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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3537
BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84 (https://dejure.org/1984,3537)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1984 - 7 C 27.84 (https://dejure.org/1984,3537)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1984 - 7 C 27.84 (https://dejure.org/1984,3537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt von einer Ersten juristischen Staatsprüfung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84
    Hiernach ist die Ursache als die wesentliche anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem eingetretenen Erfolg nach natürlicher Betrachtung an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt, den in Frage stehenden Vorgang also entscheidend geprägt hat (vgl. BVerwGE 7, 48 [BVerwG 20.05.1958 - VI C 360/56]; 10, 258 [BVerwG 04.04.1960 - VI C 385/56]; 23, 201 [BVerwG 28.01.1966 - VII C 128/64]; 26, 332 ).

    Es mag sein, daß ein Ereignis, das ein Geschehen auslöst, von derart herausragender Bedeutung ist, daß in ihm die wesentliche Ursache gesehen werden muß (vgl. BVerwGE 26, 332 [BVerwG 20.04.1967 - II C 118/64]).

  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84
    Hinsichtlich des bundesrechtlichen Prüfungsverfahrens nach der Approbationsordnung für Ärzte hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß für das Vorliegen eines wichtigen Grundes für den Prüfungsrücktritt der Prüfling die materielle Beweislast trägt (vgl. BVerwGE 66, 213 [BVerwG 22.10.1982 - 7 C 119/81]).
  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84
    Hiernach ist die Ursache als die wesentliche anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem eingetretenen Erfolg nach natürlicher Betrachtung an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt, den in Frage stehenden Vorgang also entscheidend geprägt hat (vgl. BVerwGE 7, 48 [BVerwG 20.05.1958 - VI C 360/56]; 10, 258 [BVerwG 04.04.1960 - VI C 385/56]; 23, 201 [BVerwG 28.01.1966 - VII C 128/64]; 26, 332 ).
  • BVerwG, 28.01.1966 - VII C 128.64

    Erteilung eines Filmprädikates - Bewertung als Dokumentarfilm - Gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84
    Hiernach ist die Ursache als die wesentliche anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem eingetretenen Erfolg nach natürlicher Betrachtung an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt, den in Frage stehenden Vorgang also entscheidend geprägt hat (vgl. BVerwGE 7, 48 [BVerwG 20.05.1958 - VI C 360/56]; 10, 258 [BVerwG 04.04.1960 - VI C 385/56]; 23, 201 [BVerwG 28.01.1966 - VII C 128/64]; 26, 332 ).
  • BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58
    Auszug aus BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84
    Hiernach ist die Ursache als die wesentliche anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem eingetretenen Erfolg nach natürlicher Betrachtung an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt, den in Frage stehenden Vorgang also entscheidend geprägt hat (vgl. BVerwGE 7, 48 [BVerwG 20.05.1958 - VI C 360/56]; 10, 258 [BVerwG 04.04.1960 - VI C 385/56]; 23, 201 [BVerwG 28.01.1966 - VII C 128/64]; 26, 332 ).
  • BVerwG, 04.02.1966 - II C 65.63

    Operation eines Berufssoldaten auf dienstlichen Befehl als Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84
    Hiernach ist die Ursache als die wesentliche anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem eingetretenen Erfolg nach natürlicher Betrachtung an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt, den in Frage stehenden Vorgang also entscheidend geprägt hat (vgl. BVerwGE 7, 48 [BVerwG 20.05.1958 - VI C 360/56]; 10, 258 [BVerwG 04.04.1960 - VI C 385/56]; 23, 201 [BVerwG 28.01.1966 - VII C 128/64]; 26, 332 ).
  • BVerwG, 04.04.1960 - VI C 385.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84
    Hiernach ist die Ursache als die wesentliche anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem eingetretenen Erfolg nach natürlicher Betrachtung an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt, den in Frage stehenden Vorgang also entscheidend geprägt hat (vgl. BVerwGE 7, 48 [BVerwG 20.05.1958 - VI C 360/56]; 10, 258 [BVerwG 04.04.1960 - VI C 385/56]; 23, 201 [BVerwG 28.01.1966 - VII C 128/64]; 26, 332 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 9 S 502/09

    Prüfungsunfähigkeit; Prüfungsangst; Dauerleiden

    Dies ergibt sich zunächst bereits daraus, dass in den mit dem Rücktrittsgesuch eingereichten ärztlichen Bescheinigungen maßgeblich auf die bestehende Prüfungsangst abgestellt worden ist und diese daher als wesentliche Ursache der Beeinträchtigung erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.11.1994 - 7 C 27/84 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 207).
  • BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89

    Prüfungsleistung - Bewertungsfehler - Beweislast - Sachverständigengutachten - …

    Auch der beschließende Senat ist bereits in mehreren Entscheidungen davon ausgegangen, daß der Prüfling für behauptete Prüfungsmängel wie auch für sonstige Umstände, auf die er sich zu seinen Gunsten beruft, die Beweislast trägt (vgl. BVerwGE 66, 213; ferner Urteil vom 2. November 1984 - BVerwG 7 C 27.84 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 421.0 Prüfungswesen Nr. 207).
  • VG Düsseldorf, 28.04.2023 - 18 L 641/23

