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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.485   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,38631
VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.485 (https://dejure.org/2011,38631)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2011 - 7 C 11.485 (https://dejure.org/2011,38631)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 7 C 11.485 (https://dejure.org/2011,38631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Rundfunkgebühren für gewerblich genutzte Rundfunkempfangsgeräte; Übermittlung von Gebührenbescheiden mit einfachem Brief; Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; Beendigung des Rundfunkteilnehmerverhältnisses durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zugang von Bescheiden der GEZ kann bei vierfacher Zusendung per einfachem Brief an eine als richtig bekannte Adresse durch den Beweis des ersten Anscheins bewiesen werden; Beweiskraft von vierfacher Zusendung eines Gebührenbescheides per einfachem Brief an eine als ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 06.07.2007 - 7 CE 07.1151

    Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren; Zulässigkeit einer formlosen …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.485
    Rn. 2 Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 6.7.2007 NVwZ-RR 2008, 252 und vom 24.10.2007 NVwZ-RR 2008, 220; ebenso VG Würzburg vom 28.9.2010 Az. W 3 K 10.843 ), an der der Senat festhält, ist der von der Antragstellerin bestrittene Zugang der Gebührenbescheide nachgewiesen.

    Vielmehr muss unter diesen Umständen von einer wirksamen Bekanntgabe der Bescheide ausgegangen werden (vgl. BayVGH vom 6.7.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.10.2007 - 7 CE 07.2317
    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.485
    Rn. 2 Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 6.7.2007 NVwZ-RR 2008, 252 und vom 24.10.2007 NVwZ-RR 2008, 220; ebenso VG Würzburg vom 28.9.2010 Az. W 3 K 10.843 ), an der der Senat festhält, ist der von der Antragstellerin bestrittene Zugang der Gebührenbescheide nachgewiesen.

    Zwar kann bei Bestreiten des Zugangs einer einzigen Briefsendung allein aufgrund des Umstands, dass der Empfänger weitere Sendungen erhalten hat, noch nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass auch die fragliche Sendung den Empfänger erreicht hat (BayVGH vom 24.10.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.08.2009 - 7 B 08.765

    Rundfunkgebühren; privat und gewerblich genutzte Rundfunkempfangsgeräte; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.485
    Zwar können die für die Abmeldung erforderlichen Angaben nachträglich klargestellt, vervollständigt und nachgewiesen werden (BayVGH vom 21.8.2009 Az. 7 B 08.765 ).
  • VG Würzburg, 28.09.2010 - W 3 K 10.843

    Rundfunkgebühren; Übermittlung von Gebührenbescheiden mit einfachem Brief; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.485
    Rn. 2 Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 6.7.2007 NVwZ-RR 2008, 252 und vom 24.10.2007 NVwZ-RR 2008, 220; ebenso VG Würzburg vom 28.9.2010 Az. W 3 K 10.843 ), an der der Senat festhält, ist der von der Antragstellerin bestrittene Zugang der Gebührenbescheide nachgewiesen.
  • VG Regensburg, 03.11.2014 - RN 3 K 14.1130

    Festsetzung von Rundfunkbeiträgen und Rundfunkgebühren

    Dieser Beweispflicht kann der Beklagte nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 6.7.2007 - 7 ZB 07.11 51; B.v. 11.5.2011 - 7 C 11.485 - jeweils juris) jedoch nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins genügen, wenn Tatsachen vorgetragen werden, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung geschlossen werden kann, dass der Empfänger das Schreiben tatsächlich erhalten haben muss.
  • VG Augsburg, 20.12.2016 - Au 7 E 16.1598

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Rn. 38 Ausgehend von der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2013 - 7 ZB 13.875; B.v. 11.5.2011 - 7 C 11.485; B.v. 6.7.2007 - 7 CE 07.1151 - jeweils juris;… zuletzt z. B. OVG LSA, B.v. 11.8.2015 - 4 M 103/15 - juris Rn. 5, 6;… VG München, B.v. 8.7.2015 - M 6b K 14.4420 - juris, Rn. 28, 29) ist der von der Antragstellerseite bestrittene Zugang der o.g. Beitragsbescheide ausreichend bewiesen, ein hinreichender Gegenbeweis dagegen nicht erbracht.
  • VG München, 11.06.2014 - M 6b S 14.1301

    Unzulässiger Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO mangels zulässigem Rechtsbehelf in der …

