Rechtsprechung
| BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 37.97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 16 Abs. 5 und 7; ; VermG § 18 Abs. 2; ; ZGB § 400 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Aufbauhypothek - Übernahme - Staatlicher Verwalter - Volkseigener Anteil an Erbengemeinschaft
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 16 Abs. 5 und 7, § 18 Abs. 2; ZGB § 400 Abs. 2
Aufbauhypothek; Kürzungsregelung; Erbengemeinschaftsgrundstück; staatliche Verwaltung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 16 Abs. 5, 7 § 18 Abs. 2; ZGB § 400 Abs. 2
Offene Vermögensfragen - Aufbauhypothek; Übernahme; staatlicher Verwalter; volkseigener Anteil an Erbengemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 22.05.1997 - 3 K 1169/95
- BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 37.97
Papierfundstellen
- NJ 1999, 101
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 29.97
Aufbauhypothek; Ablösebetrag; staatlicher Verwalter; Erbengemeinschaft; staatlich …
Auszug aus BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 37.97
Denn der zugewachsene Erbanteil hätte im Fall unterbliebener Enteignung gemäß § 6 der Verwalter-Verordnung vom 11. Dezember 1968 (…GBl II 1969, S. 1) der staatlichen Verwaltung unterlegen (vgl. Abschnitt I Nr. 1 der "Hinweise zur Durchführung der Verordnung vom 11.12.1968 (GBl II/69), Seite 1 - Behandlung von Erbschaften, die Personen zufallen, die die DDR ungesetzlich verlassen haben", veröffentlicht als Dokument 36 in Heft 11 der Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen; vgl. dazu das Urteil des Senats vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - für BVerwGE bestimmt).Er muß dafür nur einstehen, wenn mit dem gesicherten Darlehen überhaupt Baumaßnahmen durchgeführt wurden (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 5 VermG) und soweit sich diese heute noch wertsteigernd oder werterhaltend auf das zurückzuübertragende Grundstück auswirken (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - m.w.N.).
Denn insoweit hätte der VEB ebenfalls als staatlicher Verwalter im Sinne von § 16 Abs. 5 und § 18 Abs. 2 VermG gehandelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97).
- BVerwG, 05.01.1999 - 8 B 206.98 Solche aufgedrängten Grundpfandrechte sind deshalb bei der Festsetzung von Ablösebeträgen nur zu berücksichtigen, wenn überhaupt Baumaßnahmen durchgeführt wurden (§ 18 Abs. 2 Satz 5 VermG) und soweit sich diese heute noch wertsteigernd oder werterhaltend auf das zurückzuübertragende Grundstück auswirken (Urteile vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - VIZ 1998, 628 >629< und vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 37.97 - ZOV 1998, 454 >455<).
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