Rechtsprechung
| BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers - Gewissensschutz im Rahmen des Grundgesetzes bei einer Wehrdienstverweigerung - Würdigung der Gewissensgründe durch das Gericht aus der Gesamtpersönlichkeit des Kriegsdienstverweigerers - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 01.08.1961 - IV 134.61
- BVerwG, 11.02.1963 - VII C 117.61
- BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1994
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61
Allein in einer derartigen Gewissensbelastung des einzelnen liegt der innere Grund, der es rechtfertigt, ihn von einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht zu befreien (vgl. BVerfGE 12, 45 [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] [56/57]).Das ist der Erforschung des wahren Sachverhalts abträglich, und es liegt insbesondere nicht im Sinne des Gesetzes, eine Gewissensentscheidung über das Verhalten in einer Situation zu fordern, deren Eintreten ganz unwahrscheinlich ist (vgl. BVerfGE 12, 45 [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] [61] und BVerwGE 9, 100 [102] und 14, 146 [147]).
- BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61
Auf diese letzte aus der Gesamtpersönlichkeit des Kriegsdienstverweigerers gewonnene Würdigung kommt es nur an, wenn seine Erklärung, objektiv gesehen, die Weigerung rechtfertigt und nur noch die - allerdings ebenso bedeutsame - Frage nach der subjektiven Überzeugtheit des Kriegsdienstverweigerers, dem Gewissenszwang, auf andere Weise nicht geklärt ist (vgl. BVerwGE 14, 146 [BVerwG 11.05.1962 - VII C 143/60] [150]).Das ist der Erforschung des wahren Sachverhalts abträglich, und es liegt insbesondere nicht im Sinne des Gesetzes, eine Gewissensentscheidung über das Verhalten in einer Situation zu fordern, deren Eintreten ganz unwahrscheinlich ist (vgl. BVerfGE 12, 45 [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] [61] und BVerwGE 9, 100 [102] und 14, 146 [147]).
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61
Deshalb ist die Rüge der Revision unbegründet, das Verwaltungsgericht habe sein Urteil von der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Klägers abhängig machen müssen (vgl. hierzu BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57] [249], 9, 100 [102], 13, 171 [172] und 14, 146 [150]). - BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59
Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige - …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61
Das ist der Erforschung des wahren Sachverhalts abträglich, und es liegt insbesondere nicht im Sinne des Gesetzes, eine Gewissensentscheidung über das Verhalten in einer Situation zu fordern, deren Eintreten ganz unwahrscheinlich ist (vgl. BVerfGE 12, 45 [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] [61] und BVerwGE 9, 100 [102] und 14, 146 [147]). - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 27.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61
Das Verwaltungsgericht hat die Klage, die sich bei richtiger Auslegung des Klagantrages als Anfechtungsklage mit dem Begehren eines Ausspruchs gemäß § 113 Abs. 2 VwGO darstellt (vgl. BVerwGE 14, 151 [BVerwG 11.05.1962 - VII C 27/61] [152]), rechtlich bedenkenfrei abgewiesen.
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …
Anders als wohl noch der ursprünglich, in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte. - BVerwG, 29.03.1974 - VI C 54.73
Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des …
Die Einfügung "sei es auch lediglich als Reflexhandlung" findet sich nicht in dem vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner Auffassung angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - (NJW 1963, 1994).So liegt der vorliegende Fall aber nicht ... Anders als wohl noch der ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschließen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte.
- BVerwG, 08.07.1974 - VI B 40.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Beschwerde will anscheinend auch noch geltend machen, das Verwaltungsgericht habe im Widerspruch zur Entscheidung BVerfGE 12, 45 und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [Buchholz 448.0 § 25 Nr. 13 = NJW 1963, 1994]) mit seinen Fragen den Kläger insofern überfordert, als es von ihm eine Stellungnahme zu einer "ganz unwahrscheinlichen", ihn in einen Gewissenskonflikt bringenden extremen Ausnahmesituation verlangt habe.Sofern der von der Beschwerde in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - eine andere Rechtsauffassung zu entnehmen sein sollte, wäre sie durch die spätere Rechtsprechung des VIII. Senats und des beschließenden Senats überholt.
