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| VGH Bayern, 08.09.1999 - 7 B 98.3285 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 08.2277
Klage auf Verbesserung einer einzelnen Zeugnisnote; Realschule; Abschlusszeugnis; …
Zwar ist die Klage auf Verbesserung einer einzelnen Zeugnisnote grundsätzlich nur zulässig, wenn sich die erstrebte Verbesserung der Note auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn des Betroffenen positiv auswirken und insbesondere seine Chancen im Berufsleben verbessern kann (BVerwG vom 25.4.1983 BayVBl 1983, 477; BayVGH vom 8.9.1999 Az. 7 B 98.3285 ; OVG NRW vom 22.1.2001 DVBl 2001, 823/824; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Auflage 2004, RdNrn. - VG Würzburg, 04.12.2019 - W 2 K 18.1062
Erfolglose Klage gegen mündliche Prüfungsnote
Dieses Zeugnis stellt im Falle des Nichtbestehens der Abschlussprüfung den das Prüfungsverfahren abschließenden Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 BayVwVfG dar (vgl. BayVGH, U. v. 8.9.1999 - 7 B 98.3285 - juris Rn. 17). - VG Augsburg, 21.12.2010 - Au 3 K 10.1721
Abschlusszeugnis; Bemerkung; Übertritt ins Arbeitsleben
Dieser hat es in der Hand zu bestimmen, gegen welche Teile der Prüfung bzw. des Zeugnisses er mit substantiierten Einwendungen vorgehen und welche er gegen sich gelten lassen will (BVerwG vom 16.3.1994, DVBl 1994, 1356; BayVGH vom 19.3.2004, BayVBl 2005, 662; vom 8.9.1999, 7 B 98.3285 zu einem Realschulabschlusszeugnis). - VG Augsburg, 01.07.2008 - Au 3 K 07.1699
Abschlusszeugnis, Realschule; Gesamtnote im Fach Deutsch; Prüfungsnote; …
Dieser hat es in der Hand, zu bestimmen, gegen welche Teile der Prüfung er mit substantiierten Einwendungen vorgehen und welche er gegen sich gelten lassen will (BVerwG vom 16.3.1994, DVBl. 1994, 1356; BayVGH vom 19.3.2004, BayVBl. 2005, 662; vom 8.9.1999, 7 B 98.3285 zu einem Realschulabschlusszeugnis).
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