    Rn. 27 Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 11.5.2011 - 7 C 11.485 - B.v. 11.5.2011 - 7 C 11.232 - B.v. 6.7.2007 - 7 CE 07.1151 -), der das erkennende Gericht folgt (z.B. VG München, U.v. 27.2.2013 - M 6b K 12.1786 -, bestätigt durch BayVGH, B.v. 7.10.2013 - 7 ZB 13.875 -), ist der von der Antragstellerin bestrittene Zugang der drei Gebührenbescheide ausreichend bewiesen, ein hinreichender Gegenbeweis dagegen nicht erbracht.
  • VG München, 27.02.2013 - M 6b K 12.1786

    Leistungsklage auf Rückzahlung im Wege einer Zwangsvollstreckung angeblich …

    Rn. 38 Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 11.5.2011 - 7 C 11.485 -, B.v. 11.5.2011 - 7 C 11.232 -, B.v. 6.7.2007 - 7 CE 07.1151 -), der das erkennende Gericht folgt, ist der von dem Kläger bestrittene Zugang der Gebührenbescheide ausreichend bewiesen, ein hinreichender Gegenbeweis wurde nicht erbracht.
  • VG München, 23.09.2015 - M 6a K 15.1298

    Rundfunkbeitrag - Vollstreckung

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B. v. 11.5.2011 - 7 C 11.485 -, BayVGH B. v. 11.5.2011 - 7 C 11.232 -, BayVGH B. v. 6.7.2007 - 7 CE 07.1151 -), der das erkennende Gericht folgt, ist der vom Kläger bestrittene Zugang der insgesamt b. Schreiben im Jahr 2014, darunter a. Beitragsbescheide, ausreichend bewiesen, ein hinreichender Gegenbeweis wurde nicht erbracht (siehe auch VG München vom U. v. 27.2.2013, M 6b K 12.1786).
  • VG München, 04.12.2013 - M 6a K 13.5526

    Zweifel an der wirksamen Zustellung eines Rundfunkgebührenbescheids; bestehende …

    Nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BayVGH v. 11.5.2011, Az. 7 C 11.485; v. 21.8.2009, Az. 7 B 08.765 und v. 3.4.2008, Az. 7 B 07.431; VG München v. 15.4.2013, Az. M 6b K 12.4147) muss über diesen bloßen Gesetzestext hinaus - insbesondere auf Verlangen der Rundfunkanstalt oder der für sie tätigen GEZ - auch angegeben werden, was mit den bisher bereitgehaltenen Rundfunkempfangsgeräten geschehen ist.
  • VG München, 15.04.2013 - M 6b K 12.4147

    Fortbestehen der Rundfunkgebührenpflicht wegen fehlender Abmeldung

    Nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BayVGH v. 11.5.2011, Az.: 7 C 11.485; v. 21.8.2009, Az.: 7 B 08.765 und v. 3.4.2008, Az: 7 B 07.431; VG München vom 14.12.2011, Az.: M 6a K 11.2471) muss über diesen bloßen Gesetzestext hinaus - insbesondere auf Verlangen des Beklagten oder der für ihn tätigen GEZ - auch angegeben werden, was mit den bisher bereit gehaltenen Rundfunkempfangsgeräten geschehen ist.
  • VG Augsburg, 23.10.2017 - Au 7 K 16.1090

    Zwangsvollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen

    Ausgehend von der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U.v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164; B.v. 7.10.2013 - 7 ZB 13.875; B.v. 11.5.2011 - 7 C 11.485; B.v. 6.7.2007 - 7 CE 07.1151 - jeweils juris;… zuletzt z.B. OVG LSA, B.v. 11.8.2015 - 4 M 103/15 - juris Rn. 5, 6;… VG München, B.v. 8.7.2015 - M 6b K 14.4420 - juris, Rn. 28, 29) ist der von der Klägerseite bestrittene Zugang der o.g. Beitragsbescheide aber ausreichend bewiesen, ein hinreichender Gegenbeweis dagegen nicht erbracht.
  • VG Augsburg, 17.02.2016 - Au 7 K 15.1835
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 7.10.2013 - 7 ZB 13.875; B.v. 11.5.2011 - 7 C 11.485 B.v. 11.5.2011 - 7 C 11.232 B.v. 6.7.2007 - 7 CE 07.1151 -) ist der vom Kläger bestrittene Zugang des Beitragsbescheids vom 5. Juli 2013 ausreichend bewiesen, ein hinreichender Gegenbeweis dagegen nicht erbracht.
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