Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.1975 - VII C 32.74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Weitergeltung der Bestallungsordnung - Übergangsregelung - Ärztliche Vorprüfung
Papierfundstellen
- NJW 1976, 2313
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 26.76 Nichts anderes gilt für Prüfungen wie die des Klägers, die auf Grund der Übergangsregelung in § 37 der Approbationsordnung noch nach der Bestallungsordnung durchzuführen sind (Urteil vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 32.74 - [NJW 1976, 2313, - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 63 = VerwRspr. 27 S. 262]).
- BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 66.78
Voraussetzungen für eine Zulassung zur ärztlichen Vorprüfung - Anforderungen an …
Dementsprechend ist der Senat in seiner Rechtsprechung zu Prüfungen nach der Bestallungsordnung für Ärzte stets von der Zulässigkeit der dort getroffenen Wiederholungsregelungen ausgegangen (BVerwGE 12, 258 [BVerwG 26.05.1961 - BVerwG VII C 62.60] [259 ff.]; 35, 353 [354 f.]; 38, 322 [327];Urteil vom 13. Oktober 1972 - BVerwG 7 C 9.72 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 50];Urteil vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 32.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 63]; zur zahnärztlichen Vorprüfung vgl. auch BVerwGE 41, 148 [BVerwG 10.11.1972 - BVerwG VII C 19.72] [150 ff.]). - BVerwG, 19.01.1976 - 7 B 63.75
Ausschluss einer zweiten Wiederholung der nicht bestandenen ersten juristischen …
Auch bei anderen Prüfungen hat der Senat nicht beanstandet, daß eine nicht bestandene Prüfung lediglich einmal wiederholt werden dürfte (vgl. BVerwGE 38, 322 [327]; 41, 148 [152]; Urteile vom 13. Oktober 1972 - BVerwG VII C 9.72 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 50] und vom 27. Juni 1975 - BVerwG VII C 32.74 -).
- BVerwG, 28.01.1983 - 7 CB 171.81
Zulässigkeit der Zugangsbeschränkung zu einem Beruf durch die Zahl möglicher …
Daß es rechtlich - auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 Abs. 1 GG - zulässig ist, den Zugang zu einem Beruf von dem Bestehen einer Prüfung abhängig zu machen, die Zahl der möglichen Wiederholungsprüfungen zu beschränken und im Falle des Nichtbestehens der letztmöglichen Wiederholungsprüfung den Berufszugang somit zu versperren, ist durch die Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. Senatsentscheidungen vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 145.61 -, vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 32.74 - und vom 19. Januar 1976 - BVerwG 7 B 63.75 - in Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 21, 63 und 71). - VG Hamburg, 01.09.2015 - 2 E 4806/15
Wiederholung der 10. Klasse - Rückwirkung von Neuregelungen
Rn. 14 So liegt eine gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoßende und damit unzulässige wesentliche Änderung von Prüfungsbedingungen in einem laufenden Prüfungsverfahren im Sinne der im Prüfungsrecht gebildeten Maßstäbe nicht vor (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.6.1963, VII C 32.74, juris). - VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.12.2010 - VGH 6/09 Nach den von ihm zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 44/62 - (BVerwGE 16, 150) und 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 32/74 - (NJW 1976, 2313) ist es unzulässig, während eines Prüfungsverfahrens eine wesentliche Änderung von Prüfungsbedingungen vorzunehmen, und gewährleisten rechtsstaatliche Grundsätze so einen Vertrauensschutz auch für die Gestaltung des Prüfungsverfahrens.
- BVerwG, 16.08.1978 - 2 B 45.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vornahme eines umfassenden …
Indessen kommt es hierauf nicht einmal an, weil die behauptete Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 1972 - BVerwG 7 C 17.71 - (BVerwGE 41, 34) und vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 32.74 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 63) jedenfalls nicht vorliegt.
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