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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.1961 - VII C 154.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1971
BVerwG, 20.10.1961 - VII C 154.60 (https://dejure.org/1961,1971)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1961 - VII C 154.60 (https://dejure.org/1961,1971)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1961 - VII C 154.60 (https://dejure.org/1961,1971)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche - …

    Auch die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen, deren Unergiebigkeit nur wahrscheinlich ist, aber nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden kann (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1961 - BVerwG 7 C 154.60 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 5; Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - NJW 1984, 2962).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 2 B 8.82

    Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensmängel - Verletzung der …

    Allerdings hätte die bloße Unwahrscheinlichkeit der Behauptung des Klägers, daß er 1944 entgegen dem damaligen Beamtenrecht in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden sei und daß die Ernennungsurkunde in Widerspruch zu seinen früheren Erklärungen noch 1958 im Besitz seiner - inzwischen verstorbenen - Mutter gewesen sei, die Nichterhebung des angebotenen Zeugenbeweises noch nicht gerechtfertigt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1961 - BVerwG 7 C 154.60 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 5 = VerwRspr. Bd. 14 S. 629]).
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 68.75

    Beweiswürdigung durch das Flurbereinigungsgericht

    Auch die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen, deren negatives Ergebnis nur unwahrscheinlich war, aber nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden konnte (Urteil vom 20.10.1961 - BVerwG 7 C 154.60 -).
  • BVerwG, 11.10.1963 - VII B 15.63

    Anerkennung als politisch Verfolgter wegen einer politischen Einstellung in der …

    Das die Berufung des Klägers erneut zurückweisende Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Oktober 1958 wurde durch Urteil des Senats vom 20. Oktober 1961 (BVerwG VII C 154.60) wegen unzulänglicher Aufklärung des Sachverhalts ebenfalls aufgehoben, und die Sache wurde zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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