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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 2.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2225
BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 2.88 (https://dejure.org/1988,2225)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1988 - 7 C 2.88 (https://dejure.org/1988,2225)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1988 - 7 C 2.88 (https://dejure.org/1988,2225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsausschuss - Beurteilungsvorrecht - Juristische Staatsprüfung - Abweichungsermächtigung - Durchschnittspunktzahl - Rechnerische Gesamtnote - Notenanhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachprüfbarkeit (Prüfungsentscheidungen) - Keine Beurteilung des Leistungsstandes durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 195
  • DVBl 1989, 99
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 51.85

    Eignung der Noten- und Punkteskala der Bundesnotenverordnung zur …

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 2.88
    Daß es nicht widersprüchlich ist, die Einzelleistung mit einem anderen Maßstab zu messen als die Gesamtleistung, hat der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 16. August 1985 - BVerwG 7 B 51, 58 und 59.85 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 218 = NJW 1986, 951 = DVBl. 1986, 51 = DÖV 1985, 1018) dargelegt (die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluß vom 26. November 1985 - 1 BvR 1173/85 -).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 7 B 181.86

    Ausschluss des Abweichens von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote nach DRiG § …

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 2.88
    Sie soll dem Prüfungsorgan vielmehr die Korrektur des in der Durchschnittspunktzahl zum Ausdruck kommenden Leistungsbildes ermöglichen, wenn eine solche aufgrund des vom Leistungsstand des Kandidaten gewonnenen Gesamteindrucks erforderlich erscheint (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 6. Februar 1987 - BVerwG 7 B 181.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 237 = KMK-HSchR 1987, 1137), wobei eine Korrektur sowohl nach oben als auch nach unten in Frage kommt.
  • BVerwG, 12.07.1995 - 6 C 12.93

    "atypische Leistungskonstellation" - § 5d Abs. 4 DRiG, Voraussetzungen einer …

    Das gilt grundsätzlich auch für die gemäß § 5 d Abs. 3 S. 1 DRiG dem Prüfungsorgan obliegende Beurteilung, ob eine Abweichung von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote den Leistungsstand des Kandidaten besser kennzeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 2.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 258 = DVBl 1989, 99).

    Richtig ist zwar, daß im allgemeinen die rechnerische Ermittlung der Gesamtnote ausschlaggebend ist und daß eine Abweichung davon aufgrund des Gesamteindrucks nur ausnahmsweise aus gewichtigen Gründen zulässig ist, die eine Korrektur der errechneten Gesamtnote erfordern (Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 2.88 - Buchholz aaO., S. 87).

    Hieraus haben der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zum Beispiel in dem angeführten Urteil vom 7. Oktober 1988, aaO., S. 87 und mit ihm die Obergerichte einschließlich des Berufungsgerichts gefolgert, daß eine Abweichung "sowohl nach oben als auch nach unten in Betracht kommt".

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2020 - 9 S 1667/20

    Neubewertung von Aufsichtsarbeiten der Ersten juristischen Staatsprüfung

    Soweit sich der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 19.04.2017 ( 9 S 673/17 ) auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.10.1988 (7 C 2.88) berufe, verkenne er, dass diese Entscheidung durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2001 (6 C 14.01) und vom 10.10.2002 (6 C 7.02) überholt sei.

    Die Festsetzung der Endnote lässt sich daher nicht aufschieben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.04.2017, a.a.O., vom 06.11.2017, a.a.O., vom 25.04.1989 - 9 S 851/89 -, NVwZ-RR 1989, 478, und vom 05.03.1990 - 9 S 433/90 -, NVwZ-RR 1990, 419; siehe auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.10.1988 - 7 C 2.88 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 258).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 9 S 673/17

    Einstweilige Anordnung - zum Anspruch auf vorläufige Teilnahme an der mündlichen …

    Die Festsetzung der Endnote lässt sich daher nicht aufschieben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25.04.1989 - 9 S 851/89 -, NVwZ-RR 1989, 478, und vom 05.03.1990 - 9 S 433/90 -, NVwZ-RR 1990, 419; siehe auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.10.1988 - 7 C 2.88 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 258, das bezweifelt, ob nach 15 Monaten eine Neubescheidung über das Ergebnis einer mündlichen Prüfung noch möglich ist, weil hierbei der Gesamteindruck von den Leistungen des Kandidaten allein aufgrund der Prüfungsakten wiederzubeleben wäre, was nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts "kaum möglich sein" dürfte [juris Rn. 35]).

    Unabhängig davon, dass in einem solchen Fall die Voraussetzungen für eine Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Festsetzung der Endnote gegeben waren, hat das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung vom 07.10.1988 (a.a.O.) ausgeführt:.

