Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 100.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulassung zu einem Medizinstudium - Zweitstudium - Pharmazie - Pharmakologe - Zweitstudium Medizin/ Erststudium Pharmazie - Berufsziel Pharmakologe - sinnvolle Ergänzung der Studien - "echte" Zweitstudienbewerber - Angaben zum Vertrauensschutz in Antragsunterlagen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 11.03.1981 - 10 K 4556/80
- BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 100.82
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.1985 - 16 A 512/84
- BVerwG, 25.07.1985 - 7 B 136.85
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 443
- DVBl 1984, 481
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Verfassungswidrigkeit der Zweitstudienregelung im Staatsvertrag 1978
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 100.82
Er falle daher in den Personenkreis, für den nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. - (BVerfGE 62, 117) das Auswahlkriterium der sinnvollen Ergänzung nicht gelte.Mit dieser Begründung steht das Berufungsurteil in Widerspruch zur Rechtslage, wie sie sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. - (BVerfGE 62, 117) ergibt.
Es berücksichtigt nicht, daß Angaben zum Vertrauensschutz im Bewerbungsverfahren rechtlich wirkungslos bleiben mußten, solange die Beklagte als gesetzesgebundene Behörde gehalten war, die Normativregelungen des geltenden Vergaberechts zu respektieren, und daß die Beklagte erst aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 (Entscheidungsformel in BGBl. 1983 I S. 4-6) solche Bewerber von den geltenden Bestimmungen über eine sinnvolle Ergänzung des Erststudiums ausnehmen durfte, die dieses bis zum Wintersemester 1974/75 im Vertrauen auf die damals bestehende Möglichkeit zu einem solchen Zweitstudium begonnen hatten (BVerfGE 62, 117 [168]).
Diese Argumentation läßt außer acht, daß ein Studienbewerber in der vom Kläger behaupteten Lage durch die vergaberechtlichen Einschränkungen eines Zweitstudiums sehr wohl vor eine Dispositionsentscheidung gestellt war, die in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht für den Studienbewerber hinter derjenigen der Park- und Fachhochschulstudenten, die das Bundesverfassungsgericht für schutzwürdig erachtet hat (BVerfGE 43, 291 [391]; 62, 117 [162 f.]), nicht wesentlich zurücksteht.
Allerdings unterliegt er in Anbetracht der Knappheit von Studienplätzen in harten Numerus-Clausus-Fächern einem eigenen Prüfungsmaßstab, der den Normgeber verpflichtet, sich unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen (BVerfGE 62, 117 [148]).
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 100.82
Diese Argumentation läßt außer acht, daß ein Studienbewerber in der vom Kläger behaupteten Lage durch die vergaberechtlichen Einschränkungen eines Zweitstudiums sehr wohl vor eine Dispositionsentscheidung gestellt war, die in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht für den Studienbewerber hinter derjenigen der Park- und Fachhochschulstudenten, die das Bundesverfassungsgericht für schutzwürdig erachtet hat (BVerfGE 43, 291 [391]; 62, 117 [162 f.]), nicht wesentlich zurücksteht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2011 - 13 B 1614/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zulassung zum …
Rn. 31 - BVerfG, Beschluss vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 -, a. a. O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 7 C 100.82 -, NVwZ 1984, 443 f. -. - BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88
Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität …
Der verfassungsrechtliche Anspruch des hochschulreifen Bewerbers auf Zulassung zum Studium seiner Wahl erstreckt sich auch auf ein Zweitstudium (BVerfGE 43, 291, 363; Senatsurteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 100.82 - DVBl. 1984, 481 = NVwZ 1984, 443 = Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 14 S. 72 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1641/20
Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre i.R.d. …
Rn. 78 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 13 B 2011 - , juris, Rn. 17; Bay. VGH, Beschluss vom 26. November 2020 - 7 CE 20.2216 -, juris, Rn. 17; VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Juni 2013 -150/12, 150 A/12 -, juris, Rn. 42; vgl. zum Zweitstudium: BVerfG, Beschluss vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. -, juris, Rn. 63, 65, sowie BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 7 C 100.82 -, juris, Rn. 10.
- VGH Bayern, 26.04.2024 - 21 B 23.2310
Zur Mitwirkungsobliegenheit des Veranstalters im Verfahren der Zuerkennung von …
Die Situation ist vergleichbar mit der Zulassung zum Studium (vgl. sinngemäß BVerwG U.v. 9.12.1983 - 7 C 100/82 - juris Rn.7) oder zu Berufen (vgl. bereits BVerwG U.v.14.3.1961 - I C 48.57 - juris Rn.8), wo ebenfalls auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abgestellt wird. - OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2023 - 5 S 59.22
Humboldt-Universität zu Berlin - innerkapazitäre Bewerbung - Zweitstudium - …
Der Normengeber bleibt dennoch verpflichtet, sich unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. November 1982, a.a.O., juris Rn. 65; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 7 C 100.82 -, juris Rn. 10; OVG Münster…, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 13 A 1641/20 -, juris Rn. 75). - BVerwG, 25.07.1985 - 7 B 136.85
Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes im Studiengang Medizin nach …
Der beschließende Senat gab jedoch der Revision des Klägers statt und verwies die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurück (Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 100.82 - DVBl. 1984, 481 = NVwZ 1984, 443 [BVerwG 09.12.1983 - 7 C 100/82] = Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 14).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".