Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 09.2179 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Rundfunkempfangsgeräte in Krankenhäusern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsträger eines Krankenhauses kann auch bei Aufstellung von Rundfunkgeräten durch gewerblichen Unternehmer Rundfunkteilnehmer sein; Eigenschaft des Rechtsträgers eines Krankenhauses als Rundfunkteilnehmer bei Aufstellung von Rundfunkgeräten durch gewerblichen ...
Verfahrensgang
- VG München, 29.05.2009 - M 6a K 08.2536
- VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 09.2179
- BVerwG, 06.07.2011 - 6 C 21.11
- BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 21.11
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 920
- DÖV 2011, 655
- ZUM 2012, 914
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 28.04.2010 - 6 C 7.09
Autoradios von Behinderteneinrichtungen gebührenfrei
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 09.2179
Rn. 31 Die Befreiungsvorschrift des § 5 Abs. 7 bis 9 RGebStV will dem Umstand Rechnung tragen, dass der in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen betreute Personenkreis, der sich dort häufig über einen längeren zusammenhängenden Zeitraum aufhält, in dieser Zeit am öffentlichen, sozialen und kulturellen Leben nicht teilnehmen kann (…LT-Drs. 15/1921, S. 20; BVerwG vom 28.4.2010 Az. 6 C 7.09 ).Für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zum 1. März 2007 (GVBl S. 132) durch den neu eingefügten § 10 RGebStV bezieht sich der Streitfall jedoch auf irrevisibles Landesrecht (vgl. BVerwG vom 28.4.2010 Az. 6 C 7.09 ).
- BGH, 04.08.2000 - III ZR 158/99
Höhe von Krankenhaus-Wahlleistungsentgelten
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 09.2179
Um insbesondere bei Preisaufschlägen für ein höheres Unterkunftsniveau das Gebot der Angemessenheit der Wahlleistungsentgelte (BGH vom 4.8.2000 BGHZ 145, 66/76) zu wahren, können die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der privaten Krankenversicherung Empfehlungen zur Bemessung der Entgelte für nichtärztliche Wahlleistungen abgeben (§ 17 Abs. 1 Satz 4 KHEntgG). - VGH Baden-Württemberg, 28.04.2005 - 2 S 677/04
Gewerbliche Vermietung von TV-Geräten an Insassen einer JVA; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 09.2179
Der vom Beklagten vertretenen Auffassung, Rechtsträger von Krankenhäusern seien hinsichtlich der ihren Patienten zur Verfügung gestellten Rundfunkempfangsgeräte regelmäßig nur dann als Rundfunkteilnehmer anzusehen, wenn kein gewerblicher TV-Verleiher zwischengeschaltet sei, ist in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen (vgl. auch VG Münster vom 13.10.2006 Az. 7 K 1705/04 und VG Köln vom 8.11.2007 Az. 6 K 2135/05 für ähnliche Fallgestaltungen sowie VGH BW vom 28.4.2005 ZUM 2005, 666, für die gewerbliche Vermietung von TV-Geräten an Insassen einer Justizvollzugsanstalt).
- VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2120
Fortgeltung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Wechsel des …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 09.2179
Rn. 20 Zwar können gewerbliche Unternehmen, die wie der Beigeladene von einem Krankenhaus beauftragt wurden, Rundfunkempfangsgeräte für den betreuten Personenkreis aufzustellen, aufgrund der Regelung des § 5 Abs. 8 Satz 1 RGebStV selbst nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden (BayVGH vom 3.11.2010 Az. 7 ZB 10.2120 RdNr. 23, vgl. auch Göhmann/Naujock/Siekmann in Hahn/ Vesting, a.a.O., RdNr. 65 zu § 5 RGebStV). - VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 ZB 08.2577
Rundfunkgebühren für Empfangsgeräte in Krankenhäusern; gewerblicher Anbieter von …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 09.2179
Der Senat hat insoweit bereits in seinem Beschluss vom 27. April 2010 (Az. 7 ZB 08.2577 ) ausgeführt, dass die in § 5 Abs. 7 und Abs. 8 RGebStV vorgesehene Gebührenbefreiung den Rechtsträgern von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen keinesfalls eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit erschließen will, indem auch dann eine Befreiung gewährt wird, wenn die Patienten etwa durch erhöhte Telefonkosten ein verdecktes Entgelt für die Nutzung von Rundfunkempfangsgeräten leisten (…vgl. auch Göhmann/Naujock/Siekmann in Hahn/ Vesting, a.a.O., RdNr. 64 zu § 5 RGebStV). - OVG Niedersachsen, 01.08.2002 - 10 LB 267/01
Befreiung; Fernsehgerät; Rundfunkempfänger; Rundfunkgebühr
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 09.2179
Rn. 32 Insoweit hat der Senat in seinem Urteil vom 29. Mai 1996 (VGH n.F. 49, 111/112 f.; ebenso NdsOVG vom 1.8.2002 Az. 10 LB 267/01 ) zwar die Auffassung vertreten, der Begriff des besonderen Entgelts sei dann erfüllt, wenn für die Benutzung eines Rundfunkgerätes ein "extra berechnetes" Entgelt verlangt werde. - VG Köln, 08.11.2007 - 6 K 2135/05
Verpflichtung zur Bereitstellung eines "Patiententelefon- und …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 09.2179
Der vom Beklagten vertretenen Auffassung, Rechtsträger von Krankenhäusern seien hinsichtlich der ihren Patienten zur Verfügung gestellten Rundfunkempfangsgeräte regelmäßig nur dann als Rundfunkteilnehmer anzusehen, wenn kein gewerblicher TV-Verleiher zwischengeschaltet sei, ist in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen (vgl. auch VG Münster vom 13.10.2006 Az. 7 K 1705/04 und VG Köln vom 8.11.2007 Az. 6 K 2135/05 für ähnliche Fallgestaltungen sowie VGH BW vom 28.4.2005 ZUM 2005, 666, für die gewerbliche Vermietung von TV-Geräten an Insassen einer Justizvollzugsanstalt). - VG Münster, 13.10.2006 - 7 K 1705/04
Voraussetzung einer Gebührenerhebung für Rundfunkgeräte und Fernsehgeräte von …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 09.2179
Der vom Beklagten vertretenen Auffassung, Rechtsträger von Krankenhäusern seien hinsichtlich der ihren Patienten zur Verfügung gestellten Rundfunkempfangsgeräte regelmäßig nur dann als Rundfunkteilnehmer anzusehen, wenn kein gewerblicher TV-Verleiher zwischengeschaltet sei, ist in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen (vgl. auch VG Münster vom 13.10.2006 Az. 7 K 1705/04 und VG Köln vom 8.11.2007 Az. 6 K 2135/05 für ähnliche Fallgestaltungen sowie VGH BW vom 28.4.2005 ZUM 2005, 666, für die gewerbliche Vermietung von TV-Geräten an Insassen einer Justizvollzugsanstalt). - OLG München, 25.06.2002 - 5 U 5113/01
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 09.2179
Allerdings sind Farbfernsehgeräte - auch wenn sie mittlerweile zum üblichen Standard in Patientenzimmern gehören mögen - nach wie vor nicht notwendiger Bestandteil der Krankenhausunterkunft, sondern Komfortmerkmale, die bei entsprechender Vereinbarung einen Preisaufschlag rechtfertigen (vgl. auch OLG München vom 25.6.2002, MedR 2003, 48/50).
- VGH Bayern, 13.12.2011 - 7 BV 11.127
Rundfunkgebühr für internetfähigen PC
Die diesen Einrichtungen gewährte Befreiung beruht auf der Erwägung, dass dem betreuten Personenkreis, der sich dort regelmäßig über einen längeren zusammenhängenden Zeitraum aufhält, durch die Gelegenheit zur kostenlosen Teilnahme am Rundfunk Ersatz für die nicht mögliche Teilnahme am öffentlichen, sozialen und kulturellen Leben geschaffen werden soll (…LT-Drs. 15/1921, S. 20; BVerwG vom 28.4.2010 Az. 6 C 7.09 ; BayVGH vom 27.4.2011 Az. 7 BV 09.2179 ).
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