Rechtsprechung
| BVerwG, 27.07.1999 - 7 C 36.98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses nach Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein streitbefangenes Grundstück
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Unternehmensenteignung; Privatgrundstück; Enteignungsliste; SMAD-Befehl Nr. 64 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 8 lit. a
Offene Vermögensfragen - Volksentscheid Sachsen; Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; Betrieb; Betriebsvermögen; Grundstück, außerbetrieblich genutztes; Privatvermögen Gesellschafter; Enteignungsexzeß; Enteignungsverbot; Rechtsanwendungsfehler; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 13.10.1997 - 2 K 409/95
- VG Dresden, 12.12.1997 - 2 K 409/95
- BVerwG, 27.07.1999 - 7 C 36.98
Wird zitiert von ... (17)
- BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11
Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher …
Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90, 1174/90 und 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104, vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 23 …und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).Nicht unter das Enteignungsverbot fiel danach die Einbeziehung nicht ausdrücklich in den Enteignungslisten erfasster Vermögensgegenstände einer bereits von Sequestrationsmaßnahmen betroffenen Person, beispielsweise die Nacherfassung eines "vergessenen" Grundstücks eines bereits mit anderen Vermögenswerten in den Enteignungslisten des sonstigen Vermögens aufgeführten Eigentümers (…Urteil vom 27. Februar 1997 a.a.O.) oder die Einbeziehung des Privatgrundstücks eines Gesellschafters in die Listenenteignung des Unternehmens (vgl. Urteile vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 22 f., vom 25. Mai 2005 a.a.O. …und vom 10. August 2005 a.a.O.; Beschluss vom 5. August 1998 - BVerwG 7 B 58.98 - juris).
- BVerwG, 13.04.2016 - 8 C 10.15
Besatzungshoheitlich; Enteignung; faktisch; Liste A; Liste B; bewusste …
Rn. 34 a) Rechtlich nicht zu beanstanden ist aber zunächst die Annahme des Verwaltungsgerichts, die Aufnahme des Betriebsteils O. in die Liste A und ihre nachfolgende Bestätigung durch Nr. 1 des SMAD-Befehl Nr. 64 stelle eine Enteignung der Klägerin auf besatzungshoheitlicher Grundlage dar (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1999 - 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 21 f.).Liegt der Enteignungszeitpunkt vor der Gründung der DDR, werden der Besatzungsmacht nicht nur ihre eigenen Eigentumszugriffe zugerechnet, sondern grundsätzlich auch die Zugriffe deutscher Stellen, soweit ihnen nicht ausnahmsweise ein besatzungshoheitliches Enteignungsverbot entgegenstand (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1999 - 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 23).
- BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11
Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche …
Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90, 1174/90, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 312, vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 22 …und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).
- BVerwG, 28.09.1999 - 7 C 44.98
Offene Vermögensfragen - Enteignung Unternehmen; Restitutionsausschluß; …
Insoweit ergibt sich nichts anderes als bei der gleichartigen Ermächtigung in Nr. 4 des SMAD-Befehls Nr. 64, die nach der Rechtsprechung des Senats ebenfalls nicht als Enteignungsverbot eingestuft werden kann (Beschluß vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134; Urteil vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 -, zur Veröffentlichung bestimmt).Wie das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend angenommen hat, rechtfertigt die von ihm festgestellte Tatsache, daß der Betrieb des Rechtsvorgängers des Klägers nicht in einer von der Besatzungsmacht bestätigten Enteignungsliste aufgeführt war, im allgemeinen noch nicht die Annahme eines konkreten Enteignungsverbots (Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 ; Urteil vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 -, a.a.O.).
- BVerwG, 19.12.2001 - 8 B 125.01
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache als Grund für die Zulassung der …
Das gilt auch dann, wenn die deutschen Stellen die Enteignungsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder willkürlich angewendet haben (Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 27; Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90; Urteil vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6; Beschluss vom 13. Juli 2000 - BVerwG 7 B 211.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 14. Eine Enteignung, die auf einer von der Besatzungsmacht getroffenen Anordnung beruht oder von ihrem generellen Einverständnis gedeckt ist, ist der Besatzungsmacht auch dann zuzurechnen, wenn sie von der zuständigen deutschen Stelle im weitergehenden Umfang als zunächst geplant vorgenommen wurde.Der Verstoß gegen ein derartiges Enteignungsverbot rechtfertigt die Annahme, dass die von deutschen Stellen durchgeführte Enteignung nicht mehr in den Verantwortungsbereich der Besatzungsmacht fiel (Urteil vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 m.w.N.).
- BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99
Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche; Pachtgrundstück; Nutzung, …
Davon ist auszugehen, wenn die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit für den Eigentümer greifbar zum Ausdruck gekommen ist (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1; Urteil vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - VIZ 1999, 723). - BVerwG, 28.06.2013 - 3 B 85.12
Ausschluss der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung; Enteignung auf …
Die Beschwerde übergeht die in der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Ansätze, wenn sie bezweifelt, dass das Fürstenenteignungsgesetz auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangen ist, (vgl. nur Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 und vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 23). - BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 14.12
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Restitutionsausschluss bei Enteignung auf …
Die Beschwerde übergeht die in der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Ansätze, wenn sie bezweifelt, dass das Fürstenenteignungsgesetz auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangen ist, (vgl. nur Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 und vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 23). - BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90, 1174/90, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 312, vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 22 …und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27). - BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 13.12
Anspruch eines Miterben auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung i.R.d. …
Die Beschwerde übergeht die in der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Ansätze, wenn sie bezweifelt, dass das Fürstenenteignungsgesetz auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangen ist (vgl. nur Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 und vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 23). - BVerwG, 27.06.2013 - 3 B 93.12
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei Vermögensentziehung; …
- BVerwG, 14.12.2004 - 7 B 155.04
Rückübertragung zweier in der sowjetischen Besatzungszone enteigneter …
- BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Revision; Urheberstaat des …
- VG Gera, 18.11.2004 - 6 K 757/03
Recht der offenen Vermögensfragen; besatzungshoheitliche Enteignung; …
- BVerwG, 04.06.2004 - 8 B 39.04
Besatzungshoheitliche Enteignung betrieblichen Vermögens - Einbeziehung des …
- BVerwG, 23.09.2002 - 8 B 68.02
Restitutionsausschluss auch als plünderungsähnliche Handlungen vorgenommener …
- BVerwG, 15.05.2000 - 8 B 64.00
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für das Vorliegen …
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