Rechtsprechung
| BVerwG, 04.03.1960 - VII C 226.57 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 1961, 912
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 16.04.1987 - 5 B 43.87
Annahme eines Verfahrensmangels aufgrund fehlender Prüfung der Vollmacht eines …
Entgegen der Annahme des Klägers hängen die Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs als Prozeßhandlung und damit die Beendigung des Rechtsstreits durch einen solchen Vergleich nicht davon ab, daß ihm außer dem Kläger und dem Beklagten auch die zum Verfahren Beigeladenen zugestimmt haben (BVerwG, Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG 7 C 226.57 - und Beschluß vom 8. Dezember 1971 - BVerwG 3 B 111.70 - ). - BVerwG, 08.12.1971 - III B 111.70
Beendigung eines gerichtlichen Verfahrens ohne Zustimmung des Beigeladenen zu …
In dem Urteil vom 4. März 1960 (- BVerwG VII C 226.57 - [Leitsatz in MDR 1960, 873]) hat der VII. Senat entschieden, daß ein Vergleich verfahrensrechtlich ohne Zustimmung des Beigeladenen geschlossen werden kann und ein solcher Vergleich den Rechtsstreit wirksam beendet, daß er aber sachlich-rechtlich gegen den Beigeladenen wirkt, so daß dieser die in dem Vergleich enthaltenen behördlichen Verfügungen anfechten kann.
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