Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.1979 - 7 C 26.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.01.1979 - IX A 24/78
- BVerwG, 21.05.1979 - 7 C 26.79
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87
nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO …
Die Parkuhr als Verkehrseinrichtung (§ 43 Abs. 1 StVO) begründet ein modifiziertes Haltverbot des Inhalts, daß entsprechend der Regelung des § 13 StVO nur zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen oder während des Laufens der Uhr gehalten werden darf, wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 28. September 1979 - BVerwG 7 C 26.78 - BVerwGE 58, 326 [BVerwG 28.09.1979 - 7 C 26/79] sowie zu § 16 Abs. 3 StVO 1956 das Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 166.66 - BVerwGE 32, 204 [BVerwG 20.06.1969 - VII C 166/66]; ebenso BGH, NJW 1983, 1071 [BGH 25.01.1983 - 4 StR 636/82]; vgl. ferner BVerfG, NJW 1965, 2395).
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