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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,958
BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92 (https://dejure.org/1993,958)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1993 - 7 C 10.92 (https://dejure.org/1993,958)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 (https://dejure.org/1993,958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abfallbeseitigung - Altanlage - Altreifen - Abfallbegriff - Bestandsschutz - Verbringung in das Ausland - Verkauf - Übereignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abfallgesetz; Voraussetzungen des objektiven Abfallbegriffes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 359
  • NJW 1993, 3087 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 990
  • DVBl 1993, 1137
  • DÖV 1993, 1047
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Abfallbeseitigung - Entsorgung - Abfalleigenschaft - Typische Gefahr - Marktpreis …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92
    Der erkennende Senat hat zum objektiven Abfallbegriff in dem Urteil vom heutigen Tag in der Sache BVerwG 7 C 11.92 folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 5.80

    Beseitigung von Fischkadavern - Bundeswasserstraße - Beseitigungspflichtige …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92
    "Die Abfalleigenschaft ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die Sachen müssen erstens in ihrem konkreten Zustand das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG genannten Schutzgüter, gefährden und zweitens muß diese Gefährdung nur durch eine geordnete, d.h. nach Maßgabe der Vorschriften des Abfallentsorgungsgesetzes durchzuführende Entsorgung behoben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 5.80 - NJW 1984, 817 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 15; Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 7 B 35.88 - UPR 1989, 33; Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 4 B 192.92 -).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 6.91

    Abfall - Sicherheitsleistung - Altanlagen

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92
    Durch Satz 1 der genannten Bestimmung wird es der Behörde ermöglicht, die Altanlagen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nachträglich durch "Befristungen, Bedingungen und Auflagen" im Interesse einer umweltgerechten Abfallbeseitigung an die für Neuanlagen geltenden Bestimmungen anzupassen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 7 C 6.91 - BVerwGE 89, 215 ).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 97.78

    Abfallbeseitigung - Legale Altanlagen - Illegaler Autowrackplatz - …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92
    Wäre er vor diesem Zeitpunkt formell oder materiell rechtmäßig errichtet oder betrieben worden (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 97.78 - BVerwGE 66, 298), brauchte er das abfallrechtliche Zulassungsverfahren nicht zu durchlaufen, sondern galt als zugelassen (§ 9 Abs. 1 AbfG 1972).
  • BVerwG, 08.03.1989 - 7 B 173.88

    Untersagung - Betriebene Abfallanlagen - Wohl der Allgemeinheit

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92
    Mit anderen Worten: Wird eine ursprünglich legale Altanlage durch eine Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Situation nachträglich in qualifizierter Weise, nämlich wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gemeinwohls, materiell rechtswidrig, so entfällt der Bestandsschutz und die zuständige Behörde kann nach den allgemeinen Grundsätzen abfallrechtliche Ordnungsverfügungen bis hin zur vollständigen Untersagung des Betriebes erlassen (vgl. dazu näher BVerwG, Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 7 B 173.88 - UPR 1989, 229 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 33).
  • BVerwG, 01.03.1993 - 4 B 192.92

    Voraussetzungen des so genannten objektiven Abfallbegriffs - Gefährdung des Wohls …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92
    "Die Abfalleigenschaft ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die Sachen müssen erstens in ihrem konkreten Zustand das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG genannten Schutzgüter, gefährden und zweitens muß diese Gefährdung nur durch eine geordnete, d.h. nach Maßgabe der Vorschriften des Abfallentsorgungsgesetzes durchzuführende Entsorgung behoben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 5.80 - NJW 1984, 817 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 15; Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 7 B 35.88 - UPR 1989, 33; Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 4 B 192.92 -).
  • VGH Bayern, 24.11.1992 - 20 CS 92.3069
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92
    Typischerweise umweltgefährdende, aber weiterverwendbare oder wiederverwertbare Sachen können nur dann keine Abfälle (mehr) im objektiven Sinne sein, wenn die begründete Annahme besteht, daß der Besitzer in rechtlicher, tatsächlicher, organisatorischer, finanzieller, personeller und unternehmerischer Hinsicht in der Lage ist, die Sachen - gegebenenfalls unter Beauftragung Dritter - alsbald einer umweltunschädlichen Verwendung oder Verwertung zuzuführen (vgl. auch BayVGH, Beschluß vom 24. November 1992 - 20 CS 92.3069 -).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 7 B 35.88
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92
    "Die Abfalleigenschaft ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die Sachen müssen erstens in ihrem konkreten Zustand das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG genannten Schutzgüter, gefährden und zweitens muß diese Gefährdung nur durch eine geordnete, d.h. nach Maßgabe der Vorschriften des Abfallentsorgungsgesetzes durchzuführende Entsorgung behoben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 5.80 - NJW 1984, 817 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 15; Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 7 B 35.88 - UPR 1989, 33; Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 4 B 192.92 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 20 A 601/14

