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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 39.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6148
BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 39.90 (https://dejure.org/1991,6148)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1991 - 7 C 39.90 (https://dejure.org/1991,6148)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1991 - 7 C 39.90 (https://dejure.org/1991,6148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ärztliche Vorprüfung - Negative Prüfungsentscheidung - Erledigung einer Klage - Aufhebung der Prüfungsentscheidung - Wiederholungsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzbedürfnis (Prüfungen) - Aufhebung der ersten Prüfungsentscheidung nach bestandener Wiederholungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 39.90
    Hat ein Prüfling die Ärztliche Vorprüfung nicht bestanden, so erledigt sich seine Klage, soweit sie auf Aufhebung der Prüfungsentscheidung gerichtet ist, nicht allein dadurch, daß der Prüfling die Wiederholungsprüfung besteht (wieUrteil vom 12. April 1991 - BVerwG 7 C 36.90 -).

    Der erkennende Senat hat in seinem zugleich mit dem vorliegenden Urteil ergangenen Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 7 C 36.90 - entschieden, daß sich eine Klage, mit der die Aufhebung des Bescheides über das Nichtbestehen der Reifeprüfung begehrt wird, durch das Bestehen der Wiederholungsprüfung nicht erledigt.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung kann hier auf das erwähnte, den Beteiligten bekannte Senatsurteil vom 12. April 1991 - BVerwG 7 C 36.90 - verwiesen werden.

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Approbation

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 39.90
    Denn es ist "nicht ohne Aussagewert", nach wievielen vergeblichen Versuchen ein Prüfling die Prüfung bestanden hat, weil "die Zahl der Prüfungsmißerfolge durchaus Rückschlüsse auf die individuellen Fähigkeiten eines Kandidaten" erlaubt (BVerfGE 80, 1 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89

    Kein Anspruch auf Neubescheidung über das Ergebnis der Erstprüfung bei …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 39.90
    In dem Urteil des Berufungsgerichts ist unter Hinweis auf das Urteil des Berufungssenats vom 17. Juli 1990 (DVBl. 1991, 60) ausgeführt, durch das Bestehen der Wiederholungsprüfung hätten sich die angefochtenen Bescheide - entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - erledigt, so daß die Klage mangels Fortdauer der Beschwer unzulässig geworden sei.
  • VG Stuttgart, 08.03.2012 - 12 K 1650/11

    Aufhebung der ersten Prüfungsentscheidung nach Bestehen der Wiederholungsprüfung

    Rn. 22 Die angefochtenen Bescheide sind belastende Verwaltungsakte (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.1991 - 7 C 36/90 - und - 7 C 39/90 -, jew. juris), die einer Ermächtigungsgrundlage bedürfen.

    Es wäre auch nicht einleuchtend, wenn dem Kläger selbst das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verpflichtungsklage abgesprochen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.04.1991 - 7 C 39/90 -, a.a.O.), dem Landesjustizprüfungsamt aber ein Weg eröffnet wäre, der zu einer Verpflichtungsklage hätte führen müssen.

    Noch weniger lässt sich eine solche Ermächtigung dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.04.1991 (7 C 39/90, a.a.O.) entnehmen, wo ausgeführt wird: "Wird die negative Prüfungsentscheidung aufgehoben und kann sie auch nicht - etwa nach Beseitigung eines Bewertungsfehlers - durch einen neuen Prüfungsbescheid ersetzt werden, ...".

    So erschließt sich nicht, für welchen Fall die Ausführungen "Denn wenn die erste Prüfung an einem Mangel leidet, der nur durch eine erneute Prüfung behoben werden könnte, so ist dem Prüfling, der inzwischen die Wiederholungsprüfung bestanden hat, die erneute Ablegung der Erstprüfung nicht zuzumuten; vielmehr ist stattdessen die Wiederholungsprüfung als Erstprüfung zu werten." (Urt. v. 12.04.1991 - 7 C 39/90 -, a.a.O.) einschlägig sein und einen Sinn ergeben können.

  • VGH Hessen, 05.03.2009 - 8 A 1037/07

    Anfechtung des Ergebnisses des Freiversuchs trotz besser bewerteter …

    Bis dahin hat der im Freiversuch gescheiterte Prüfling ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Überprüfung der Erstprüfung auch nach bestandener Wiederholungsprüfung (BVerwG, Urteile vom 12. April 1991 - 7 C 36.90 -, BVerwGE 88, 111 = juris Rdnr. 9 m.w.N., und - 7 C 39.90 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 287 = juris RdNr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2000 - 14 B 634/00

    Verfassungsmäßigkeitsvoraussetzungen einer hochschulrechtlichen Anordnung einer …

    Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1996 - 6 B 81.95 -, DÖV 1997, 649 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 367 = NVwZ-RR 1997, 101; Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 -, JURIS; Urteil vom 12. April 1991 - 7 C 39.90 - , Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 287; Urteil vom 12. April 1991 - 7 C 36.90 - , BVerwGE 88, 111 = DVBl 1991, 756 = DÖV 1991, 935 = NVwZ 1992, 56; VGH Kassel, Urteil vom 8. November 1991 - 11 UE 1371/88 -, Quelle 1992, Nr. 4, 26.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 9 S 1538/91

    Überschreitung der Höchstdauer einer mündlichen Prüfung um 61% als wesentlicher …

    Rn. 13 Auf die vom Senat zugelassene Revision hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 12.4.1991 - 7 C 39.90 - die Berufungsentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2016 - 10 N 2.16

    Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann" IHK; Bestehen der …

    Bei berufsbezogenen Prüfungen kann sich der von einem negativen Prüfungsbescheid ausgehende "Makel des Durchfallens" als Hemmnis für das berufliche Fortkommen erweisen, so dass in diesem Fall mit dem Bestehen der Wiederholungsprüfung zwar das Rechtsschutzinteresse an einer Verpflichtungsklage auf Erteilung eines positiven Prüfungszeugnisses entfällt, nicht jedoch das an einer "isolierten" Anfechtungsklage, die auf Aufhebung der negativen Prüfungsentscheidung gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 7 C 39.90 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 287, juris Rn. 10 ff.;… Beschluss vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 -, BVerwGE 124, 317, juris Rn. 8; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. August 2014 - OVG 10 M 11.14 -, BA S. 2 m.w.N.).
  • VG Köln, 04.11.2004 - 6 K 5760/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids über das Nichtbestehen der …

    Rn. 19 Vgl. zu diesen Fragen BVerwG, Urteile vom 12.4.1991 - 7 C 36.90 und 7 C 39.90 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 286 und 287; BVerwG, Urteil vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 320.
  • VG Köln, 29.04.2009 - 10 K 6778/08

    Abnahme schulischer Prüfungen von in kirchlicher Trägerschaft stehender …

    Rn. 33 vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 12.04.1991 - 7 C 36/90 - (Abiturprüfung), BVerwGE 88, 111, und - 7 C 39/90 - (Ärztliche Vorprüfung), juris,.
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