Rechtsprechung
| BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 12.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07
Betrachtung einer Kommanditgesellschaft (KG) als stillgelegt nach Enteigung des …
Mit dem vom DDR-Staat erzwungenen Ausscheiden der Gesellschafter und dem handelsrechtlichen Ende ihrer Personenhandelsgesellschaft ist zwar der Rechtsträger des Unternehmens fortgefallen; dieser Umstand besagt aber noch nichts über den Fortbestand des Unternehmens (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 12.97 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 27). - BVerwG, 30.03.2017 - 8 B 51.16
Enteignung eines einzelnen Unternehmens mit unselbständigen Betriebsteilen
Auf die Person des Inhabers des Unternehmens kommt es für dessen Fortbestand grundsätzlich nicht an (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 12.97 - Buchholz 428 § 6 Nr. 27 S. 61 - juris Rn. 11; Beschlüsse vom 5. Januar 1996 - 7 B 454.95 - ZIP 1996, 437 f. …und vom 12. Dezember 2007 - 8 B 64.07 - juris Rn. 3). - VG Berlin, 08.03.2013 - 4 K 389.12
Berechtigtenfeststellung bei Unternehmensschädigung
Decken sich aber der Umfang des entzogenen Gesellschaftervermögens und der des Gesellschaftsvermögens (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 12.97 -, Rn. 10 zitiert nach Juris) bzw. wurde mit dem schädigenden Akt auf das Unternehmen als solches und nicht einzelne Vermögensgegenstände zugegriffen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 11.07 -, BVerwGE 130, 122 = NVwZ 2008, 799 [800]), dann ist das Unternehmen selbst der Geschädigte, sind es nicht seine Gesellschafter.
- VG Berlin, 28.05.2014 - 4 K 389.12
30 Millionen Euro Entschädigung für jüdische Kaufhausunternehmensgruppe
Decken sich aber der Umfang des entzogenen Gesellschaftervermögens und der des Gesellschaftsvermögens (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 12.97 -, Rn. 10 zitiert nach Juris) bzw. wurde mit dem schädigenden Akt auf das Unternehmen als solches und nicht einzelne Vermögensgegenstände zugegriffen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 11.07 -, BVerwGE 130, 122 = NVwZ 2008, 799 [800]), dann ist das Unternehmen selbst der Geschädigte, sind es nicht seine Gesellschafter. - VG Berlin, 24.01.2008 - 29 A 260.07
Vermögensrechtliche Berechtigung - arisierter Buchverlag
Veräußern die verbleibenden Gesellschafter einer OHG sämtliche Gesellschaftsanteile und wird diese anschließend aufgelöst, so handelt es sich um eine Unternehmensschädigung im Sinne von § 6 VermG (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 12.97 - Buchholz 428 § 6 Nr. 27 und vom 23. Februar 2006 - 7 C 4.05 -). - VG Gera, 02.12.2004 - 5 K 420/02
Recht der offenen Vermögensfragen; strafrechtliche Rehabilitierung; …
Dementsprechend eröffnet eine nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) ergangene Rehabilitationsentscheidung zu Gunsten eines Gesellschafters auch den Weg für eine Wiedergutmachung der Unternehmensschädigung nach Maßgabe es § 1 Abs. 7 VermG (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 12/97 - zitiert nach juris; Beschluss BVerwG…, vom 9. Juni 1994 - 7 B 145.93 - VIZ 1994, S. 473).
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