    Einräumung einer Ausnahme von Anlagenbenutzungzwang; Abfalleigenschaft von …

    Rn. 182 Vgl. Paetow in Kunig/Paetow/Versteyl, a. a. O., § 35 Rn. 11 f.; BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, BVerwGE 92, 359, und vom 1. Dezember 1982 - 7 C 97.78 -, BVerwGE 66, 298.
  • BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15

    Abfall; Aflatoxin B1; Ausfuhr; Bereichsausnahme; Beseitigung; Bestimmtheit; …

    Vielmehr oblag der Nachweis einer konkreten und nach Maßgabe der dort einschlägigen Rechtsvorschriften zulässigen Verwendungsmöglichkeit außerhalb des europäischen Rechtsraums der Klägerin (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 - BVerwGE 92, 359 juris Rn. 24).

    Die Darlegungslast für die begründete Annahme, dass der Besitzer in rechtlicher, tatsächlicher, organisatorischer, finanzieller, personeller und unternehmerischer Hinsicht in der Lage ist, die Sachen oder Gegenstände - gegebenenfalls unter Beauftragung Dritter - alsbald einer umweltunschädlichen Verwendung oder Verwertung zuzuführen, trifft - wie das Verwaltungsgericht unter Randnummer 39 seines Urteils im Parallelverfahren zutreffend ausgeführt hat - nicht die Behörde, sondern den (potentiellen) Abfallbesitzer, weil es insoweit um Anforderungen geht, die von ihm zu erfüllen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 - BVerwGE 92, 359 juris Rn. 24 ff.).

  • VG Düsseldorf, 11.07.2018 - 17 L 1507/18
    Rn. 39 vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10/92 -, juris, Rn. 24 f. wonach die Verhinderung unzulässiger Abfallbehandlungen ein wesentliches Kriterium bei der Auslegung abfallrechtlicher Anforderungen sein kann.

    Rn. 43 so wörtlich Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 -, juris, Rn. 36 m.w.N., vgl. zur Abfalleigenschaft von Altreifen auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 13 ff.; so auch bereits die Kammer in VG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2008 - 17 K 2112/07 -, juris, Rn. 46.

    Rn. 45 BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 24 ff.

    Rn. 47 vgl. hierzu ebenfalls Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 -, juris, Rn. 37 m.w.N. sowie zu den Anforderungen eines die Abfalleigenschaft beendenden Exports BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 24 ff.

  • OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07

    Inanspruchnahme des Eigentümers von Grundstücken auf einer stillgelegten …

    Von einer Lagerung zum Zwecke der späteren Verwertung kann aber nur gesprochen werden, wenn und soweit es zumindest bereits hinreichend konkret in Aussicht stehende Verwertungsmöglichkeiten gibt (vgl. - zur Frage, wann es sich bei Abfällen um Abfälle zur Verwertung und nicht zur Beseitigung handelt: OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 19.09.1998 - 22 B 1856/98 -, NVwZ 1999, 673 = juris Rdn. 6; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31.05.1999 - 10 S 2766/98 -, NVwZ 1999, 1243 = DÖV 1999, 830 = juris - dort Leitsatz 3 und Rdn. 12;… Kloepfer, Umweltrecht, 3. Aufl. 2004, § 20 Rdn. 56 [S. 1742]; speziell zur Einordnung von Altreifen als Abfälle zur Beseitigung VG Greifswald, Beschluss vom 06.04.2000 - 5 B 569/00 -, NordÖR 2000, 388 [in juris nur Orientierungssätze]; vgl. auch zur Einordnung von Altreifen als Abfall im objektiven Sinn auf der Grundlage des früheren Abfallrechts das sog. "Altreifenurteil" des BVerwG vom 24.06.1993 - 7 C 10.92 -, BVerwGE 92, 359 = NVwZ 1993, 990 = DVBl. 1993, 1137 = juris - dort insb.