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67
Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer …
Daher kann ein Wehrpflichtiger, der die Vernichtung von Menschen im Kriege zwar als sinnlos und unheilvoll ansieht, sich selbst aber für imstande hält, unter Umständen an der Bekämpfung eines Angreifers mit Waffen teilzunehmen, nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden (Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 -, Buchholz a.a.O. Nr. 13 = NJW 1963, 1994 = NZWehrr. - BVerwG, 12.12.1973 - VI C 29.73
Begriff der Gewissensentscheidung - Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung - …
Anders als wohl noch der ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte. - BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 34.84
Prozesskostenhilfe
Eine derartige grundsätzliche und uneingeschränkte Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Kriege hat das Bundesverwaltungsgericht dann verneint, wenn der Wehrpflichtige zwar seine Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen im allgemeinen als mit seinem Gewissen unvereinbar abgelehnt, sich aber imstande gesehen hat, unter bestimmten Voraussetzungen etwa in bestimmten historischen Situationen oder unter anderen als den derzeit herrschenden politischen und militärischen Verhältnissen, doch an einem Kriege teilzunehmen (sogenannte situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung), so zum Beispiel gegenüber einem Angreifer, dessen Armee ausschließlich aus freiwilligen Soldaten besteht (vgl. Urteil des 8. Senats vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 28.67 - ; ebenso schon Urteil des 7. Senats vom 15. Mai 1963 - BVerwG 7 C 117.61 - ), zugunsten eines Staates, dessen Staatsform dem Wehrpflichtigen verteidigenswert erscheint (vgl. Urteil des 8. Senats vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - ), im Falle eines aussichtsreichen Verteidigungskrieges gegen einen mit Vernichtungsabsicht vorgehenden Angreifer (vgl. Urteile des 8. Senats vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 114.68 - und vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 129.69 - ), gleichermaßen bei prinzipieller Ablehnung militärischer Gewalt gegen einen Angriff von außen, aber gleichzeitiger Bejahung der Anwendung tödlicher Gewalt gegen Menschen als Mittel der politischen Auseinandersetzung und der gewaltsamen Durchsetzung innenpolitischer Ziele (vgl. Urteil des 8. Senats vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 19.69 - <BVerwGE 37, 69 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 32>) oder der Bereitschaft zur Waffenanwendung gegen Putschisten im Bürgerkrieg zur Verteidigung der Staatsform (vgl. Urteil des 6. Senats vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 98.74 - ), im Falle der Beschränkung der Ablehnung des Kriegsdienstes auf den Gebrauch bestimmter Waffen oder auf die Teilnahme an bestimmten Kampfhandlungen (vgl. Urteil des 6. Senats vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - ), bei der Bereitschaft zu einer erfolgversprechenden Abwehr weniger Angreifer (vgl. Urteil des 6. Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 2.73 - ) wie überhaupt im Falle der Bereitschaft zu einem Dienst, der sich aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen, zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt (vgl. Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - <BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90>), wie dies etwa beim Verminen von Straßen der Fall sein kann (vgl. Beschluß des 6. Senats vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - und Urteil vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 51.83 - ). - BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
Verstoß gegen Bundesrecht bei mangelndem Anspruch auf Anerkennung als …
Denn seine Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe wird nicht von der Erkenntnis getragen, zum Töten von Menschen im Kriege selbst schlechthin außerstande zu sein (Urteile vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13 = NJW 1963, 1994] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118]). - BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 114.68
Begriff der Gewissensentscheidung - Anspruch auf Anerkennung als …
Denn seine Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe wird nicht von der Erkenntnis getragen, zum Töten von Menschen im Kriege selbst schlechthin außerstande zu sein (Urteile vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13 = NJW 1963, 1994 = NZWehrr. - BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 89.75
Abweichungsrüge im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
Vergeblich rügt die Beschwerde weiter eine Abweichung des Verwaltungsgerichts von den Urteilen vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 13] und vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 -. - BVerwG, 29.03.1974 - VI C 49.73
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als …
... Anders als wohl noch der ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte. - BVerwG, 25.11.1974 - VI B 68.74
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ermessen des Gerichts …
- BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73
Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des …
- BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 58.68
Verweigerung des Kriegsdienstes auf Grund einer Gewissensentscheidung
- BVerwG, 16.10.1975 - 6 B 34.75
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer …
- BVerwG, 29.03.1974 - VI C 39.73
Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des …
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 43.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.01.1985 - 6 B 196.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- BVerwG, 13.10.1971 - VIII B 106.70
- BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 43.68
Abgrenzung des Begriffs der situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung von der …
- BVerwG, 04.08.1969 - VIII B 5.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 151.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.07.1972 - VIII C 139.69
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
- BVerwG, 13.10.1971 - VIII B 72.70
Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst
- BVerwG, 06.10.1971 - VIII B 48.70
Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe
- BVerwG, 29.09.1971 - VIII B 45.69
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Revisionszulassung im Wehrpflichtrecht …
- BVerwG, 13.06.1969 - VIII B 48.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 06.11.1968 - VIII CB 65.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.02.1967 - VII B 101.63
Recht der Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen der Begründetheit einer …
- BVerwG, 24.01.1969 - VIII B 13.67
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
- BVerwG, 14.02.1967 - VII B 133.63
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Kriegsdienstverweigerung aus …
- BVerwG, 04.01.1967 - VII B 67.63
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bzgl. der …
- BVerwG, 29.03.1974 - VI C 53.73
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als …
- BVerwG, 19.10.1971 - VIII B 104.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.02.1963 - VII C 117.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung des Armenrechts für ein Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 01.08.1961 - IV 134.61
- BVerwG, 11.02.1963 - VII C 117.61
- BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61
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