Rechtsprechung
| AG Emmendingen, 15.03.2016 - 7 C 326/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Kfz-Haftpflichtversicherung - Regress nach Unfallflucht nicht immer!
- versicherungsrechtsiegen.de
Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Unfallflucht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den …
Auszug aus AG Emmendingen, 15.03.2016 - 7 C 326/15
Der Versicherte muss daher einen aus seiner Sicht gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11; LG Duisburg, Urteil vom 15.03.2013 - 7 S 104/12 -juris). - LG Duisburg, 15.03.2013 - 7 S 104/12
Ausschluss eines Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 VVG durch unerlaubtes …
Auszug aus AG Emmendingen, 15.03.2016 - 7 C 326/15
Der Versicherte muss daher einen aus seiner Sicht gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11; LG Duisburg, Urteil vom 15.03.2013 - 7 S 104/12 -juris). - LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12
Notwendige Voraussetzungen von Arglist gegenüber dem Haftpflichtversicherer für …
Auszug aus AG Emmendingen, 15.03.2016 - 7 C 326/15
Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (vgl. LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012 - 6 S 63/12 - juris). - AG Dortmund, 30.01.2015 - 436 C 5546/13
Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei …
Auszug aus AG Emmendingen, 15.03.2016 - 7 C 326/15
Eine Obliegenheitsverletzung in Form einer ist nicht kausal, wenn der Fahrer - wie im vorliegenden Fall - einige Minuten nach dem Unfall von der Polizei gestellt wird (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 30.01.2015 - 436 C 5546/13 - Juris).
- OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 188/17
Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Unfallflucht des …
Rn. 34 Ausgehend davon ist vorliegend zu beachten, dass der Rechtsvorgänger der Klägerin relativ kurz nach dem Unfallgeschehen von der Polizei aufgegriffen wurde (vgl. zu diesem Gesichtspunkt AG Emmendingen, Urteil vom 15.03.2016 - 7 C 326/15, ZfS 2016, 572) und diese ganz offenbar keinerlei Anhaltspunkte für eine Alkoholisierung hatte, weil sie anderenfalls entsprechende ergänzende Feststellungen getroffen hätte. - LG Potsdam, 24.05.2022 - 13 S 18/21
Regressansprüche Kfz-Haftpflicht - Unfallflucht ohne Folgen
Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012 - 6 S 63/12 - AG Emmendingen, Urteil vom 15.03.2016, Az.: 7 C 326/15; AG Bautzen, Urteil vom 26.10.2018 - 20 C 576/16).
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Rechtsprechung
| AG Kirchhain, 03.11.2016 - 7 C 326/15 |
Verfahrensgang
- AG Kirchhain, 03.11.2016 - 7 C 326/15
- LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 184/16
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 184/16
Ein Beschluss den Winterdienst anstatt von Fremdfirmen durch die Einstellung von …
{ABSCHNITT:Tenor:} Auf die Berufung des Klägers wird das am 03.11.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kirchhain zu Aktenzeichen 7 C 326/15 (77) - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers und der Berufung der Beklagten - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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