Rechtsprechung
| BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 16.97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Berechtigtenfeststellung - Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung - Entschädigungsberechtigung - Anscheinsbeweis - Erschütterung des Anscheinsbeweises - Kausalität - Unlautere Machenschaft - Nötigung - "Rentnerfall" - Ausreisebedingter Vermögensverlust - ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 3, § 33 Abs. 1
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausreiseverkauf; Anscheinsbeweis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vermögensgesetz; Anscheinsbeweis bei Grundstücksveräußerung
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 28.08.1996 - 1 K 334/95
- BVerwG, 08.04.1997 - 7 B 37.97
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 B 37.97
- BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 16.97
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten …
Auszug aus BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 16.97
Ein staatlicher Verkaufsdruck im Zusammenhang mit einem Ausreisebegehren ist für eine Veräußerung von Grundeigentum auch dann ursächlich i.S.v. § 1 Abs. 3 VermG, wenn er nicht deren alleinige oder wesentliche Ursache war; dementsprechend kann eine Erschütterung des in solchen Fällen anwendbaren Anscheinsbeweises (BVerwGE 100, 310) nicht schon damit begründet werden, daß eine andere Tatsache (hier: Wunsch nach Erfüllung einer privaten Verkaufszusage) die wesentliche Ursache für die Veräußerung gewesen sein könnte.Die Vermutung erstreckt sich darauf, daß - erstens - die staatlichen Organe durch Einsatz unlauterer Mittel Druck auf den Veräußerer ausgeübt haben und daß - zweitens - dieses Vorgehen ursächlich für den durch die Veräußerung herbeigeführten Vermögensverlust war (vgl. BVerwGE 100, 310 ).
- BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung - …
Auszug aus BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 16.97
Ein solches Begehren ist in einem vermögensrechtlichen Rückübertragungsverlangen regelmäßig enthalten (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 -); es kann Gegenstand einer selbständigen Teilentscheidung im Rahmen eines vermögensrechtlichen Verfahrens sein.
- BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01
Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …
So ist die Aufzählung "Verkauf, Schenkung oder Verzicht" in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Fällen des ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden (vgl. u.a. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 , vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14…, vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 15 …und vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 26) ersichtlich nicht abschließend gemeint. - OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 12 A 11206/04
Kein Kostenerstattungsanspruch nach BSHG § 92a ohne rechtzeitigen …
Auch hat die Beklagte die den Sozialhilfeleistungen für den Sohn des Klägers zugrunde liegenden Bewilligungsbescheide für den vorgenannten Zeitraum gemäß § 45 Abs. 4 Satz 1 SGB X mit Rücknahmebescheid vom 18. September 2001 (rechtzeitig) zurückgenommen, wie § 92 a Abs. 4 Satz 1 BSHG durch den Verweis auf den Rechtsgrund des § 50 SGB X voraussetzt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. November 1997 - 7 C 16.97 -, BVerwGE 105, 374 [376]); der Erlass auch eines - hier nur (noch) für den Zeitraum 1. August 1997 bis 30. Juni 1998 vorliegenden - Rückforderungsbescheides i.S.v. § 50 SGB X gegenüber dem Leistungsempfänger ist indessen entgegen der nicht näher begründeten Annahme des Verwaltungsgerichts nicht vorgeschrieben.Überdies stand dem Gesetzgeber, als er in § 92 Abs. 4 Satz 1 BSHG auf den Rechtsgrund des § 50 SGB X (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1997, a.a.O. S. 376) und damit insbesondere auf § 45 SGB X verwies, mithin die in dessen Absatz 4 Satz 2 getroffene Regelung vor Augen, wonach Anknüpfungspunkt für die Frist zum Erlass eines Rücknahmebescheides die Kenntniserlangung von den diesbezüglich maßgeblichen Tatsachen ist.
Etwa weitergehende gesetzgeberische Absichten bei der Schaffung des § 92 a Abs. 4 BSHG sind nach alledem nicht erkennbar und könnten zudem, da § 92 a Abs. 4 BSHG eine Eingriffsermächtigung darstellt, im Rahmen der Gesetzesauslegung nur insoweit berücksichtigt werden, als sie in das Gesetz Eingang gefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1997, a.a.O. S. 377).
- BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …
In den Fällen des ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 , vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14…, vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 15 …und vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 26) eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung und gleichzeitig eines Machtmissbrauchs dann gegeben, wenn staatliche Stellen die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums durch Verkauf, Schenkung oder Verzicht abhängig gemacht haben.
- BVerwG, 29.09.1999 - 8 C 8.99
Unlautere Machenschaft auch bei ausreisebedingter Veräußerung vor 1977
Daher hätte das Verwaltungsgericht eine Erschütterung des Anscheinsbeweises nur dann in Betracht zu ziehen gehabt, wenn es aufgrund entsprechender Anhaltspunkte die Möglichkeit erwägen mußte, daß der Verkauf des Grundstücks ausschließlich auf andere Gründe als den staatlichen Verkaufsdruck zurückzuführen war (vgl. Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 [404]). - BVerwG, 31.08.2005 - 8 C 11.05
Anscheinsbeweis; Ausreise; ausreisewillige Miterbin; Erbengemeinschaft; …
Der Anscheinsbeweis ist deshalb nicht schon dann erschüttert, wenn eine andere Tatsache mitursächlich für den Verzicht gewesen sein könnte (vgl. Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131). - BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Restitutionsantrag; Ausschlußfrist; Entschädigungsantrag; Übergang von einem …
Zwar hat er seinen Antrag nicht ausdrücklich auf eine solche Feststellung gerichtet; jedoch ist dieses Begehren in einem Rückübertragungsantrag regelmäßig enthalten (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50; Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131). - BVerwG, 26.06.2001 - 8 B 117.01
Wetzenstein-Ollenschläger muss Villa in Berlin-Mahlsdorf zurückgeben
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 , vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14 und vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15) ist eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung und gleichzeitig eines Machtmissbrauchs in den Fällen des ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden dann gegeben, wenn staatliche Stellen die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums durch Verkauf, Schenkung oder Verzicht abhängig gemacht haben. - BVerwG, 10.03.2009 - 8 B 102.08
Begründung vermögensrechtlicher Ansprüche in Anbetracht einer durch unlautere …
Rn. 9 Das Verwaltungsgericht ist nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131), vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 8 C 2.07 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 50) und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 8 C 12.07 - (ZOV 2008, 216) abgewichen. - BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99
Offene Vermögensfragen - Grundstücksverkauf; Haftentlassung; Ausreise; Vollmacht …
Der Anscheinsbeweis für eine unlautere Machenschaft greift ein, wenn feststeht, daß ein Ausreiseantrag gestellt, das Grundstück vor der Ausreise veräußert und die Ausreise staatlich genehmigt wurde (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 >313 f.<; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88; Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131). - BVerwG, 24.02.1998 - 7 B 264.97
Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur …
Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 -) streitet in den Fällen der ausreisebedingten Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden im Regelfall eine Vermutung dafür, daß diese auf eine staatliche Nötigung und damit auch auf Machtmißbrauch im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist. - VG Halle, 12.09.2001 - 2 A 22/99
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