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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.1965 - VII C 42.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,3705
BVerwG, 18.06.1965 - VII C 42.64 (https://dejure.org/1965,3705)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1965 - VII C 42.64 (https://dejure.org/1965,3705)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1965 - VII C 42.64 (https://dejure.org/1965,3705)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis …

    Deshalb ist die Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung auch nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - sowie Beschlüsse vom 12. September 1969 - BVerwG 7 B 102.69 - und 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21, 30 und 55; ferner Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - NZV 1988, 37).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer - …

    Dementsprechend hat der Senat mehrfach hervorgehoben, daß schon eine einzige Trunkenheitsfahrt genügen kann, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu verneinen (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1960 - BVerwG 7 C 39.59 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 5; Urteil vom 13. November 1964 - BVerwG 7 C 50.63 - und Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 18 und 21).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15

    Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils bei Entziehung der …

    Danach ist die Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden ist, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1960 - VII C 39.59 -, BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - 7 C 42.64 - sowie Beschlüsse vom 12. September 1969 - 7 B 102.69 - und 1. Februar 1979 - 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21, 30 und 55; ferner Beschluss vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - NZV 1988, 37; Beschluss vom 15. Juli 1988 - 7 C 46/87 -, juris).
  • BVerwG, 11.01.1988 - 7 B 242.87

    Bindung der Behörde - Positive Eignungsbeurteilung - Strafrichter - Fahrerlaubnis …

    Denn gerade auch für Fälle dieser Art ist die Rechtsprechung des Senats zu § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG entwickelt worden, nach der eine Bindung der Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung entfällt, wenn das Gericht von einem anderen, z.B. einem weniger umfassenden Sachverhalt ausgegangen ist, als er der behördlichen Beurteilung der Fahreignung zugrunde liegt (vgl. Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - und Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21 und 55).
  • BVerwG, 27.10.1967 - VII B 43.67

    Rechtmäßigkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis - Vorliegen einer Ungeeignetheit …

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ist die Strafkammer von nur sechs Verkehrsverstößen des Klägers ausgegangen, so daß der Entziehungsbehörde ein wesentlich umfassenderer Sachverhalt vorliegt, der eine Bindungswirkung an das Urteil der Strafkammer ausschließt (Urteil des Senats vom 18. Juni 1965 - BVerwG VII C 42.64 - [DAR 1965 S. 249]).
  • BVerwG, 10.10.1980 - 7 B 212.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, nach der die Verwaltungsbehörde gemäß § 4 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nur an die tatsächlichen Feststellungen, insbesondere an die Beurteilung derjenigen Verkehrsverfehlungen gebunden ist, die der Strafrichter in seinen schriftlichen Urteilsgründen ausdrücklich aufgeführt hat; das bloße Vorliegen solcher Strafakten oder entsprechender Aktenhinweise und Registereintragungen, auf das sich die Beschwerde beruft, genügt nicht, also auch dann nicht, wenn der Strafrichter das Urteil in abgekürzter Fassung nach § 267 Abs. 4 der Strafprozeßordnung ausgefertigt hat (BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21 = VRS 29, 158; Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 55 = NJW 1979, 2163).
  • BVerwG, 07.11.1967 - VII B 84.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    In dem Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG VII C 42.64 - (DAR 1965 S. 249) hat sich der Senat mit der Bindungswirkung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG für den Fall befaßt, daß das Strafurteil alle Verkehrsverstöße des Klägers bei der Prüfung der Eignungsfrage berücksichtigt hat, der Kläger inzwischen jedoch einen neuen Verkehrsverstoß begangen hat.
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