Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.06.2016 - 7 BV 15.1956 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rundfunkbeitragspflicht im Falle einer beitragspflichtigen Betriebsstätte in einer Wohnung
- rechtsportal.de
RBStV § 3 Abs. 1; RBStV § 5 Abs. 1
Rundfunkbeitragspflicht im Falle einer beitragspflichtigen Betriebsstätte in einer Wohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags für Wohnung in einer Rechtsanwaltskanzlei
- rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de (Kurzinformation)
Rundfunkbeitrag für eine gleichzeitig als Wohnraum und Anwaltskanzlei genutzte Wohnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rundfunkbeitragspflicht im Falle einer beitragspflichtigen Betriebsstätte in einer Wohnung
Verfahrensgang
- VG München, 17.07.2015 - M 6a K 15.409
- VGH Bayern, 22.06.2016 - 7 BV 15.1956
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 837
- DÖV 2016, 876
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2016 - 7 BV 15.1956
Dass diese Beitragspflicht nicht deshalb entfällt, weil in Bezug auf dieselbe Raumeinheit wegen der Nutzung als Betriebsstätte ein Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich zu entrichten ist (für eine Betriebsstätte mit keinem oder bis acht Beschäftigten beträgt der zu entrichtende Beitrag nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 RBStV ohnehin lediglich ein Drittel des Rundfunkbeitrags), entspricht auch dem Anliegen des Gesetzgebers, neben dem privaten Bereich auch den nicht privaten ("unternehmerischen") Bereich an der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu beteiligen, weil beide Bereiche vom Programmangebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks profitieren (vgl. z. B. BayVerfGH, E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u. a. - NJW 2014, 3215 = BayVBl 2014, 688, 723; BayVGH, U.v. 30.10.2015 - 7 BV 15.344 - DVBl 2016, 120). - VGH Bayern, 30.10.2015 - 7 BV 15.344
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich ist rechtmäßig
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2016 - 7 BV 15.1956
Dass diese Beitragspflicht nicht deshalb entfällt, weil in Bezug auf dieselbe Raumeinheit wegen der Nutzung als Betriebsstätte ein Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich zu entrichten ist (für eine Betriebsstätte mit keinem oder bis acht Beschäftigten beträgt der zu entrichtende Beitrag nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 RBStV ohnehin lediglich ein Drittel des Rundfunkbeitrags), entspricht auch dem Anliegen des Gesetzgebers, neben dem privaten Bereich auch den nicht privaten ("unternehmerischen") Bereich an der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu beteiligen, weil beide Bereiche vom Programmangebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks profitieren (vgl. z. B. BayVerfGH, E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u. a. - NJW 2014, 3215 = BayVBl 2014, 688, 723; BayVGH, U.v. 30.10.2015 - 7 BV 15.344 - DVBl 2016, 120).
- VG Würzburg, 14.11.2019 - W 3 K 18.1495
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich
So ist für eine Maisonette-Wohnung, in der ein freiberuflich Tätiger wohnt und arbeitet, ein Wohnungsbeitrag nach § 2 Abs. 1 RBStV zu entrichten, ohne dass ein Betriebsstättenbeitrag für die Praxis nach § 5 Abs. 1 RBStV anfiele (vgl. BayVGH, U.v. 22.6.2016 - 7 BV 15.1956 - juris; VG München, U.v. 17.7.2015 - M 6 a K 15.409 - n.v.).Der begünstigende Tatbestand kommt dem Beitragsschuldner nur zugute, wenn tatsächlich für die Wohnung der streitgegenständliche Rundfunkbeitrag im privaten Bereich entrichtet wird (BayVGH, U.v. 22.6.2016 - 7 BV 15.1956 - juris).
- VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 2 K 4032/22
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen; Wohnungsbegriff; Entkräftung der gesetzlichen …
Rn. 35 Sofern es sich nicht um einen der in § 3 Abs. 2 RBStV - abschließend aufgezählten - Einzelfälle einer Wohnung in bestimmten Betriebsstätten handelt erkennt die Rechtsprechung selbst für den - insoweit denklogisch weitestgehenden - Fall einer vollständigen Identität der Raumeinheit mit der Betriebsstätte eine Beitragspflicht als Wohnung und erachtet insofern keine Beschränkung des Wohnungsbegriffs für geboten (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 A 3345/18 -, NVwZ-RR 2019, 1063 = juris Rn. 12; in diese Richtung auch BayVGH, Urt. v. 22.06.2016 - 7 BV 15.1956 -, NVwZ-RR 2016, 837 = juris Rn. 14). - VG Würzburg, 21.06.2018 - W 3 K 17.34
Rundfunkbeitragspflicht für eine Wohnung in den Betriebsräumen
Dass diese Beitragspflicht nicht deshalb entfällt, weil in Bezug auf dieselbe Raumeinheit wegen der Nutzung als Betriebsstätte ein Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich zu entrichten ist, entspricht dem Anliegen des Gesetzgebers, neben dem privaten Bereich auch den nicht privaten "unternehmerischen" Bereich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen, weil beide Bereiche vom Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks profitieren (vgl. z.B. BayVGH, E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-7 12 u.a. - juris BayVGH, U.v. 30.10.2015 - 7 BV 15.344 - juris; BayVGH, U.v. 22.6.2016 - 7 BV 15.1956 - juris).
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