    Die zur Durchsetzung der Grundpflichten des Deponiebetreibers erforderlichen Nachsorgemaßnahmen können daher auch die hier streitgegenständliche Herstellung von Brandgassen und die damit verbundene Beräumung eines Teils der Deponiefläche umfassen (vgl. zu einer entsprechenden - seinerzeit auf landesrechtliche Bestimmungen gestützten - abfallrechtlichen Beseitigungsanordnung im Falle der Lagerung von Abfällen auf einem Industriegelände schon das oben erwähnte "Altreifenurteil" des BVerwG vom 24.06.1993 - 7 C 10.92 -, BVerwGE 92, 359 = juris Rdn. 20 ff.; zum Abfallrecht als Grundlage einer Aufforderung der Herstellung von Brandgassen vgl. auch VG Würzburg, Beschluss vom 27.05.2003 - W 4 S.03.376 - juris).

  • VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18

    Immissionsschutzrecht

    Rn. 33 vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10/92 -, juris, Rn. 24 f. wonach die Verhinderung unzulässiger Abfallbehandlungen ein wesentliches Kriterium bei der Auslegung abfallrechtlicher Anforderungen sein kann.

    Rn. 37 so wörtlich Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 -, juris, Rn. 36 m.w.N., vgl. zur Abfalleigenschaft von Altreifen auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 13 ff.; so auch bereits die Kammer in VG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2008 - 17 K 2112/07 -, juris, Rn. 46.

    Rn. 39 BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 24 ff.

    Rn. 41 vgl. hierzu ebenfalls Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 -, juris, Rn. 37 m.w.N. sowie zu den Anforderungen eines die Abfalleigenschaft beendenden Exports BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 24 ff.

  • VG Kassel, 09.07.2021 - 4 L 940/21

    Abfalleigenschaft von Altreifen und PKW

    Diese Indizwirkung gilt auch bei Alt- und Reststoffen, für die als Wertstoffe privatwirtschaftlich organisierte Verwertungsverfahren existieren, für die aber beim Abnehmer ein Marktpreis nicht zu erzielen ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10/92 -, juris Rn. 14-19).

    Typischerweise umweltgefährdende, aber weiterverwendbare oder wiederverwertbare Sachen können nur dann keine Abfälle (mehr) im objektiven Sinne sein, wenn die begründete Annahme besteht, dass der Besitzer in rechtlicher, tatsächlicher, organisatorischer, finanzieller, personeller und unternehmerischer Hinsicht in der Lage ist, die Sachen - gegebenenfalls unter Beauftragung Dritter - alsbald einer umweltunschädlichen Verwendung oder Verwertung zuzuführen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10/92 - juris Rn. 25).

  • VG Gelsenkirchen, 30.01.2008 - 14 L 1330/07

    Abfallbeseitigungsrecht, Altreifen, Entsorgung, Reifen, Grundstück, Betreten, …

    Rn. 21 vgl. zum objektiven Abfallbegriff hinsichtlich Altreifen im einzelnen BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10/92-, BVerwGE 92, 359ff,.

    Rn. 25 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10/92-, BVerwGE 92, 359ff.

    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10/92-, BVerwGE 92, 359ff.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1994 - 10 S 2847/92

    Fahruntauglicher Kranwagen als Abfall im objektiven Sinn

    Der Senat orientiert sich für die Konkretisierung dieses so umschriebenen Begriffs an der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v. 24.6.1993, DVBl. 1993, S. 1137 und 1139 = 7 C 10/92 7 C 11/92 = NVwZ 1993, S. 988, 990).

    Denn die ursprüngliche Zweckbestimmung des Kranwagens war jedenfalls zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids objektiv entfallen und damit eine Unterstellung des Gegenstands unter das Regime des Ordnungsrechts nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1993, a.a.O., S. 1139).

    Rn. 21 Der Kranwagen stellte auch ein "zukünftiges Gefahrenpotential" in dem Sinne dar, daß eine private Weiterverwendung die bestehende Gemeinwohlgefahr nicht beseitigen konnte, ohne eine neue zu schaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1993, a.a.O., S. 1140).