  • VGH Hessen, 20.11.1990 - 2 UE 3720/87

    Anhebung der Note im 2. juristischen Staatsexamen - Berücksichtigung der …

    Rn. 39 Diese zu einer ersten juristischen Staatsprüfung entwickelten Rechtsgrundsätze (zuletzt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1988 - 7 C 2.88 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 258 = DVBl. 1989, 99 = NVwZ-RR 1989, 195 = VBlBW 1989, 93, mit ablehnender Anmerkung Hamann, VBlBW 1989, 255; vgl. auch Klenke, Rechtsfragen des Justizprüfungsrechts, NWVBl. 1988, 199, 205 f.), die sich der Senat zu eigen macht, sind gleichermaßen auf die zweite juristische Staatsprüfung des Klägers anzuwenden.

    Dies folgt außer aus den vorstehenden Ausführungen ferner daraus, daß die Ermächtigung zur Abweichung von der Durchschnittspunktzahl nicht etwa den Zweck hat, einen (weiteren) Höherstufungsschub zu erzeugen (vgl. Urteil des BVerwG vom 7. Oktober 1988, a.a.O.) Das Erreichen der höheren Notenstufen ist nämlich bereits durch die im Verhältnis zu § 1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Staatsprüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1243) - BNotenV - großzügigeren Maßstab des § 2 Abs. 2 BNotenV für die Bildung von Gesamtnoten erleichtert worden, so daß keine Veranlassung besteht, allein im Hinblick auf ein äußerst knappes Verfehlen der nächsthöheren Notenstufe eine (weitere) Erleichterung gleichsam automatisch zu gewähren.

  • VG Aachen, 05.10.2016 - 6 K 1999/15

    Verwirkung Bewertungsspielraum

    Rn. 96 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1988 - 7 C 2.88 -, juris Rn. 33.
  • BVerwG, 11.07.1996 - 6 B 22.96

    Prüfungsrecht: Überprüfung des Zusatzpunktes bei Neubescheidung des …

    Eine Abweichung von ihr ist nur ausnahmsweise zulässig und setzt voraus, daß diese Note nach dem vom Prüfling gewonnenen Gesamteindruck seinen Leistungsstand offensichtlich nicht richtig kennzeichnet und daher der Korrektur bedarf (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 2.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 258 und vom 12. Juli 1995 - BVerwG 6 C 12.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 354).
  • VG Hamburg, 23.12.2014 - 2 K 1285/11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Neubewertung von Aufsichtsarbeiten und …

    Rn. 113 Das Gesetz enthält eine prüfungsrechtliche Beurteilungsermächtigung, die es ausschließt, dass ein Gericht bei der Überprüfung der Entscheidung des Prüfungsausschusses über eine Abweichung von der Durchschnittspunktzahl seinen eigenen Gesamteindruck vom Leistungsstand des Kandidaten zum Maßstab nimmt (BVerwG, Urt. v. 7.10.1988, 7 C 2/88, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.1993 - 10 L 46/90

    Punktabzug; Juristisches Examen; Juraprüfung; Prüfungsergebnis; Verschlechterung …

    Rn. 27 Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 7. November 1991 - 10 L 165/89 - entgegen dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 7.10.1988 - 7 C 2.88 -, DVBl 1989, 99) und mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Prüfungsrecht (Beschlüsse v. 17.4. 1991, NJW 1991, 2055 ff., 2008 ff.) seine Rechtsprechung zur Anwendung der Bonus-Malus-Regelung des § 72 Abs. 3 NJAO 1982 in der Zweiten juristischen Staatsprüfung (…Urt. v. 15.9. 1988 - 10 A 31/88 -, DVBl 1989, 112) aufrechterhalten.

    Rn. 32 Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil die Rechtssache insbesondere nach den erwähnten prüfungsrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts grundsätzliche Bedeutung hat und das Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1988 (- 7 C 2.88 -, DVBl 1989, 99) abweicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1997 - 22 A 1326/94

    Lösungsaufbau; Gerichliche Überprüfung; Rüge der Prüfer; Rechnerisch ermittelte …

    (Vgl. BVerwG, Urteil vom 07.10.19889 - 7 C 2.88 -, DVBl. 1989, 99 [100 f.].).
  • VG Düsseldorf, 11.08.2006 - 15 K 1819/05
    Rn. 45 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1996, 6 B 22/96, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report (NVwZ-RR) 1997, 102 f., unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 7. Oktober 1988, 7 C 2.88 Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Buchholz), 421.0 Prüfungswesen Nr. 258 und vom 12. Juli 1995, 6 C 12.93, Buchholz, a. a. O., Nr. 354.
  • BVerwG, 04.08.1997 - 6 B 44.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • VG Düsseldorf, 09.09.2011 - 15 K 8222/09

    Gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit der Abweichungsentscheidung gemäß § 56 Abs 1 …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 9 S 851/89

    Prüfungsrecht: zweite juristische Staatsprüfung; vorläufiger Rechtsschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2010 - 14 A 2648/08

    Beurteilung einer juristischen Prüfungsentscheidung des Prüfungsausschusses bei …

  • VG Mainz, 18.06.2004 - 2 K 188/04

    Anhebung der Gesamtnote der zweiten juristischen Staatsprüfung; Leistungen im …

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