    Nachteilsausgleich in der gymnasialen Oberstufe, Dauerleiden, …

    Rn. 23 Zitiert nach Jeremias in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl., 2022, Rn. 301a (zu psychischen Erkrankungen allgemein) unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 2. November 1984 - 7 C 27.84 -, juris Rn. 9. Vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 7. November 2019 - 14 A 2071/16 -, Rn. 49 ff. (ADHS im Erwachsenenalter); VG Arnsberg, Beschluss vom 10. März 2021 - 10 K 399/21 - Seite 4 ff. des Beschlussabdrucks (n.v., ADS); VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. März 2019 - 4 L 367/19 -, juris, Rn. 12 (psychische Erkrankung); VG Bayreuth, Beschluss vom 17. Januar 2022 - B 3 E 1275/21 -, juris, Rn. 41, 44 (Anspruch ablehnend bei Vorliegen einer rezidivierenden depressiven Störung und Dysthymia mit u.a. Konzentrationsstörungen als Folge der Erkrankung); OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 2 ME 570/19 -, juris, Rn. 15 (ADS); VG Augsburg, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - Au 3 E 1377/09 -, Rn. 13 ff. (Konzentrationsstörung, schnellere Erschöpfbarkeit, Müdigkeit); VG München, Urteil vom 26. Februar 2019 - M 3 K 251/19 -, juris, Rn. 28 (Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit als Nebenwirkung von Medikamenten); VG Arnsberg, Beschluss vom 19. September 2014 - 9 L 899/14 -, juris, Rn. 34 (ADHS/ADS im Erwachsenenalter).
  • VG Düsseldorf, 30.04.2024 - 18 L 973/24
    Rn. 39 Zitiert nach Jeremias in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl., 2022, Rn. 301a (zu psychischen Erkrankungen allgemein) unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 2. November 1984 - 7 C 27.84 -, juris, Rn. 9. Vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 7. November 2019 - 14 A 2071/16 -, juris, Rn. 49 ff. (ADHS im Erwachsenenalter); VG Arnsberg, Beschluss vom 10. März 2021 - 10 K 399/21 - Seite 4 ff. des Beschlussabdrucks (n.v., ADS); VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. März 2019 - 4 L 367/19 -, juris, Rn. 12 (psychische Erkrankung); VG Bayreuth, Beschluss vom 17. Januar 2022 - B 3 E 1275/21 -, juris, Rn. 41, 44 (Anspruch ablehnend bei Vorliegen einer rezidivierenden depressiven Störung und Dysthymia mit u.a. Konzentrationsstörungen als Folge der Erkrankung); OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 2 ME 570/19 -, juris, Rn. 15 (ADS); VG Augsburg, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - Au 3 E 1377/09 -, juris, Rn. 13 ff. (Konzentrationsstörung, schnellere Erschöpfbarkeit, Müdigkeit); VG München, Urteil vom 26. Februar 2019 - M 3 K 251/19 -, juris, Rn. 28 (Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit als Nebenwirkung von Medikamenten); VG Arnsberg, Beschluss vom 19. September 2014 - 9 L 899/14 -, juris, Rn. 34 (ADHS/ADS im Erwachsenenalter).
  • VGH Hessen, 27.07.2023 - 6 A 184/23

    Prüfungsunfähigkeit wegen wegen infektionsbedingter oder psychovegetativer …

    Nicht entscheidend ist das auslösende Merkmal (vgl. BVerwG, U. v. 02.11.1984 - 7 C 27/84 -, juris zu einem schweren Magenleiden, das infolge der - im Allgemeinen zu bewältigenden - Stresssituation der Prüfung starke Magenkrämpfe auslöst).
  • VG Schleswig, 27.05.2016 - 7 A 272/14
    Prüfungsängste berechtigen regelmäßig aber nicht zum Rücktritt, weil es auch zum Wesen einer Prüfung gehört, die Belastbarkeit des Kandidaten unter Prüfungsbedingungen zu messen (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.11.1994 - 7 C 27/84 -, juris).
  • VGH Hessen, 25.04.1989 - 2 UE 2799/86

    Prüfungsrecht: nachträglicher Rücktritt bei Prüfungsunfähigkeit

    Nur ergänzend sei insoweit angefügt, daß der Senat erhebliche Bedenken hat, die Prüfungsfähigkeit des Klägers aufgrund der nachträglich geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen ("starke hypotone Kreislaufregulationsstörungen in Verbindung mit neurasthenischen Versagenszuständen") in Zweifel zu ziehen oder gar die Prüfungsunfähigkeit als erwiesen zu betrachten (vgl. dazu, daß der Prüfling für das Vorliegen eines wichtigen Grundes für einen Rücktritt die materielle Beweislast trägt, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 1984 -- 7 C 27.84 --, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 207).
  • BVerwG, 25.08.1992 - 6 B 28.92

    Entschuldigung des Nichterscheinens in einem Termin zur Anfertigung einer …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Zusammenhang mit der Geltendmachung körperlicher Beschwerden als Rücktrittsgrund von der Ersten Juristischen Staatsprüfung den Rechtssatz aufgestellt, daß für das Vorliegen eines wichtigen Grundes für den Prüfungsrücktritt wie auch für die Unverzüglichkeit eines Rücktritts und der Mitteilung der Rücktrittsgründe der Prüfling die materielle Beweislast trägt (Urteile vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213 und vom 2. November 1984 - BVerwG 7 C 27.84 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 207).
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