Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.10.2008 - 7 C 08.1482 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Festellung der Nichtigkeit von Prüfungsbescheiden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.08.2008 - 7 C 08.1482
- VGH Bayern, 31.10.2008 - 7 C 08.1482
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 22.10.2008 - 7 C 08.2257
Anhörungsrüge gegen Entscheidung über Befangenheitsgesuch; Befangenheitsantrag …
Im Beschwerdeverfahren (Az. 7 C 08.1482) gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe lehnte der Kläger mehrere beteiligte Richter des Verwaltungsgerichtshofs wegen Befangenheit ab.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch der Verfahren 7 C 08.2255, 7 C 08.1480 und 7 C 08.1482 - Bezug genommen.
- VGH Bayern, 31.10.2008 - 7 ZB 08.1706
Antrag auf Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; unzulässige …
Die im Lauf des Antragsverfahrens gestellten Ablehnungsanträge gegen "die sachbefassten Richter" aus den Verfahren 7 C 08.1480 und 7 C 08.1482 und gegen den Vizepräsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Kersten sind unzulässig, da die Ausführungen dazu von vornherein nicht geeignet sind, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen. - VGH Bayern, 22.10.2008 - 7 C 08.2255
Anhörungsrüge gegen Entscheidung über Befangenheitsgesuch
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch der Verfahren 7 C 08.2257, 7 C 08.1480 und 7 C 08.1482 - Bezug genommen.
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.08.2008 - 7 C 08.1482 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Befangenheitsantrag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.08.2008 - 7 C 08.1482
- VGH Bayern, 31.10.2008 - 7 C 08.1482
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 22.12.2003 - 7 B 03.885
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 7 C 08.1482
Mit Beschluss vom 27. September 2006 Az. 7 B 06.1047 lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den beabsichtigten Wiederaufnahmeantrag gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Oktober 1999 (Az. 7 B 99.458) und vom 22. Dezember 2003 (Az. 7 B 03.885) ab. - VGH Bayern, 21.01.1998 - 7 B 95.3399
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 7 C 08.1482
Der Verwaltungsgerichtshof wies Berufungen des Klägers mit Beschluss vom 3. Dezember 1997 (Az. 7 B 95.2853) und mit Urteil vom 21. Januar 1998 (Az. 7 B 95.3399) zurück.
- VGH Bayern, 08.10.2008 - 7 C 08.2257
Prozesskostenhilfe; Anhörungsrüge gegen Entscheidung über Befangenheitsgesuch; …
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Anhörungsrügeverfahren gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. August 2008 Az. 7 C 08.1482 wird abgelehnt.Im Beschwerdeverfahren (Az. 7 C 08.1482) gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe lehnte der Kläger mehrere beteiligte Richter des Verwaltungsgerichtshofs wegen Befangenheit ab.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch der Verfahren 7 C 08.1480 und 7 C 08.1482 - Bezug genommen.
- VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CE 11.1916
Offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags; zweifelsfreie …
Eine fehlerhafte Entscheidung an sich stellt, selbst wenn sie vorläge - was hier nicht der Fall ist -, grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar (vgl. BayVGH 7.8.2008 Az. 7 C 08.1482 ; vom 25.3.2009 Az. 10 CS 09.283; vom 17.5.2010 Az. 12 BV 09.2400 ). - VGH Bayern, 08.10.2008 - 7 C 08.2255
Prozesskostenhilfe; Anhörungsrüge gegen Entscheidung über Befangenheitsgesuch
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch der Verfahren 7 C 08.1480 und 7 C 08.1482 - Bezug genommen. - VGH Bayern, 31.10.2008 - 7 ZB 08.1710
Antrag auf Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; unzulässige …
Die im Lauf des Antragsverfahrens gestellten Ablehnungsanträge gegen "die sachbefassten Richter" aus den Verfahren 7 C 08.1480 und 7 C 08.1482 und gegen den Vizepräsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Kersten sind unzulässig, da die Ausführungen dazu von vornherein nicht geeignet sind, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen.
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