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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 107.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1797
BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 107.81 (https://dejure.org/1982,1797)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1982 - 7 C 107.81 (https://dejure.org/1982,1797)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1982 - 7 C 107.81 (https://dejure.org/1982,1797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Investitionszulage - Güterfernverkehr - Überregional

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2084
  • DVBl 1982, 700
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 37.73

    Investitionszulagen - Erteilen von Bescheinigungen - Erweiterung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 107.81
    Entgegen der Auffassung des Berufungsurteils löst die Investitionsmaßnahme der Klägerin auch einen Primäreffekt aus, der wesentliches Element des Begriffs "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" im Sinne des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 ist (vgl. BVerwGE 48, 211 [218 ff.]; 54, 305 [309 ff.]).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses - …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 107.81
    Die vorstehend gewürdigten unstreitigen Tatsachen kann das Revisionsgericht aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit berücksichtigen, obwohl sie in dem angefochtenen Berufungsurteil nicht festgestellt sind (vgl. BVerwGE 29, 127 [130]).
  • BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 107.81
    Mit der Verteilung der Genehmigungskontingente auf die Bundesländer wird lediglich eine großräumige Streuung, nicht jedoch eine weitere Auffächerung der Genehmigungen auf die Wirtschaftsräume innerhalb der einzelnen Länder erreicht (vgl. BVerwGE 42, 169 [173]; 51, 235 [240]).
  • BVerwG, 04.05.1973 - VII C 27.72

    Rechtmäßigkeit der Kontingentierung der Genehmigungen für den Güterfernverkehr - …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 107.81
    Mit der Verteilung der Genehmigungskontingente auf die Bundesländer wird lediglich eine großräumige Streuung, nicht jedoch eine weitere Auffächerung der Genehmigungen auf die Wirtschaftsräume innerhalb der einzelnen Länder erreicht (vgl. BVerwGE 42, 169 [173]; 51, 235 [240]).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 7.76

    Fährbetrieb - Betriebsstätte - Fähre - Fremdenverkehr - Einkommenszufluß - Export …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 107.81
    Entgegen der Auffassung des Berufungsurteils löst die Investitionsmaßnahme der Klägerin auch einen Primäreffekt aus, der wesentliches Element des Begriffs "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" im Sinne des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 ist (vgl. BVerwGE 48, 211 [218 ff.]; 54, 305 [309 ff.]).
  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 32.81

    Investitionszulage für Güterverkehrsbetriebe - Artendifferenzierung bei …

    Nach diesen Kriterien hat der Senat durch Urteile vom 24. Februar 1982 in den Revisionsverfahren BVerwG 7 C 112.79 und BVerwG 7 C 107.81 die volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit im Sinne des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 bei Investitionen im Güterverkehrsgewerbe in konkreter Betrachtungsweise beurteilt.

    Der Senat hat im Urteil vom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 107.81 - zur Anwendung des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 entschieden, der Umstand, daß bei den im Güterfernverkehr erbrachten überregionalen Transportleistungen Kraftfahrzeuge und Fahrer außerhalb der im Fördergebiet gelegenen Betriebsstätte eingesetzt werden, sei nicht förderungsschädlich, wenn die Fahrer mit ihren Fahrzeugen von ihren Fahrten von und nach außerregionalen Orten regelmäßig in kurzen Zeitabständen zur Betriebsstätte zurückkehren.

    Der Senat hat in dem Urteil vom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 107.81 - ausgeführt, das in § 1 Abs. 5 Nr. 1 InvZulG 1969 enthaltene Tatbestandsmerkmal "in der Betriebsstätte" sei nicht streng räumlich, sondern so zu verstehen, daß ein hinreichender Bezug zur Betriebsstätte ausreiche, und sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu der dem § 1 Abs. 5 Nr. 1 InvZulG 1969 entsprechenden Vorschrift des früheren Berlinhilfegesetzes bezogen (vgl. BFH, Urteile vom 17. Mai 1968 [BStBl. II S. 570] und vom 11. Juni 1969 [BStBl. II S. 516]).

  • BVerwG, 21.01.1983 - 7 B 154.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebstätte im Sinne des …

    Dementsprechend hat der beschließende Senat ausgesprochen, der Einsatz von Transportfahrzeugen außerhalb der Förderregion sei nicht förderungsschädlich, wenn er überwiegend und regelmäßig (ohne größere zeitliche Unterbrechung) im Verkehr von und nach dem förderungsbedürftigen Gebiet erfolgt (Urteil vom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 107.81 - in Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 11 S. 50); er hat es deswegen als genügend angesehen, wenn die eingesetzten Fahrer mit ihren Fahrzeugen von ihren Fahrten von und nach außerregionalen Orten regelmäßig in kurzen Zeitabständen - spätestens innerhalb einer Woche - zur Betriebsstätte im Fördergebiet zurückkehren (…Urteil vom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 32.81 - in Buchholz a.a.O. Nr. 12 S. 58).
  • BFH, 11.05.1983 - III R 52/80

    Entscheidungskompetenz des FA - Seeschiff - Schaffung von Arbeitsplätzen - …

    So hat das BVerwG in seinen Urteilen vom 24. Februar 1982 7 C 107.81 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 451.56 InvZulG Nr. 11) und 7 C 32.81 (…Buchholz, a. a. O., 451.56 InvZulG Nr. 12) zwei Güterfernverkehrsunternehmen, die ganz überwiegend überregionale Transportleistungen erbrachten, den Primäreffekt zuerkannt.
  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 113.79

    Investitionszulage - Transportunternehmen

    Eine solche Wirkung wäre nur zu bejahen, wenn die Klägerin durch ihre Transportleistungen überwiegend einen Einkommenszufluß in die förderungsbedürftige Region bewirken würde, der nicht lediglich aus dem Transport regional induzierter Waren- oder Güterströme herrührte, sondern aus dem Transport von Gütern, die die Region sozusagen nur im "Transit" passieren (vgl. die Fallgestaltung im Urteil vom 24. Februar 1982 - BVerwG 7 C 107.81 -).
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