Rechtsprechung
| BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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VermG § 1 Abs. 6; § 5 Abs. 1 Buchst. c; InVorG § 11 Abs. 2 Satz 1, Satz 2; § 16 Abs. 1 Satz 1, Satz 3; GVO § 7 Abs. 3 Satz 4; VwGO § 86 Abs. 2
Schädigung in NS-Zeit; Vermögensverlust, verfolgungsbedingter; angemessener Kaufpreis; Erfahrungssatz Erschütterung; Beweisantrag, unsubstantiierter; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Wegfall Ausschlussgrund; Veräußerung, investive; Wirksamkeitsmangel; ... - Judicialis
VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § ... 5 Abs. 1 Buchst. c; ; InVorG § 11 Abs. 2 Satz 1; ; InVorG § 11 Abs. 2 Satz 2; ; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 3; ; GVO § 7 Abs. 3 Satz 4; ; VwGO § 86 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Schädigung in NS-Zeit - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust - Angemessener Kaufpreis - Erfahrungssatz - Erschütterung - Unsubstantiierter Beweisantrag - Restitutionsausschluss - Komplexer Wohnungsbau - Wegfall - Ausschlussgrund - Investive Veräußerung - ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 6; § 5 Abs. 1 Buchst. c; InVorG § 11 Abs. 2 Satz 1, Satz 2; § 16 Abs. 1 Satz 1, Satz 3; GVO § 7 Abs. 3 Satz 4; VwGO § 86 Abs. 2
Erwerber; Fortsetzung der früheren Hauptnutzung; Wiederaufleben des Restitutionsanspruchs bei Wirksamkeitsmängeln - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen - Schädigung in NS-Zeit; Vermögensverlust, verfolgungsbedingter; angemessener Kaufpreis; Erfahrungssatz Erschütterung; Beweisantrag, unsubstantiierter; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Wegfall Ausschlussgrund; Veräußerung, investive; ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 08.05.2001 - 7 K 975/98
- BVerwG, 28.11.2001 - 7 B 67.01
- BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01
Papierfundstellen
- NJ 2002, 611
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99
Zwangsverkauf; Vermutung der Verfolgungsbedingtheit; Widerlegung der Vermutung; …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01
Dabei kann von einem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass der Einheitswert die unterste Grenze des Verkehrswerts darstellt (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 13.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 12).Danach dürfen sich die Verwaltungsgerichte die allgemeine Erfahrungstatsache, dass der Einheitswert in der fraglichen Zeit regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswerts bildete, schon dann zunutze machen, wenn die vereinbarte Gegenleistung den Einheitswert unterschritt, und nicht erst dann, wenn sich der Verkehrswert anders nicht mehr ermitteln lässt (Urteil vom 24. August 2000 a.a.O.).
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01
Sachverständiger Zeuge im Sinne des § 414 ZPO ist, wer kraft seiner besonderen Sachkunde vergangene Tatsachen oder Zustände ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wahrgenommen hat (Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ). - BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94
Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung
Auszug aus BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01
Der Tatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG schließt die Rückübertragung eines im komplexen Wohnungsbau verwendeten Grundstücks deswegen aus, weil das entzogene Grundstück damit in eine planerische und städtebauliche, durch komplexe Vielfalt der Bebauung und Nutzung gebildete Einheit einbezogen wurde, die nicht dadurch gefährdet oder zerstört werden soll, dass durch die Rückübertragung von Grundstücken oder Gebäuden einzelne Bestandteile aus dem komplexen Ganzen herausgelöst werden (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 ; Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5).
- BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87
Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01
Von einem solchen Beschluss durfte es absehen, weil der Beweisantrag teils unsubstantiiert, teils schlechthin untauglich war; ein solcher Antrag löst keine Pflicht zur Beweiserhebung aus (vgl. Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196; Beschluss vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266; Beschluss vom 31. Januar 2002 - BVerwG 7 B 92.01 -, zum Abdruck in Buchholz bestimmt). - BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95
Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01
Von einem solchen Beschluss durfte es absehen, weil der Beweisantrag teils unsubstantiiert, teils schlechthin untauglich war; ein solcher Antrag löst keine Pflicht zur Beweiserhebung aus (vgl. Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196; Beschluss vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266; Beschluss vom 31. Januar 2002 - BVerwG 7 B 92.01 -, zum Abdruck in Buchholz bestimmt). - BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97
Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht
Auszug aus BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01
Die Überschreitung dieser Frist um einen Tag hat jedoch wegen hier gegebener besonderer Umstände nicht zur Folge, dass das Urteil auf dem Verstoß gegen die Vorschrift beruht (vgl. Beschluss vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - BVerwGE 106, 366 ). - BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96
Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung - …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01
Dabei kann von einem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass der Einheitswert die unterste Grenze des Verkehrswerts darstellt (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 13.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 12). - BGH, 06.07.2001 - V ZR 82/00
Umfang der Anspruchs des Berechtigten gegen die Treuhandanstalt
Auszug aus BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01
Das bedeutet, dass ein durch die Förderzwecke des Investitionsvorranggesetzes bedingtes ungünstiges Austauschverhältnis in die Risikosphäre der Parteien des investiven Vertrags fällt und nicht zu Lasten des hieran nicht beteiligten Berechtigten geht (vgl. BGH, VIZ 2001, 602 ). - BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00
Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Unmöglichkeit der Rückgabe von der …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01
Der Tatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG schließt die Rückübertragung eines im komplexen Wohnungsbau verwendeten Grundstücks deswegen aus, weil das entzogene Grundstück damit in eine planerische und städtebauliche, durch komplexe Vielfalt der Bebauung und Nutzung gebildete Einheit einbezogen wurde, die nicht dadurch gefährdet oder zerstört werden soll, dass durch die Rückübertragung von Grundstücken oder Gebäuden einzelne Bestandteile aus dem komplexen Ganzen herausgelöst werden (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 ; Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5). - BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01
Rückübertragung eines Grundstücks; investive Veräußerung; Erlösauskehr; …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01
Beseitigt der Verfügungsberechtigte mit der investiven Veräußerung des Grundstücks die Umstände, die eine Rückgabe bisher verhindert haben, steht der Erlös aus der Veräußerung nicht ihm, sondern dem Berechtigten zu (Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 -, zum Abdruck in Buchholz bestimmt). - BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 13.01
Rückübertragung eines Grundstücks; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; …
- BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80
Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die …
- BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 92.01
Rückübertragung eines Mehrfamilienhaus-Grundstücks an eine Erbengemeinschaft nach …
- VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08 Erforderlich für den Erlösauskehranspruch ist daher, dass der tatsächliche Vollzug des Investitionsvorrangbescheides eingetreten ist, nämlich die investive Veräußerung selbst, die erst eine Unmöglichkeit der Rückübertragung des begehrten Vermögensgegenstandes bewirken kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 8 C 35.01 -, Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 8, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 -, Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4, juris Rn. 24).
Der Anspruch nach § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG knüpft somit - anders als die Beklagte offenbar meint - nicht allein an den Bestand eines Investitionsvorrangbescheides an (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 -, Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4, juris Rn. 24); dieser dient allein dem Ziel, die Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG zu überwinden, die Grundstücksverkehrsgenehmigung zu ersetzen und die Durchführung des investiven Vorhabens zu ermöglichen (vgl. § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und § 12 Abs. 3 InVorG).
Ausschlussgründe im Sinne von §§ 4, 5 VermG, die einem Restitutionsbegehren der Beigeladenen im Zeitpunkt der investiven Veräußerung entgegengestanden hätten und die somit auch einen Erlösauskehranspruch ausschließen würden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 -, Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2, juris Rn. 3; BVerwG…, Beschluss vom 5. Juni 2001 - BVerwG 8 B 64.01 -, Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 6, juris Rn. 4; BVerwG…, Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 -, Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7, juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 -, Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4, juris Rn. 20; BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 7 C 21.02 -, VIZ 2003, 286, juris Rn. 12; BVerwG…, Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 35.03 -, Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 41, juris Rn. 13;… Rapp in Clemm/Etzbach/Fassbender/Messerschmidt/Schmidt-Räntsch, Rechtshandbuch Vermögen und Investition in der ehemaligen DDR [RVI], Stand: Oktober 2011, InVorG § 16 Rn. 19 f.), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
- VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03
Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG
Diese geänderte Zweckbestimmung liegt in der Einbeziehung der Grundstücke und Gebäude in eine planerische oder städtebauliche, durch eine komplexe Vielfalt der Bebauung und Nutzung gebildete Einheit und die Entstehung eines das Ende der Baumaßnahmen überdauernden, gesteigerten städtebaulichen Zusammenhangs aus Wohnbauten und sonstiger, dem gemeinschaftlichen Wohnen dienender Grundstücksnutzung (wie Abstands- und Verkehrsflächen, Gemeinschaftseinrichtungen, Grünflächen- und Spielplätzen) in Umsetzung einschlägiger wohnungs- und siedlungsbaulicher Vorschriften, der vernünftigerweise nicht trennbar ist und als städtebauliche Einheit eines besonderen Schutzes bedarf (…BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2006 - BVerwG 8 B 89.05 - zit. nach juris, Rn. 12 …und Urt. v. 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - zit. nach juris, Rn. 13; Urt. v. 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - juris, Rn. 21 m. w. N.;… Urt. v. 06. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - juris, Rn. 10;… Urt. v. 07. November 1996 - BVerwG 7 C 24.96 - juris).Der Normzweck des § 5 Abs. 1 lit. c) VermG, welcher der Gefährdung einer bestandenen Einheit durch die Rückgabe entgegen zu wirken sucht, rechtfertigt in diesem Fall keinen Rückgabeausschluss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02. März 2007 - BVerwG 8 B 3.07 - Bh 428 § 5 VermG Nr. 48; Beschl. v. 28. Februar 2006 - BVerwG 8 B 69.05 - LKV 2006, 361; Urt. v. 06. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - Bh 428.1 § 11 InVorG Nr. 4;… offen gelassen noch von BVerwG, Urt. v. 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 -, zit. nach juris, Rn. 14;… vgl. Hellmann, in: Fieberg/Reichenbach/ Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Loseblatt, Stand: März 2005, § 5 Rn. 53a; Wasmuth in: RVI, Loseblatt, Stand: 46 EL, B 100 § 5 VermG Rn 76), denn die städtebauliche Einheit ist, da die einzelnen Grundstücke jeweils individuell auch veräußert werden können, durch die Rückgabe eines Teil-Grundstücks an den früheren Eigentümer nicht gefährdet.
- BVerwG, 16.01.2004 - 7 B 1.04
Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstücks auf Grund dessen Verwendung im …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich unmittelbar aus dem Zweck der Restitutionsausschlussgründe, dass die für sie maßgeblichen Umstände bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben müssen (Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7; zum Entfallen des Restitutionsausschlusses nach § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG zuletzt Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4).a) Die Klägerin entnimmt dem Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - (Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4) den abstrakten Rechtssatz, dass, werde aus einem Gebäudezusammenhang des komplexen Wohnungsbaus ein Grundstück durch Veräußerung endgültig herausgelöst, diese Veräußerung den bisher den Ausschluss nach § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG begründenden funktionalen Zusammenhang, die nicht trennbare Einheit des komplexen Wohnungsbaus, beseitige.
- BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 12.03
Rückübertragung; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Verwendung im …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich unmittelbar aus dem Zweck der Restitutionsausschlussgründe, dass die für sie maßgeblichen Umstände bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben müssen (Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7; zum Entfallen des Restitutionsausschlusses nach § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG zuletzt Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4). - BVerwG, 27.08.2003 - 8 C 15.02
Verkaufsgesetz; Modrow-Kaufvertrag; hängender Kaufvertrag; nachträgliche …
- BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08
Restitution; öffentliches Interesse; Tatbestandsmerkmal; ungeschriebenes …
Die Feststellungen des Verwaltungsgerichts reichen nicht aus, die Einbeziehung des betroffenen Mehrfamilienhauses in eine solche, als komplexen Wohnungsbau zu bezeichnende untrennbare Einheit zu bejahen (vgl. dazu Urteile vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16 , vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4 und vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40). - BVerwG, 02.03.2007 - 8 B 3.07
Einbeziehung eines Grundstücks in einen komplexen Wohnungsbau; Dauerhaften …
Im Übrigen lag der von der Beschwerde in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - (Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4) wiederum ein grundsätzlich anderer Sachverhalt zugrunde. - VG Berlin, 06.07.2010 - 10 L 206.10
Keine unzumutbare Lärmbelastung durch Konzertveranstaltungen in der Zitadelle …
Die danach allein problematische Zumutbarkeit der durch die genehmigten Veranstaltungen verursachten Geräuschimmissionen ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung der Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung einschlägiger technischer Regelwerke sowie aller sonst in Frage kommenden Umstände (z.B. Vorbelastung der Nachbarschaft, Häufigkeit und zeitliche Verteilung einzelner Veranstaltungen, etc.) des Einzelfalls zu prüfen (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1992 - 7 C 25/01 - zitiert nach [...]; OVG Berlin-Brandenburg, Be-schluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - m.w.N.). - BVerwG, 29.01.2025 - 8 B 10.24 Rn. 4 1. Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2002 - 7 C 25.01 - (Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4) liegt nicht vor.
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