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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2706
BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97 (https://dejure.org/1998,2706)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1998 - 7 C 4.97 (https://dejure.org/1998,2706)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1998 - 7 C 4.97 (https://dejure.org/1998,2706)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2 und 3

  • Wolters Kluwer

    Eigentumsverzicht - Überschuldung - Landwirtschaftliches Anwesen - Unlautere Machenschaften

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 2 und 3
    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Eigentumsverzicht; Landwirtschaftsgrundstück; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Reparaturaufwand; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2, Abs. 3
    Offene Vermögensfragen - Eigentumsverzicht, Überschuldung; landwirtschaftliches Anwesen, unlautere Machenschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97
    Diese Regelung eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 98, 87 und Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78) einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohngrundstücken zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum als wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 98, 87 ; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - a.a.0.) war ein Grundstück überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten.

    Die Feststellung der Überschuldung ist dann erleichtert, wenn der anzusetzende Reparaturaufwand den Einheitswert des Grundstücks erheblich übersteigt; dies folgt aus dem Umstand, daß Kredite üblicherweise höchstens bis zum Einheitswert bewilligt wurden (vgl. BVerwGE 98, 87 ; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - a.a.0.).

    War - wie hier - ein Mietwohngrundstück dauerhaft überschuldet, so darf nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 98, 87 ; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - a.a.0.) im Regelfall unterstellt werden, daß die Überschuldung auf nicht kostendeckenden Mieten aus dem Zeitraum vor dem Eigentumsverlust beruht.

    Einer solchen Klärung bedurfte es jedoch nicht; denn bei dauerhafter Überschuldung spricht eine Vermutung dafür, daß diese Überschuldung bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv für die Eigentumsaufgabe war (vgl. BVerwGE 98, 87 ).

    Da nämlich die Überschuldung die Genehmigung des Eigentumsverzichts gefährden konnte, hatte der Eigentümer kein Interesse daran, diesen Umstand als Motiv für seinen Verzicht offenzulegen (vgl. BVerwGE 98, 87 ).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97
    Diese Regelung eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 98, 87 und Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78) einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohngrundstücken zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum als wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 98, 87 ; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - a.a.0.) war ein Grundstück überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten.

    Die Feststellung der Überschuldung ist dann erleichtert, wenn der anzusetzende Reparaturaufwand den Einheitswert des Grundstücks erheblich übersteigt; dies folgt aus dem Umstand, daß Kredite üblicherweise höchstens bis zum Einheitswert bewilligt wurden (vgl. BVerwGE 98, 87 ; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - a.a.0.).

    War - wie hier - ein Mietwohngrundstück dauerhaft überschuldet, so darf nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 98, 87 ; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - a.a.0.) im Regelfall unterstellt werden, daß die Überschuldung auf nicht kostendeckenden Mieten aus dem Zeitraum vor dem Eigentumsverlust beruht.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97
    Das Revisionsgericht ist nicht berechtigt, die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts durch eine eigene Würdigung zu ersetzen; vielmehr darf es diese Würdigung nur begrenzt, nämlich insbesondere daraufhin überprüfen, ob das Tatsachengericht gegen allgemeine Grundsätze der Beweiswürdigung, allgemeine Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstoßen hat (vgl. BVerwGE 47, 330 ; 81, 74 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97
    Das Revisionsgericht ist nicht berechtigt, die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts durch eine eigene Würdigung zu ersetzen; vielmehr darf es diese Würdigung nur begrenzt, nämlich insbesondere daraufhin überprüfen, ob das Tatsachengericht gegen allgemeine Grundsätze der Beweiswürdigung, allgemeine Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstoßen hat (vgl. BVerwGE 47, 330 ; 81, 74 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97
    Unter diesen Umständen war das Verwaltungsgericht zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts nicht verpflichtet; denn die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO findet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dort ihre Grenze, wo das Vorbringen des Klägers keinen tatsächlichen Anlaß zur Aufklärung bietet (Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Restitutionsausschluß nach Umbau

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97
    Der nach dem Hinweis der Gemeinde allenfalls in Betracht zu ziehende Umstand, daß das Flurstück 400/1 gelegentlich von Besuchern der Trauerhalle als Parkplatz genutzt wird, reicht zur Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG offenkundig nicht aus (vgl. zum Begriff des Gemeingebrauchs in dieser Vorschrift BVerwGE 100, 70 ).
  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97
    Gegenstand der Schädigung nach § 1 Abs. 2 VermG ist das Grundstück im Rechtssinne, also ein bestimmter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbständiges Grundstück eingetragen war; denn allein das Buchgrundstück war beleihbar und konnte deshalb im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG überschuldet sein (vgl. Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85).
  • BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97
    Daraus folgt, daß der Beigeladene zu dem Verzicht auf diese Flurstücke, der in der Rechtsordnung der DDR nicht vorgesehen war, im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG genötigt wurde und daher auch insoweit rückgabeberechtigt ist (vgl. Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 26.95

    Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis der Treuhandanstalt gegen …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97
    Das Verwaltungsgericht hat die von der Klägerin als treuhänderische Verwalterin der Eigentumsrechte an volkseigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen im Besitz einer LPG (§ 3 der 3. DVO/TreuhG) zulässigerweise erhobene Anfechtungsklage (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 11) zu Recht als unbegründet abgewiesen.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute …

    Die Aussicht, ohne umfassenden Verzicht auch das verschuldete Grundstück behalten zu müssen, war ein Nachteil, der bei objektiver Betrachtung regelmäßig geeignet war, jeden besonnenen Eigentümer zu dem erstrebten Verhalten des Gesamtverzichts zu bestimmen (Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306 , vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 151 S. 459 und vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305 S. 9 ).

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - im Falle eines Bauernhofs die Rückübertragung einer wirtschaftlichen Einheit beansprucht wird, die teils aus bebauten, teils aus nicht bebauten Flächen besteht (Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306 und vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 151 S. 459 ).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende …

    Die Aussicht, ohne umfassenden Verzicht auch das verschuldete Grundstück behalten zu müssen, war ein Nachteil, der bei objektiver Betrachtung regelmäßig geeignet gewesen ist, jeden besonnenen Eigentümer zu dem erstrebten Verhalten des Gesamtverzichts zu bestimmen (Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306 , vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 151 S. 459 und vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305 S. 9 ).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00

    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung …

    Zur Erschütterung der Vermutung sind vielmehr darüber hinausgehende konkrete Anhaltspunkte für eine abweichende Motivation erforderlich (…Urteile vom 2. Februar 2000, a.a.O., S. 22 und vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 151, S. 459 ).
  • BVerwG, 17.01.2001 - 7 B 167.00

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels …

    Dagegen wäre - wie der Senat in seinem auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101, bestätigt durch Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 151) ausgeführt hat - die behördliche Forderung nach einem über das überschuldete Grundstück hinausgreifenden Eigentumsverzicht von der Rechts- oder Verwaltungspraxis der DDR nicht gedeckt und müsste daher regelmäßig als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG angesehen werden.
  • VG Gera, 15.02.2007 - 6 K 363/03

    Rückübertragungsrecht; Überschuldung; Niedrigmieten; Mitursächlichkeit

    Diese Regelung eröffnet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 in VIZ 1996 S. 514; Urteil vom 28. April 1998 - 7 C 4.97 in ZOV 1998, S. 290 ff.) einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Mietenpolitik der DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietgrundstücken zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum als wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so dass der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat.
  • VG Gera, 08.12.1999 - 2 K 431/95

    Rückübertragung verschiedener Grundstücke nach dem Gesetz über die Regelung …

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