durch grobe Fehler und Lücken wieder entwertet werden.(vgl. Bay. VGH, Urteil vom 20.01.1999 - 7 B 98.2357 -, juris Rn. 45)".
  • VG Ansbach, 12.01.2021 - AN 2 K 20.00272

    Unverzügliche prüfungsrechtliche Befangenheitsrüge

    So hat etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rüge prüfungsrechtlicher Befangenheit fünf Tage nach der mündlichen Prüfung für unverzüglich gehalten, ohne diesen Zeitraum als solchen zu problematisieren (vgl. BayVGH, U.v. 20.1.1999 - 7 B 98.2357 - BeckRS 1999, 23725).

    So kommt es bei mündlichen Prüfung besonders auf die augenblickliche Verfassung des Prüflings sowie insbesondere auf die sprachliche Ausdrucksfähigkeit im Prüfungsgespräch an (vgl. BayVGH, B.v. 20 1.1999 - 7 B 98.2357 - BeckRS 1999, 23725).

  • VG Düsseldorf, 01.04.2014 - 26 K 5876/12

    Beamte Aufstiegsbeamte Studium Prüfung Bachelor Verfahrensfehler Bewertungsfehler …

    Rn. 53 BVerwG vom 22. Juni 1994 a.a.O.; BayVGH vom 8. September 1999 - 7 B 99.292 - BayVBl 2000, 529 und vom 20. Januar 1999 - 7 B 98.2357 - juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23

    Notenverbesserung der ersten juristischen Prüfung

    Anderenfalls könnte das Erfordernis der Unverzüglichkeit einer Rüge des Prüfungsverfahrens beliebig umgangen werden, sofern der Prüfling nur irgendeinen Punkt des Verfahrens rechtzeitig gerügt hat (VGH München, Urteil vom 20. Januar 1999 - 7 B 98.2357 -, juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963

    Ärztliche Vorprüfung; klinische Bezüge; mangelndes "Feedback" des Prüfers; …

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn ein Prüfling aufgrund eines offensichtlichen Versehens falsche Wege geht oder wenn sonstige Missverständnisse auszuräumen sind (vgl. BayVGH vom 21.1.1999 Az. 7 B 98.2357; vom 8.10.2004 VGH n.F. 58, 11/14 f.).
  • VGH Hessen, 01.08.2012 - 9 A 2384/11

    Besorgnis der Befangenheit im Prüfungsverfahren; Besorgnis der Befangenheit im …

    Unabhängig davon ist dem Verwaltungsgericht insoweit aber auch kein "schwerwiegender Fehler" unterlaufen, da es zu Recht davon ausgegangen ist, dass auch dann, wenn ein Prüfling erst nach Abschluss der Prüfung von einem Befangenheitsgrund Kenntnis erlangt, dieser ab diesem Zeitpunkt unverzüglich geltend zu machen ist, um der Prüfungsbehörde eine eigene, zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung zu ermöglichen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 20. Januar 1999 - 7 B 98.2357 -, juris;… Niehues/Fischer, a.a.O., Rdnr. 350).
  • VGH Bayern, 08.10.2004 - 7 CE 04.2567

    Abiturprüfung; Colloquium in Biologie; Anforderungen an die Niederschrift; …

    Allerdings stellen Protokollierungsmängel ebenso wie ein Verstoß gegen das Fairnessgebot oder auch die Voreingenommenheit eines Prüfers Verfahrensmängel der Prüfung dar (vgl. z.B. BayVGH vom 20.1.1999 Az. 7 B 98.2357).
  • VG München, 20.01.2015 - M 16 K 13.4875

    Fahrlehrerprüfung; Fachkundeprüfung; gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer …

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann vielmehr auch bei einer mündlichen Prüfungsleistung die Note "ungenügend" vergeben werden, wenn diese in geringen Teilbereichen positiv zu bewertende Ausführungen enthält, insgesamt jedoch, insbesondere im Vergleich zu den übrigen Prüfungsteilnehmern, als unbrauchbar einzustufen ist, wenn z.B. - nach der gerichtlich nicht bzw. nur eingeschränkt überprüfbaren Einschätzung des Prüfers - lediglich mehr oder minder problemlose Fragen zutreffend erörtert werden oder wenn vorhandene brauchbare Ansätze durch grobe Fehler und Lücken wieder entwertet werden (vgl. BayVGH, U.v. 20.1.19999 - 7 B 98.2357 - juris Rn. 45;… VG Regensburg, U.v. 5.7.2012 - RN K 11.1452 - juris Rn. 53 m.w.N;… nachgehend BayVGH, B.v. 8.11.2012 - 11 ZB 12.2041 - juris Rn. 11).
  • VG Würzburg, 30.03.2011 - W 6 K 10.14

    Prüfungsrecht; Prüfung zum Technischen Fachwirt IHK; Gebot der Fairness und …

  • VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1452

    Bewertung des mündlichen Teils der Fachkundeprüfung einer Fahrlehrerprüfung mit …

  • VG Regensburg, 24.11.2011 - RN 5 K 11.379

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist aufgrund …

  • VG Würzburg, 13.07.2010 - W 2 E 10.713

    Schulrecht; Fachhochschulreife; Fachabitur; praktische Prüfung im Fach …

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