Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 3.01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 1 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Eigentumsverzicht - Mietgrundstück - Überschuldung - Dingliche Belastung - Ablösung - Verzicht - Altverbindlichkeiten - Übernahme
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 2
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; Ablösung von Verbindlichkeiten; Altbelastungen; Kaufpreisanrechnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 06.03.2000 - 2 K 826/98
- BVerwG, 23.01.2001 - 7 B 107.00
- BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 3.01
Papierfundstellen
- NJ 2002, 160
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 3.01
Aufgrund der Gleichstellung der unmittelbar bevorstehenden Überschuldung mit der eingetretenen Überschuldung hatte das Verwaltungsgericht ferner fiktiv diejenigen Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts für Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit der Immobilie unaufschiebbar notwendig gewesen waren, aber von der Eigentümerin aufgrund der ökonomischen Zwangslage unterlassen wurden (BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87, 90).Kredite wurden daher üblicherweise höchstens bis zum Einheitswert bewilligt (BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87, 98 f.).
- BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 3.01
Nach Sinn und Zweck der genannten Vorschrift sind bei Prüfung der Frage, ob eine eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Überschuldung kausal auf nicht kostendeckenden Mieten beruht, nur solche Belastungen zu berücksichtigen, die entweder aus der Zeit vor der Gründung der DDR (Altbelastungen) herrührten oder dazu dienten, das Grundstück zum vertragsgemäßen Gebrauch zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281, 287).Denn erst mit dem Einsetzen der ideologisch vorgegebenen Niedrigmietenpolitik wurde offenbar, dass derjenige, der sein Eigentum so lange wie möglich erhalten wollte, dies nicht durch Fremdbelastungen gefährden durfte (BVerwGE 108, 281, 287).
- BGH, 09.10.1996 - VIII ZR 233/95
Besetzung des Zivilsenats eines Oberlandesgerichts in den neuen Bundesländern; …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 3.01
Ebenso fehlt es an Feststellungen zu den subjektiven Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die guten Sitten (zu den jeweiligen Maßstäben vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996, VIII ZR 233/95 - VIZ 1997, 105 ). - BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 3.01
Für diesen Fall hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, der Ursachenzusammenhang zwischen der Mietenpolitik der DDR sowie der daraus resultierenden Überschuldung eines Grundstücks fehle (Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - VIZ 2001, 549). - BVerwG, 08.10.1999 - 7 B 130.99
Auszug aus BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 3.01
Dies ist eine Frage der tatsächlichen Beleihungspraxis und damit eine Frage, deren Klärung dem Tatsachengericht vorbehalten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 1999 - BVerwG 7 B 130.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 3).
- VG Cottbus, 05.11.2008 - 1 K 1334/06
Nachweis der Rechtsnachfolge in vermögensrechtlichem Restitutionsverfahren; …
Den so ermittelten Werten sind die den Grundstücken zuzuordnenden Verbindlichkeiten gegenüber zu stellen, die entweder aus der Zeit vor Gründung der DDR herrührten (Altbelastungen) oder aber dazu dienten, das Grundstück in einem vertragsgemäßen Gebrauch zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 3.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 20).Auch die Frage, ob der Hauszinssteuerabgeltungsbetrag entsprechend der Berechnungsweise der Klägerin (Seite 2 der Klagebegründung vom 20. Juli 2000, Bl. 8 der Gerichtsakte, unten), werterhöhend zu berücksichtigen ist, weil er nach der Praxis der Behörden der DDR dem Einheitswert hinzugerechnet wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. Oktober 1999 - BVerwG 7 B 130.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 3, Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 3.01 - a. a. O. und - zur Wertminderung Beschluss vom 23. Januar 2004 - 7 B 31.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 29) kann auf sich beruhen.
- BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 1.03
Mietwohngrundstück; Verzicht; Überschuldung; Kausalitätsvermutung nicht …
Verbindlichkeiten, die den Einheitswert erheblich übersteigen, begründen mangels anderer Anhaltspunkte die Annahme der Überschuldung, weil damit die generell übliche Beleihungsgrenze in jedem Fall überschritten war (stRsp; vgl. Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 3.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 20 S. 77 ). - BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01
Erbausschlagung wegen Überschuldung; Altschulden; ursächlicher Zusammenhang …
Weiter wären ggf. unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu außer den bereits zitierten Entscheidungen aus jüngster Zeit auch die Urteile vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 24.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 19 und vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 3.01 - Buchholz a. a. O. Nr. 20) Feststellungen hinsichtlich der übrigen Voraussetzungen für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG zu treffen, und zwar getrennt für die beiden streitbefangenen Grundstücke (vgl. dazu Urteile vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 S. 88 und - BVerwG 8 C 23.00 - ZOV 2002, 98 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen). - BVerwG, 23.01.2004 - 7 B 31.03
Hauszinssteuerabgeltungsbetrag als Verbindlichkeit i.S.d. § 1 Abs. 2 Gesetz zur …
Die Klärung dieser Fragen ist dem Tatsachengericht vorbehalten (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 1999 - BVerwG 7 B 130.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 3; auch Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 3.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 20 S. 82). - BVerwG, 23.01.2001 - 7 B 107.00
Prüfung der Überschuldung eines Grundstücks und Berücksichtigung der durch den …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 3.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 23.01.2001 - 7 B 107.00, 7 C 3.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Prüfung der Überschuldung eines Grundstücks und Berücksichtigung der durch den Eigentümer im Zusammenhang mit einem Eigentumsverzicht getätigten Belastungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 06.03.2000 - 2 K 826/98
- BVerwG, 23.01.2001 - 7 B 107.00, 7 C 3.01
- BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 3.01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 3.01
Eigentumsverzicht; Mietgrundstück; Überschuldung; dingliche Belastung; Ablösung …
Auszug aus BVerwG, 23.01.2001 - 7 B 107.00
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 3.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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