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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11103
BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98 (https://dejure.org/1999,11103)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1999 - 7 C 23.98 (https://dejure.org/1999,11103)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 7 C 23.98 (https://dejure.org/1999,11103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung eines mit einem Wohnhaus und Geschäftshaus bebauten Grundstücks - Kostendeckung der Mieten im Sinne von § 1 Abs.2 Vermögensgesetz (VermG) - Überschuldung eines Grundstücks - Kausalität der nicht kostendeckenden Mieten für die Überschuldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98
    Drittens mußte die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (grundlegend Urteile des Senats vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 und vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ; stRspr).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist im Regelfall davon auszugehen, daß die Überschuldung auf nicht kostendeckenden Mieten beruht (BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O. sowie Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (…a.a.O. S. 90 ff.) dargelegt hat, fordert die Prüfung der Schuldensituation des Grundstücks eine Gegenüberstellung des Zeitwerts der Immobilie und der ihr zuzuordnenden Verbindlichkeiten.

    Diese Vermutung ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats allerdings erschüttert, wenn in der Vergangenheit erforderliche Instandsetzungsarbeiten trotz vorhandener finanzieller Deckung unterblieben waren und es daher zu größeren Schäden oder einem Reparaturstau gekommen war (Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O. S. 99).

    Damit streitet zugleich die Vermutung zugunsten der Beigeladenen, daß die dauerhafte Überschuldung bestimmendes oder doch wesentlich mitbestimmendes Motiv für die Eigentumsaufgabe war (vgl. Urteil des Senats vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O. S. 99 f.).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Beiladung zu einem Rechtsstreit

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98
    Drittens mußte die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (grundlegend Urteile des Senats vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 und vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ; stRspr).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist im Regelfall davon auszugehen, daß die Überschuldung auf nicht kostendeckenden Mieten beruht (BVerwG…, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O. sowie Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Verwendung im komplexen …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98
    Nach den Anforderungen, die der Senat an die Erfüllung dieses Rückgabeausschlußtatbestandes im Hinblick auf sogenannte komplexe Rekonstruktionen stellt (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - BVerwGE 102, 288) und die der Klägerin bei ihrem Vortrag noch nicht bekannt sein konnten, reicht dies aber für die Bejahung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht aus.
  • BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98
    So hat er bei gleichermaßen eigengenutzten und vermieteten Wohngebäuden den gesetzlich geforderten Ursachenzusammenhang zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung verneint, wenn schon die zur Sicherung der Bewohnbarkeit des eigengenutzten Gebäudeteils erforderlichen Aufwendungen die Überschuldung des Grundstücks zur Folge hatten (Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96

    Eigentumsverzicht - Vermietungsbedingte Überschuldung - Kausalität - Eigennutzung …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98
    Damit hat der Senat zugleich anerkannt, daß in den Fällen, in denen die Verbindlichkeiten des eigen- und des fremdgenutzten Gebäudeteils jeweils nur zur Überschuldung beigetragen haben, die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG nicht ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 51.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 125).
  • BVerwG, 22.08.1997 - 7 B 266.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98
    Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Überschuldung und den nicht kostendeckenden Mieten scheidet auch aus, wenn der Anteil der Altbelastungen so hoch war, daß das Grundstück bereits bei Gründung der DDR überschuldet war; denn unter dieser Voraussetzung ist es ebenfalls ausgeschlossen, daß die Überschuldung auf der Niedrigmietenpolitik der DDR beruht (vgl. Beschluß vom 22. August 1997 - BVerwG 7 B 266.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 117).
  • BezG Potsdam, 18.03.1992 - 1 B 1/92
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98
    Diese Auffassung, die auch in Rechtsprechung und Literatur häufig vertreten wird (…vgl. Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Vermögensgesetz, Rn. 100 f. zu § 1 VermG;… Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Rn. 98 zu § 1 VermG;… Brettholle/Köhler-Apel, in: Rädler/ Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Rn. 53 zu § 1 VermG;… Säcker/Busche, Vermögensgesetz, Rn. 82 zu § 1; VG Berlin, ZOV 1993, 429 ; BezG Potsdam, VIZ 1992, 325 ; Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Heft 12, Praxisfragen zum Vermögensrecht, S. 81 und 87 ), wird in ihrer Rigorosität weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des § 1 Abs. 2 VermG gerecht.
  • VG Berlin, 02.07.1993 - 25 A 701.92

    Fremdinvestor; Miterbe

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98
    Diese Auffassung, die auch in Rechtsprechung und Literatur häufig vertreten wird (…vgl. Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Vermögensgesetz, Rn. 100 f. zu § 1 VermG;… Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Rn. 98 zu § 1 VermG;… Brettholle/Köhler-Apel, in: Rädler/ Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Rn. 53 zu § 1 VermG;… Säcker/Busche, Vermögensgesetz, Rn. 82 zu § 1; VG Berlin, ZOV 1993, 429 ; BezG Potsdam, VIZ 1992, 325 ; Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Heft 12, Praxisfragen zum Vermögensrecht, S. 81 und 87 ), wird in ihrer Rigorosität weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des § 1 Abs. 2 VermG gerecht.
  • VG Leipzig, 11.05.2000 - 3 K 732/96

    Anspruch auf Restitution eines Grundstücks; Übernahme in Volkseigentum; Erzielung …

    Das Bestehen dieses Zusammenhangs darf regelmäßig vermutet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1999 - 7 C 23/98 -).
  • BVerwG, 01.09.1998 - 7 B 167.98
    Die damit verbundenen Fragen sind vielmehr bislang noch nicht abschließend geklärt, weshalb der beschließende Senat in zwei Verfahren (BVerwG 7 C 4.98 und BVerwG 7 C 23.98) die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen hat.
  • BVerwG, 20.07.1998 - 7 B 131.98

    Berücksichtigung von Grundpfandrechten bei der Überschuldungsprüfung

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 23.98 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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