Rechtsprechung
| BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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VermG § 1 Abs. 3
Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Teilenteignung; 500 m2-Flächenbegrenzung für Eigentumsgrundstücke; Erschließung des Baugrundstücks; Nutzung des nicht enteigneten Restgrundstücks zu Erschließungszwecken; unlautere Machenschaft; allgemeine Praxis der örtlichen Behörden - Judicialis
VermG § 1 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Enteignung nach dem Aufbaugesetz - Teilenteignung - 500 qm-Flächenbegrenzung für Eigentumsgrundstücke - Erschließung des Baugrundstücks - Nutzung des nicht enteigneten Restgrundstücks zu Erschließungszwecken - Unlautere Machenschaft - Allgemeine Praxis der örtlichen ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 3
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Aubauenteignung; Teilenteignung; Verwirklichung des Enteignungszwecks - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 3
Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Teilenteignung; 500 m2-Flächenbegrenzung für Eigentumsgrundstücke; Erschließung des Baugrundstücks; Nutzung des nicht enteigneten Restgrundstücks zu Erschließungszwecken; unlautere Machenschaft; allgemeine Praxis der örtlichen Behörden - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 01.06.1999 - 3 A 1497/95
- BVerwG, 28.01.2000 - 7 B 193.99
- BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2415
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94
Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt
Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82) beschreibt der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde. - BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung …
Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00
Selbst wenn nach DDR-Recht angesichts der örtlichen Gegebenheiten eine Abweichung von der 500 m2-Regel erlaubt oder möglicherweise sogar nach § 4 Abs. 4 der Zweiten Durchführungsbestimmung zum Aufbaugesetz wegen unbenutzbarer Restflächen im Einvernehmen mit dem staatlichen Verwalter eine Enteignung des gesamten Grundstücks gerechtfertigt gewesen wäre (vgl. Urteile des Senats vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25, sowie vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6), ändert das nichts daran, dass sich die staatlichen Behörden mit dem konkreten Eigentumszugriff manipulativ zu Lasten des Eigentümers über die seinerzeit gültigen Vorschriften hinweggesetzt haben. - BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96
Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter - …
Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00
Die einfache Rechtswidrigkeit unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus; denn die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG will keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deswegen gewähren, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht beachtet worden sind (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 113 m.w.N.).
- BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98
Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft; …
Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00
Selbst wenn nach DDR-Recht angesichts der örtlichen Gegebenheiten eine Abweichung von der 500 m2-Regel erlaubt oder möglicherweise sogar nach § 4 Abs. 4 der Zweiten Durchführungsbestimmung zum Aufbaugesetz wegen unbenutzbarer Restflächen im Einvernehmen mit dem staatlichen Verwalter eine Enteignung des gesamten Grundstücks gerechtfertigt gewesen wäre (vgl. Urteile des Senats vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25, sowie vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6), ändert das nichts daran, dass sich die staatlichen Behörden mit dem konkreten Eigentumszugriff manipulativ zu Lasten des Eigentümers über die seinerzeit gültigen Vorschriften hinweggesetzt haben. - BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97
Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"
Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00
Entscheidend ist allein der manipulative, sittlich vorwerfbare Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR und die sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen, der allerdings im jeweiligen Einzelfall seinen Ausdruck in einem zielgerichteten Zugriff auf Vermögenswerte des Betroffenen gefunden haben muss (vgl. Urteil des Senats vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 30.97 - BVerwGE 106, 210 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 142). - BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97
unlautere Machenschaft; Enteignung nach dem Aufbaugesetz; gebotene Gesamtschau; …
Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00
Enteignungen hat der Senat insbesondere dann als willkürlich oder manipulativ beurteilt und diesem Schädigungstatbestand zugeordnet, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteil vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 m.w.N.). - VG Schwerin, 01.06.1999 - 3 A 1497/95
Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00
BVerwG 7 C 2.00 VG 3 A 1497/95.
- BVerwG, 29.08.2006 - 8 C 21.05
Vermögenswert; geschützter; geschützter Vermögenswert; Eigentum; …
Solche Enteignungen sind dann willkürlich oder manipulativ und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zuzuordnen, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu einem ganz anderen Zweck das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28, vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113, vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22). - BVerwG, 25.02.2011 - 8 B 83.10
Überschießende Enteignung als unlautere Machenschaft; Aufbaumaßnahme nach dem …
Rn. 11 Die Beschwerde meint, das Verwaltungsgericht habe entgegen den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - (…a.a.O.) und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22) den Rechtssatz aufgestellt, "dass eine Enteignung von für die Verwirklichung einer Aufbaumaßnahme nicht benötigten Teilflächen nur dann als machtmissbräuchlich im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG anzusehen ist, wenn sich eine Teilung des Grundstücks aufdrängen musste".Was die behauptete Divergenz zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - (…a.a.O.) anbelangt, fehlt es schon an einer Vergleichbarkeit des Sachverhalts (vgl. Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 8 B 63.05 - und vom 10. Januar 2007 - BVerwG 8 B 64.06).
- BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05
Machenschaften; unlautere Machenschaften; Manipulation; Verstoß; Rechtsordnung …
Solche Enteignungen sind dann willkürlich oder manipulativ und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zuzuordnen, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 , vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 344 , vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 S. 500 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22 S. 64 ).
- BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
Inanspruchnahme; Baulandgesetz 1984; unlautere Machenschaften; Verfahrensverstöße …
Nicht ausreichend ist deshalb bei der grundsätzlich an den Einzelumständen orientierten Beurteilung die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit (Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 9; Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416, sowie Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22). - VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07
Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG
Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme eines solchen Tatbestandes nicht aus; denn die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG will keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deswegen gewähren, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht eingehalten worden sind (…BVerwG, Urt. v. 28. Juli 1994 - 7 C 41.93 -, juris [Rn. 12], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28;… BVerwG, Beschl. v. 5. Dezember 1994 - 7 B 167.94 -, juris [Rn. 3];… BVerwG, Urt. v. 31. August 1995 - 7 C 39.94 -, juris [Rn. 15], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53;… BVerwG, Urt. v. 3. September 1998 - 7 C 26.97 -, juris [Rn. 11], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160;… BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1999 - 7 C 38.98 -, juris [Rn. 17], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6; BVerwG, Urt. v. 11.Januar 2001 - 7 C 2.00 -, juris [Rn. 11], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22;… BVerwG, Urt. v. 21. Juni 2007 - 8 C 1.07 -, juris [Rn. 16 ff.], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 48). - BVerwG, 11.01.2008 - 8 B 93.07
Unlautere Machenschaften als gravierender Verstoß gegen die damaligen …
Die einfache Rechtswidrigkeit unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit ist für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nicht ausreichend (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 16, vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22 S. 65 f. und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 10.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32 S. 98). - BVerwG, 26.07.2004 - 8 B 4.04
Voraussetzungen für eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz - Verletzung von …
Die von der Beschwerde geltend gemachte Divergenz zu dem Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22) liegt nicht vor. - BVerwG, 27.08.2003 - 8 B 95.03
Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen …
Vielmehr sind Enteignungen nur dann als willkürlich oder manipulativ zu beurteilen und dem Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG zuzuordnen, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen, oder der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (Urteil vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 m.w.N.; Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22).
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