Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.09.2011 - 7 BV 10.3080 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine Rundfunkgebührenpflicht für ein Radio im für die Fahrt zur Betriebsstätte genutzten Kraftfahrzeug eines Selbstständigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heranziehung eines selbstständig Erwerbstätigen zur Rundfunkgebührenpflicht für dessen Autoradio auf Grundlage des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Heranziehung eines selbstständig Erwerbstätigen zur Rundfunkgebührenpflicht für dessen Autoradio auf Grundlage des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV)
Verfahrensgang
- VG München, 18.10.2010 - M 6b K 09.5080
- VGH Bayern, 21.09.2011 - 7 BV 10.3080
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 4 LB 58/09
Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio in einem für Fahrten zwischen der …
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2011 - 7 BV 10.3080
Er hält hieran mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung weiter fest (vgl. auch NdsOVG vom 9.2.2010 Az. 4 LB 58/09 ; VGH BW vom 18.5.2009 NVwZ-RR 2009, 649 ff.).Er folgt vielmehr der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in dessen Entscheidung vom 18. Mai 2009 (dieser ebenfalls folgend: NdsOVG vom 9.2.2010 a.a.O.), dass die Rundfunkanstalten praktisch nicht nachprüfen können, ob ein selbständig Erwerbstätiger sein Kraftfahrzeug, in dem sich ein Autoradio befindet, nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebstätte oder darüber hinaus noch für weitere geschäftliche Zwecke nutzt.
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08
Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2011 - 7 BV 10.3080
Er hält hieran mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung weiter fest (vgl. auch NdsOVG vom 9.2.2010 Az. 4 LB 58/09 ; VGH BW vom 18.5.2009 NVwZ-RR 2009, 649 ff.). - VGH Bayern, 02.05.2006 - 7 ZB 05.2640
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2011 - 7 BV 10.3080
Der Senat hat sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits in seiner Entscheidung vom 2. Mai 2006 (Az. 7 ZB 05.2640 ) angeschlossen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - 19 A 158/08
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Nutzung zu einer anderen selbstständigen …
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2011 - 7 BV 10.3080
Der Senat tritt der abweichenden Auffassung des Ausgangsgerichts, welches einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 25.9.2008 NWVBl 2009, 226 ff.) folgt, entgegen. - VGH Bayern, 04.05.2010 - 7 ZB 09.2551
Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2011 - 7 BV 10.3080
Auch eine nur geringfügige Nutzung des Autoradios oder des Kraftfahrzeugs zu anderen als (ausschließlich) privaten Zwecken schließt die Zweitgerätefreiheit aus und hat die Rundfunkgebührenpflicht des Autoradios zur Folge (vgl. hierzu bereits BayVGH vom 4.5.2010 Az. 7 ZB 09.2551 RdNr. 11).
- VGH Bayern, 21.03.2016 - 7 ZB 15.1139
Rundfunkbeitrag für Kraftfahrzeuge (Pkws)
Der Senat hat bereits zur Vorgängerregelung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 RGebStV) entschieden, dass der Gleichheitssatz keine differenzierende Regelung bei Mischnutzungsverhältnissen verlangt, weil die Feststellung des Anteils der nicht privaten sowie der privaten Nutzung einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern und zudem auf außerordentliche Schwierigkeiten stoßen würde (vgl. BayVGH, U. v. 21.9.2011 - 7 BV 10.3080 - juris Rn. 18 ff.).Es ist unerheblich, ob der Kläger das Kraftfahrzeug steuerlich in sein Betriebsvermögen eingebracht oder diesem entnommen hat und ob er den auf das Kraftfahrzeug entfallenden Rundfunkbeitrag als betriebliche Aufwendung geltend machen oder sonst auf Dritte abwälzen kann oder nicht (vgl. hierzu bereits BayVGH, U. v. 21.9.2011 - 7 BV 10.3080 - juris Rn. 22).
- VG Göttingen, 13.06.2013 - 2 A 588/12
Atypischer Ausnahmefall; Autoradio; Ferienwohnung; beiläufige Miterledigung; …
Durch die Neuformulierung des § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV ist eine inhaltliche Änderung der Reichweite der Gebührenfreiheit von Zweitgeräten indes nicht eingetreten, denn schon nach der Rechtslage vor dem 1. April 2005 sollte die Freistellung von der Mehrfachzahlung gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 RGebStV nach ihrem Sinn und Zweck ausschließlich den privaten Bereich erfassen (Bayerischer VGH, Urteil vom 21. September 2011 - 7 BV 10.3080 -, zit. nach juris Rn. 16;… Göhmann/Schneider/Siekmann in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Auflage, § 5 RGebStV Rn. 12 und 35).Rn. 24 Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 RGebStV ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung mehrfach entschieden worden, dass eine Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgeräte auch dann besteht, wenn das Kraftfahrzeug, in dem das Radio zum Empfang bereitgehalten wird, nur teilweise - ggf. sogar nur in ganz untergeordnetem Umfang - zu Zwecken genutzt wird, die bei objektiver Betrachtungsweise in einem Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Gebührenpflichtigen stehen, ohne dass es auf die steuerrechtliche Behandlung bzw. Bewertung dieses Kfz ankommt (VG Osnabrück…, Urteil vom 9. Oktober 2003 - 2 A 134/02 -, NJW 2004, S. 3507, zit. nach juris Rn. 9 m.w.N.; ebenso Bayerischer VGH, Urteil vom 21. September 2011, a.a.O., Rn. 17 m.w.N.;… vgl. auch Göhmann/Schneider/Siekmann, a.a.O., § 5 RGebStV Rn. 40 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 8 LB 2/22
Bereich, nicht privater; Kraftfahrzeug; Leasing; Mitarbeiterleasing; …
Die obergerichtliche Rechtsprechung nahm an, dass trotz des Wortlauts der Neufassung der Befreiungsausschluss weiterhin eine auf Gewinnerzielung gerichtete selbständige Tätigkeit voraussetzte und eine sonstige berufliche Tätigkeit insbesondere von Arbeitnehmern unter Benutzung des Kraftfahrzeugs keine Gebührenpflicht zur Folge hatte (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2009 - 2 S 1203/08 -, NVwZ-RR 2009, 649, juris Rn. 28; Bayerischer VGH, Urt. v. 21.9.2011 - 7 BV 10.3080 -, juris Rn. 16;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 9.2.2010 - 4 LB 58/09 -, juris Rn. 31, 41). - VG Saarlouis, 12.09.2018 - 6 K 1296/17
Anscheinsbeweis bei Rundfunkbeitrag für Kraftfahrzeug
Rn. 30 vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.03.2016, a.a.O. und zur Vorgängervorschrift Urteil vom 21.09.2011 - 7 BV 10.3080 -, Rn. 19, jeweils zitiert nach juris.
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