Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.1962 - VII C 108.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gebührenerhebung durch die Außenhandelsstelle für nicht beantragte Einfuhrbewilligungen - Gebühr für Erteilung von Einfuhrbewilligungen durch die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 03.11.1960 - OS V 60/59
- BVerwG, 04.07.1961 - VII B 121.60
- BVerwG, 09.02.1962 - VII C 108.61
Papierfundstellen
- WM 1962, 859
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.02.1962 - VII C 108.61
Es befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssamalung bestimmten Urteil vom 8. Dezember 1961 - VII C 2.61 - ausführlich dargelegt hat, daß weder die Beendigung des Besatzungsregimes am 5. Mai 1955 noch der Umstand, daß die Erteilung von Einfuhrbewilligungen auf dem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft gebührenfrei ist, die Berechtigung und Verpflichtung der Außenhandelsstelle beeinträchtigt, für die Erteilung von Einfuhrbewilligungen für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft gemäß dem Gebührengesetz und der jeweils geltenden Gebührenordnung Gebühren zu erheben.Der erkennende Senat hat bereits mehrere Entscheidungen des Berufungsgerichts dieses Inhalts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 8. Dezember 1961 - VII C 2.61 -), weil das Berufungsgericht die Bedeutung des Kostendeckungsprinzips verkannt habe.
- BVerwG, 04.07.1961 - VII B 121.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.02.1962 - VII C 108.61
Mit der durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1961 - VII B 121.60 - zugelassenen Revision beantragte die Beklagte,.
- BVerwG, 13.11.1964 - VII C 163.63
Rechtsmittel
Die Maßstäbe, an denen das für die Dauer des Übergangszustand es geltende Recht zu messen ist, sind in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1961 (…a.a.O.) und in dem Urteil des Senats vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 108.61 - (Gewerbearchiv 1962 S. 237) entwickelt worden.Der Senat hat in seinem Urteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 108.61 - dargelegt, daß gegen die in diesem Runderlaß enthaltene Regelung des Einfuhrverfahrens keine Bedenken bestehen, da sie bestrebt sei, das Verwaltungsverfahren nach den Erfordernissen der Rechtsstaatlichkeit und des Gleichheitsgrundsatzes zu ordnen.
- BVerwG, 13.11.1964 - VII C 161.63
Rechtsmittel
Die Maßstäbe, an denen das für die Dauer des Übergangszustandes geltende Recht zu messen ist, sind in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1961 (…a.a.O.) und in dem Urteil des Senatsvom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 108.61 - (Gewerbearchiv 1962 S. 237) entwickelt worden.Der Senat hat in seinemUrteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 108.61 - dargelegt, daß gegen die in diesem Runderlaß enthaltene Regelung des Einfuhrverfahrens keine Bedenken bestehen, da sie bestrebt sei, das Verwaltungsverfahren nach den Erfordernissen der Rechtsstaatlichkeit und des Gleichheitsgrundsatzes zu ordnen.
- BVerwG, 13.11.1964 - VII C 164.63
Rechtsmittel
Dauer des Übergangszustandes geltende Recht zu messen ist, sind in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1961 (…a.a.O.) und in dem Urteil des Senatsvom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 108.61 - (Gewerbearchiv 1962 S. 237) entwickelt worden.Der Senat hat in seinemUrteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 108.61 - dargelegt, daß gegen die in diesem Runderlaß enthaltene Regelung des Einfuhrverfahrens keine Bedenken bestehen, da sie bestrebt sei, das Verwaltungsverfahren nach den Erfordernissen der Rechtsstaatlichkeit und des Gleichheitsgrundsatzes zu ordnen.
- BVerwG, 06.02.1984 - 3 B 87.82
Erhebung von Gebühren nach der Gebührenordnung zum Geflügelfleischhygienegesetz - …
Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, läßt sich aus dem Wesen der Gebühr als einer Gegenleistung nicht eine allgemeine Geltung des Kostendeckungsprinzips ableiten (vgl. Urteil vom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 A 2.57 - in Buchholz 401.830 Nr. 2; Urteil vom 24. März 1961 - BVerwG 7 C 109.60 - in BVerwGE 12, 162; Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG 7 C 2.61 - in Buchholz 401.83 Nr. 3 = BVerwGE 13, 214; Urteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG 7 C 108.61 - in Buchholz 401.83 Nr. 5).
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