Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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VermG § 1 Abs. 2
Überschuldung; Eigentumsverzicht; Gewerbegrundstück; Vermietung; Miete, nicht kostendeckende; Zwangslage; Unternehmen; Verpachtung - Wolters Kluwer
Rückübertragung eines Grundstücks; Zustimmung zur Veräußerung des Grundstücks gegen Einräumung eines Zahlungsanspruchs; Verzicht auf das Eigentum an dem Grundstück
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 2
Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Gewerberäume - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 2
Überschuldung; Eigentumsverzicht; Gewerbegrundstück; Vermietung; Miete, nicht kostendeckende; Zwangslage; Unternehmen; Verpachtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.06.1999 - 5 K 247/96
- BVerwG, 04.07.2000 - 7 B 14.00
- BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00
Es gibt lediglich Anlass dazu, bei der Vermietung von Gewerberäumen anders als bei Wohnräumen nicht die vom Senat aufgestellte Vermutung gelten zu lassen, dass nicht kostendeckende Mieten gezahlt wurden (vgl. BVerwGE 98, 87 [99]).Zum einen ist die Vermutung, dass von der Überschuldung auf deren Verursachung durch nicht kostendeckende Mieterträge geschlossen werden kann, erschüttert, wenn in der Vergangenheit notwendige Instandsetzungen trotz vorhandener finanzieller Deckung unterblieben waren und es darum zu größeren Schäden oder einem Reparaturstau gekommen war (vgl. BVerwGE 98, 87 [99]).
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00
§ 1 Abs. 2 VermG dient dazu, den Eigentumsverlust aufgrund Überschuldung vermieteter Grundstücke infolge der staatlichen Niedrigmietenpolitik sowohl bei Enteignung als auch in den vergleichbaren Fällen der "kalten Enteignung" wieder gutzumachen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Eigentümer in seiner vom Staat herbeigeführten ökonomischen Zwangslage keinen anderen Ausweg als Verzicht, Schenkung oder Erbausschlagung gesehen und sich damit zugunsten des Volkseigentums selbst geschädigt hat (vgl. BVerwGE 105, 172 [174]). - BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00
Zum anderen fehlt es an der vom Gesetz vorausgesetzten Zwangslage, wenn sie vom Eigentümer "sehenden Auges und ohne Not" herbeigeführt wurde (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1). - BVerwG, 21.05.1999 - 7 B 16.99
Grundstücksrestitution; Unternehmensrestitution; Klageänderung; Klagegrund; …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00
Geht man von der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1999 - BVerwG 7 B 16.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11) aus, so betraf der Raummietvertrag aus dem Jahre 1953 kein lebendes Unternehmen, sondern lediglich das von der Rechtsvorgängerin der Klägerinnen für den Hotelbetrieb genutzte Grundstück sowie die zugehörigen Gebäude nebst Inventar.
- BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 24.00
Überschuldung; Ablösung einer Hypothek mit Eigenmitteln des Eigentümers aus …
Die Erfahrungstatsache nicht kostendeckender Mieten und die Vermutung einer kausalen Beziehung zur Überschuldung des Grundstücks greift ferner dann nicht, wenn es sich - wie hier - um gewerblich genutzte Grundstücke handelt (Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - VIZ 2001, 374 ).Zwar ist der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG auch auf bebaute Grundstücke anwendbar, die zu gewerblichen Zwecken vermietet waren; die Besonderheiten gewerblicher Mieten in der DDR geben jedoch Anlass, bei der Vermietung von Gewerberäumen anders als bei Wohnräumen nicht die von der Rechtsprechung aufgestellte Vermutung gelten zu lassen, dass nicht kostendeckende Mieten gezahlt wurden (Urteil vom 22. Februar 2001, a.a.O.).
Aufgrund der daraus resultierenden "Vermutung" oder "allgemein anerkannten Erfahrungstatsache" bedarf es bei Wohnungsmieten weiterer Ermittlungen hierzu - sowie zur ebenfalls vermuteten kausalen Beziehung zur Überschuldung - nur dann, wenn der konkrete Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die der allgemeinen Erfahrungstatsache entgegenstehen (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 und vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - VIZ 2001, 374 ).
Zwar unterlag auch der Mietzins für Gewerberaum in der DDR der staatlichen Preisbindung und Preisüberwachung; im Altbaubereich waren die Gewerbemieten grundsätzlich in gleicher Weise auf dem Niveau von 1936 "eingefroren", im Neubausektor unter Rückgriff u.a. auf Preise von 1944 auf unrealistische - nicht kostendeckende - Höhe beschränkt (Urteil vom 22. Februar 2001, a.a.O., S. 376 m.w.N.).
Da jedoch wegen des Fehlens der systemimmanenten Mietpreiskontrolle bei sozialistischen Handelsgenossenschaften nicht auszuschließen ist, dass bei der Vermietung gewerblich genutzter Räume an sie Mieten über dem zulässigen Stopp-Preis vereinbart wurden, rechtfertigt es dieses mögliche "Vollzugsdefizit bei der Preiskontrolle", bei der Vermietung von Gewerberäumen anders als bei Wohnräumen "nicht die vom Senat aufgestellte Vermutung gelten zu lassen, dass nicht kostendeckende Mieten gezahlt wurden" (Urteil vom 22. Februar 2001, a.a.O.).
- BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
Rückübertragung an Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbanteil; Berechtigter, …
Für Zwecke der medizinischen Versorgung vermietete Gebäude sind unter den gleichen Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 2 VermG zurückzuübertragen wie zu gewerblichen Zwecken vermietete (im Anschluss an Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - VIZ 2001, 374).Von der Erfahrungstatsache nicht kostendeckender Mieten und der Vermutung einer kausalen Beziehung zur Überschuldung des Grundstücks kann aber dann nicht ausgegangen werden, wenn Grundstücke gewerblich genutzt wurden (vgl. Urteile vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - VIZ 2001, 374 und vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 24.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).
Denn eine systemimmanente Mietpreiskontrolle, wie sie bei Wohnraum ausgeübt wurde, fehlte (vgl. Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - a.a.O. S. 376 f.).
- BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 6.03
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Überschuldung eines …
Bebaute Grundstücke oder Gebäude im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG sind auch solche, die zu gewerblichen Zwecken vermietet waren (Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 15).Ebenso bedarf der konkreten Prüfung, ob die Überschuldung durch nicht kostendeckende Mieten verursacht worden war (Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 15; Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 24.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 19; Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21).
- BVerwG, 28.12.2010 - 8 B 57.10
Analoge Anwendung von § 50 VwVfG; Kostenunterdeckung von DDR-Mieten; …
Rn. 12 Auch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2001 (BVerwG 7 C 17.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 15) zeigt die Beschwerde keinen Rechtssatzwiderspruch auf, sondern rügt nur, dass das Verwaltungsgericht das Tatbestandsmerkmal der Kausalität der Niedrigmietenpolitik in Bezug auf die Schulden verkannt habe und zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass vorliegend die Regelvermutung einer Kostenunterdeckung gelte. - BVerwG, 11.04.2005 - 8 B 65.04
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und Verfahrensmängeln - Verletzung der …
Was im Übrigen die im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1) behauptete Rechtssatzabweichung betrifft, übersieht die Beschwerde, dass diese Rechtsprechung durch das Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - in Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 15 - modifiziert worden ist, wenn es um bebaute Grundstücke oder Gebäude geht, die zu gewerblichen Zwecken genutzt wurden. - BVerwG, 11.02.2003 - 7 B 38.02
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Vorliegen des …
Der Senat hat deshalb für Altbelastungen - Entsprechendes gilt für Altschäden - auf den Zeitpunkt der Gründung der DDR abgestellt (vgl. Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 15). - BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 16.01
Verpflichtung eines Verwaltungsgerichts zur Einholung eines weiteren …
- BVerwG, 04.07.2000 - 7 B 14.00
Anwendbarkeit des Schädigungstatbestands des § 1 Abs. 2 Vermögensgesetz (VermG) …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 17.00 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerinnen bedarf es nicht. - BVerwG, 17.09.2002 - 7 B 67.02
Rückübertragung eines Flurstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes …
Der Senat hat mit Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 15 sowie VIZ 2001, 374 ff.) entschieden, dass dieser Schädigungstatbestand auch auf Grundstücke oder Gebäude anwendbar ist, die zu gewerblichen Zwecken vermietet waren. - BVerwG, 14.11.2005 - 8 B 64.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die …
Rn. 4 Die Beschwerde hält den vom Verwaltungsgericht aufgestellten Rechtssatz, dass die Norm des § 1 Abs. 2 VermG auf den vorliegenden Fall der Verpachtung eines Hotel- und Gaststättengebäudes nicht anwendbar sei, für abweichend von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 15), demzufolge der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG auch auf bebaute Grundstücke oder Gebäude anwendbar sei, die zu gewerblichen Zwecken vermietet waren. - BVerwG, 13.08.2003 - 8 B 98.03
Verletzung des Anspruchs der Klägerin auf rechtliches Gehör - Antrag auf …
- BVerwG, 21.05.2003 - 7 B 115.02
Geltung der Vermutung der Zahlung kostendeckender Mieten i.R.d. Vermietung von …
- VG Gera, 15.02.2007 - 6 K 363/03
Rückübertragungsrecht; Überschuldung; Niedrigmieten; Mitursächlichkeit
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Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.2000 - 7 B 14.00, 7 PKH 3.00, 7 C 17.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Schädigungstatbestands des § 1 Abs. 2 Vermögensgesetz (VermG) auf bebaute Grundstücke oder Gebäude als Frage eines Revisionsverfahrens
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.06.1999 - 5 K 247/96
- BVerwG, 04.07.2000 - 7 B 14.00, 7 PKH 3.00, 7 C 17.00
- BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00
Überschuldung; Eigentumsverzicht; Gewerbegrundstück; Vermietung; Miete, nicht …
Auszug aus BVerwG, 04.07.2000 - 7 B 14.00
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 17.00 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerinnen bedarf es nicht.
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