    Typischerweise umweltgefährdende, aber weiterverwendbare oder wiederverwertbare Gegenstände können nur dann keine Abfälle (mehr) im objektiven Sinne sein, wenn die begründete Annahme besteht, daß der Besitzer in rechtlicher, tatsächlicher, organisatorischer, finanzieller, personeller und unternehmerischer Hinsicht in der Lage ist, sie - gegebenenfalls unter Beauftragung Dritter - alsbald einer umweltunschädlichen Verwendung oder Verwertung zuzuführen (BVerwG, Urt. v. 24.6.1993, a.a.O., S. 1137 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - 2 L 34/10

    Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung

    Diese Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 10.92 -, NVwZ 1993, 990 [992]) zur Bestimmung des "alten" Abfallbegriffs des § 1 Abs. 1 Satz 1 AbfG entwickelt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1994 - 10 A 4084/92

    Bauordnungsrecht: Zuständigkeit zur Beseitigung durch Abfallagerung …

    deshalb gegeben, weil die auf dem Grundstück der Kläger in großen Mengen aufgehäuften, im hinteren Grundstücksbereich gar nicht mehr oder nur unter großen Anstrengungen erreichbaren Gegenstände, zu denen Gerümpel verschiedenster Art und die unterschiedlichsten Einzelteile aus Maschinen und Fahrzeugen gehören, eine Brandgefahr und besonders das Eindringen von den Maschinenteilen anhaftendem Altöl und von anderen Schadstoffen in den Boden geradezu heraufbeschwören und damit namentlich die in § 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 AbfG genannten Schutzgüter gefährden, und weil darüber hinaus die Kläger, gemessen an den im Urteil des BVerwG vom 24.6.1993 - 7 C 10/92 -,.

    NVwZ 1993, 990.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2005 - 8 A 1598/04

    Immissionsschutzrechtliche Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung von währemd der …

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1999 - 10 S 2766/98

    Gewerbliche Abfälle - Abfallgemisch - Abfall zur Verwertung bzw zur Beseitigung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1995 - 10 S 3057/94

    Zum Abfallbegriff im Falle unsortierten Bauschutts; Bestimmtheit einer …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2013 - 3 M 224/13

    Abfallbeseitigungsrecht: Straßenabbruchmaterial als Abfall zur Verwertung; …

  • OVG Sachsen, 05.07.2000 - 1 B 366/99
  • VG Berlin, 09.08.1994 - 10 A 286.94

    Technische Möglichkeit der Vermeidung/ Verwertung von Reststoffen; Dynamischer …

  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 B 94.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fragen grundsätzlicher Bedeutung bei auslaufendem Recht; …

  • BayObLG, 17.04.1998 - 3 ObOWi 43/98

    Verwertung und Beseitigung von Abfällen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1998 - 20 B 1424/97

    Überlassung von Abfällen

  • VGH Hessen, 25.01.1993 - 4 TH 1676/92

    Abfalleigenschaft von Altreifen

  • VG Düsseldorf, 07.05.2010 - 26 K 3136/08

    Kosten Feuerwehr Großbrand Vorsatz Eventualvorsatz Verschulden Gefährdungshaftung …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1994 - 8 S 2409/93

    Ermächtigungsgrundlage für die Abbruchsanordnung, wenn die betreffende bauliche …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1995 - 10 A 2429/92

    Versagung einer Abgrabungsgenehmigung zur Verfüllung des Abgrabungsgeländes mit …

  • BVerwG, 13.09.1993 - 4 B 127.93

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • VGH Bayern, 11.10.2010 - 11 ZB 10.30

    Vorladung zum Verkehrsunterricht; fehlerfreie Ermessensausübung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 L 393/01

    "Altreifen-Granulat" ist nur dann "verwertbar", wenn sich für das Endprodukt …

  • VG Düsseldorf, 06.06.2007 - 17 K 58/07

    Inanspruchnahme eines Grundstückseigentümers auf Entsorgung von zurückgelassenen …

  • VG Weimar, 03.06.1999 - 7 E 3110/98

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Anhörung im …

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 8 S 2850/93

    Abgrenzung der Zuständigkeit von Bauordnungsbehörde und Abfallrechtsbehörde; …

  • VG Göttingen, 28.01.2004 - 4 B 3/04

    Abfallbegriff; Abfallentsorgungssatzung; Bestimmtheit; Entledigungswille; …

  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2004 - 10 L 2041/04

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine abfallrechtliche …

  • OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96

    Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen; Altöle, verwertbare; Andienung; …

  • VG Arnsberg, 26.06.2002 - 4 L 873/02

    Bedürfnis einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Lagerung von …

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