Rechtsprechung
| BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 33.98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § ... 6 Abs. 1 Satz 2; ; VermG § 6 Abs. 1 Satz 4; ; VermG § 6 Abs. 6 a Satz 1; ; VermG § 6 Abs. 9; ; URüV § 2 Abs. 1 Satz 1; ; URüV § 2 Abs. 1 Satz 2; ; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Unternehmensrückgabe - Vergleichbarkeit - Unternehmensteil - Betriebliche Eigenständigkeit - Änderung des Produktangebots - Änderung des Leistungsangebots - Kapitalzufuhr - Ersetzen früherer Produkte - Ersetzen früherer Leistungen - Restitutionswahrende Surrogation
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 6 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 4, Abs. 6 a Satz 1 sowie Abs. 9; URüV § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1
Unternehmensrückgabe; Vergleichbarkeit des zurückgeforderten Unternehmens; Kapitalzufuhr; restitutionswahrende Surrogation - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen - Unternehmensrückgabe; Vergleichbarkeit; Unternehmensteil; betriebliche Eigenständigkeit; Änderung des Produkt- oder Leistungsangebots; Kapitalzufuhr; "Ersetzen" früherer Produkte oder Leistungen; Prinzip der restitutionswahrenden Surrogation.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 18.12.1997 - 1 K 1524/95
- BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 33.98
Papierfundstellen
- NJ 1999, 663
- DÖV 2000, 389
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96
Keine Rückgabe sogenannter weggeschwommener Unternehmensgrundstücke
Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 33.98
Durch dieses Kriterium der Vergleichbarkeit wird sichergestellt, daß ungeachtet zwischenzeitlicher Veränderungen des Unternehmens die für eine Rückgabe notwendige Identität zwischen geschädigtem und zu restituierendem Vermögenswert gewahrt bleibt (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 ).Aber auch unabhängig davon wäre es mit dem das Vermögensrecht beherrschenden Grundsatz der Konnexität zwischen Schädigungstatbestand und Restitution (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 -, a.a.O. S. 94 m.w.N.) nicht vereinbar, ließe jedwede Änderung des Produkt- oder Leistungsangebots und damit jede Wandlung des Unternehmensgegenstandes die Vergleichbarkeit und damit die restitutionsrechtliche Identität des Unternehmens unberührt.
- BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93
Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe - …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 33.98
Dieser muß allerdings noch ein Maß an betrieblicher Eigenständigkeit aufweisen, das für eine der Rückgabe vorausgehende Entflechtung unabdingbar wäre; denn nur unter dieser Voraussetzung ist das Restitutionsobjekt hinreichend individualisierbar und nur dann gibt es einen Ansatz für den im Gesetz vorgeschriebenen Vergleich (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 m.w.N.). - BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
Rückgabe eines mit dem entzogenen Unternehmen nicht vergleichbaren Unternehmens …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 33.98
Da die in § 2 Abs. 1 Satz 2 URüV aufgeführten Voraussetzungen für eine Verneinung der Vergleichbarkeit nicht alternativ genannt werden, sondern jeweils mit einem "und" verbunden sind, drängt es sich auf, jedenfalls dann von einer Unvergleichbarkeit und damit von einer Unmöglichkeit der Rückgabe auszugehen, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8). - VG Dresden, 18.12.1997 - 1 K 1524/95
Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 33.98
BVerwG 7 C 33.98 VG 1 K 1524/95 .
- BVerwG, 03.06.2002 - 8 B 13.02
Teilrückgabe von Unternehmen; Rückübertragung von Unternehmen, Vergleichbarkeit …
Ununterscheidbar ist ein Unternehmen in einem anderen aufgegangen, wenn es an einer betrieblichen Eigenständigkeit, die für eine der Rückgabe vorausgehende Entflechtung unabdingbar wäre, fehlt (wie Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 33.98 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 35 S. 5 ).Vielmehr muss der Unternehmensteil noch ein Maß an betrieblicher Eigenständigkeit aufweisen, das für eine der Rückgabe vorausgehende Entflechtung unabdingbar wäre; denn nur unter dieser Voraussetzung ist das Restitutionsobjekt hinreichend individualisierbar und nur dann gibt es einen Ansatz für den im Gesetz vorgeschriebenen Vergleich (vgl. Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 33.98 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 35 S. 5 ).
Für die erneute verwaltungsgerichtliche Verhandlung und Entscheidung werden jeweils bedeutsame Umstände des Einzelfalls genannt, ohne dass allgemeine Kriterien für deren Bewertung entwickelt werden (…vgl. Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - a.a.O. und vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 33.98 - a.a.O. ).
- VG Gera, 20.09.2001 - 5 K 764/99
Rückübertragung/ Entflechtung eines ehemaligen Unternehmens in der DDR; …
Läßt sich der erforderliche Vergleich nicht ziehen, so entfällt zugleich auch der bei Undurchführbarkeit der Rückgabe mangels Entflechtung ersatzweise gewährte Anspruch auf Einräumung einer Unternehmensbeteiligung nach § 6 Abs. 5 S. 2 VermG (…vgl. zum ganzen: BVerwG, Urt. v. 24. Februar 1994 - 7 C 20/93 -, BVerwGE 95, 155-167; BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - 7 C 33/98 -, VIZ 1999, 726ff). - BVerwG, 13.09.2001 - 8 B 156.01
Voraussetzungen für das Vorliegen der Rüge grundsätzlicher Bedeutung
Sie unterlässt es, hinsichtlich der von ihr aufgeworfenen Frage zur Vergleichbarkeit im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG einen abstrakten Rechtssatz in der angefochtenen Entscheidung aufzuzeigen und diesem einen davon abweichenden Rechtssatz aus dem von ihr genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 33.98 - (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 35) gegenüberzustellen.
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