Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.12.2004 - 7 BV 03.2566 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestimmung des Zeitpunkts des Wirksamwerdens einer öffentlich beglaubigten schriftlichen Erklärung über den Kirchenaustritt; Anforderungen an das Wirksamwerden einer Kirchenaustrittserklärung; Möglichkeit des Wirksamwerdens einer schriftlichen Erklärung über den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.07.2003 - M 7 K 02.4241
- VGH Bayern, 10.12.2004 - 7 BV 03.2566
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.1997 - 10 S 529/96
Bescheinigung über den Austritt aus der Kirche: Wirksamkeit der …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2004 - 7 BV 03.2566
Der Senat folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 18.3.1997 StAZ 1998, 86), wonach aus der Zusammenschau des schriftlich erklärten Kirchenaustritts mit der primär vorgesehenen Form des Kirchenaustritts durch eine zur Niederschrift abgegebene Austrittserklärung folge, dass erst mit der Feststellung des konkret zuständigen Standesbeamten, die Austrittserklärung erfülle alle Anforderungen, der Kirchenaustritt wirksam werde.
- VG Freiburg, 15.07.2009 - 2 K 1746/08
Wirksamkeit eines Kirchenaustritts
Rn. 18 Die Klage ist als Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO zulässig, weil es sich bei der Bescheinigung über den Kirchenaustritt um einen beurkundenden Verwaltungsakt handelt (BVerwG, Urteil vom 23.02.1979 - 7 C 37/78 -, NJW 1979, 376; BayVGH, Urteil vom 10.12.2004 - 7 BV 03.2566 -, juris). - OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20 Soweit sich die Verfügungsklägerin auf Fundstellen in Kommentierungen zum Verwaltungsverfahrensgesetz beruft, die für - in hier ohnehin nicht vorliegenden - Verwaltungsverfahren meinen, das für Anträge an Behörden nicht darauf abzustellen sei, ob zu erwarten sei, dass dieser noch am gleichen Tag zur Kenntnis genommen werde, sondern allein der Zeitpunkt entscheide, zu dem es eingehe (…BeckOK VwVfG/Heßhaus, 49. Ed. 1.10.2020, VwVfG § 22 Rn. 19;… Stelkens/Bonk/Sachs/Schmitz, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 22 Rn. 50; so auch VGH München, NJOZ 2006, 2957, beck-online), wird auch insoweit anderes vertreten: Der VGH Mannheim meint, dass der Zeitpunkt des Zugangs einer baurechtlichen Einverständniserklärung eines Eigentümers bei der Baubehörde von der Möglichkeit der Kenntnisnahme abhänge (NVwZ-RR 2005, 377, beck-online).
- FG Nürnberg, 20.11.2023 - 6 K 509/23
Abweichende Steuerfestsetzung, Gemeindewege, Schmerzensgeldansprüche, …
Der Gesetzgeber habe bewusst formelle Klarheit für den Austritt verlangt, was auch der ByVGH in seinem Urteil vom 10.12.04 - 7 BV 03.2566, R 19 so bestätigt habe. - VG München, 16.02.2023 - M 22 K 21.626
Kein Kirchenaustritt bei Verbleib in Religionsgemeinschaft
Rn. 20 Da eine Kirchenaustrittserklärung eine amtsempfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung ist (vgl. Nr. 1.2 der Gemeinsame Bekanntmachung StMI und StMUK vom 8.3.2007), dessen Rechtswirksamkeit das zuständige Standesamt durch einen beurkundenden Verwaltungsakt bestätigt, sind Änderung und Erlass dieser Bestätigung mit der Verpflichtungsklage einzuklagen (vgl. BayVGH, U.v. 26.6.1991 - I 7 B 91.11; U.v. 10.12.2004 - 7 BV 03.2566 - juris Rn. 18). - VG Freiburg, 15.07.2009 - 2 K 257/08
Anforderungen an die Wirksamkeit eines Kirchenaustritts zur Beendigung der …
Die Klage ist als Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO zulässig, weil es sich bei der Bescheinigung über den Kirchenaustritt um einen beurkundenden Verwaltungsakt handelt ( BVerwG, Urteil vom 23.02.1979 - 7 C 37/78 -, NJW 1979, 376; BayVGH, Urteil vom 10.12.2004 - 7 BV 03.2566 -, [...]).
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