Rechtsprechung
| BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verwaltungsgericht - Erstinstanzielle Zuständigkeit - Abbau - Stillgelegte Spaltungsanlage - Kernbrennstoffe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 01.12.1986 - RN 5 K 86.01159
- VGH Bayern, 14.01.1988 - 22 B 86.03660
- VGH Bayern, 27.01.1988 - 22 B 86.03660
- BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88
Papierfundstellen
- NVwZ 1988, 913
- DVBl 1988, 970
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79
Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers …
Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88
Als nicht von § 109 VwGO gedeckt hat es der Senat lediglich angesehen, durch Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Klage im Hinblick auf die Prozeßvoraussetzung des § 42 Abs. 2 VwGO einzelne Klagegründe (im Sinne materiellrechtlicher Anspruchsgrundlagen für das Klagebegehren) auszuscheiden und damit Fragen der Begründetheit der Klage bindend vorzuentscheiden (Urteil vom 30. April 1980 - BVerwG 7 C 91.79 - BVerwGE 60, 123 ). - BVerwG, 22.06.1962 - IV C 245.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88
§ 109 VwGO läßt ein Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Klage im Hinblick auch auf eine einzelne - zwischen den Beteiligten umstrittene - Prozeßvoraussetzung zu (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1962 - 4 C 245.61 - BVerwGE 14, 273, 274 f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.1986 - 7 B II 2/86
Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88
Mit den Streitigkeiten über die Stillegung erfaßt Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG übrigens nicht nur solche über eine vom Betreiber beantragte und von der Behörde genehmigte oder zu genehmigende Stillegung, sondern auch solche über eine von der Behörde dem Betreiber gegenüber angeordnete Stillegung oder eine von Drittbetroffenen begehrte Stillegungsanordnung (vgl. hierzu, wenn auch nicht zu einer endgültigen Stillegung OVG Koblenz, NVwZ 1987, 73 und dazu Kutscheidt, NVwZ 1987, 83; Weides, NVwZ 1987, 200). - VG Köln, 05.11.1985 - 2 L 20378/85
Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88
Mit den Streitigkeiten über die Stillegung erfaßt Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG übrigens nicht nur solche über eine vom Betreiber beantragte und von der Behörde genehmigte oder zu genehmigende Stillegung, sondern auch solche über eine von der Behörde dem Betreiber gegenüber angeordnete Stillegung oder eine von Drittbetroffenen begehrte Stillegungsanordnung (vgl. hierzu, wenn auch nicht zu einer endgültigen Stillegung OVG Koblenz, NVwZ 1987, 73 und dazu Kutscheidt, NVwZ 1987, 83; Weides, NVwZ 1987, 200).
- VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07
Zustimmung zur Übertragung von Reststrommengenkontingenten
Das Bundesverwaltungsgericht habe es in seinem Urteil vom 19. Mai 1988 (- BVerwG 7 C 43.88 -, Buchholz 451.171 AtG Nr. 22) auf der Grundlage des Wortlauts des damaligen Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 (BGBl. I S. 446) - EntlG - abgelehnt, die Ausnahmebestimmung über die Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Streitverfahren über die Stilllegung einer atomrechtlichen Anlage erweiternd auf (damals) in dem Zuständigkeitskatalog nicht explizit aufgeführte Streitigkeiten um den Abbau einer stillgelegten Anlage auszulegen.Das Oberverwaltungsgericht sollte also, was § 48 Abs. 1 Nr. 1 VwGO anbelangt, nicht für sämtliche atomrechtlichen Streitverfahren erstinstanzlich zuständig sein, sondern nur für solche, die die in § 48 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO abschließend aufgeführten Gegenstände betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - BVerwG 7 C 43.88 -, Buchholz 451.171 AtG Nr. 22, zur Vorgängerreglung in Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 EntlG; Hess.VGH, Beschlüsse vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75, vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, ESVGH 39, 139, und vom 2. August 1993 - 14 A 995/92 -, NVwZ 1994, 1036).
Handelt es sich nach der Gesetzessystematik somit eindeutig um einen den Betrieb einer atomrechtlichen Anlage betreffenden und damit der Sonderzuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO unterfallenden Rechtstreit, lassen sich die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Mai 1988 - BVerwG 7 C 43.88 -, Buchholz 451.171 AtG Nr. 22, aufgestellt hat, nicht zur Begründung der von der Beklagten befürworteten sachlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach § 45 VwGO heranziehen.
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.1993 - 5 S 1778/93
Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG betreffend Planfeststellungsverfahren für …
Diese Wortwahl des Gesetzgebers im maßgeblichen Fachgesetz ist auch für die Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Zuständigkeitenkatalogs in § 48 Abs. 1 VwGO verbindlich (BVerwG, Urt.v. 19.05.1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, 913 zu dem damaligen Art. 2 § 9 EntlG;… ebenso Bay.VGH, Beschl.v. 14.05.1991, a.a.O.).Der Festlegung erstinstanzlicher Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe lag ausweislich der dem Gesetzentwurf des Bundesrates (durch den diese Regelung 1985 erstmals in das Entlastungsgesetz eingefügt wurde) beigefügten Begründung vor allem die Erwägung zugrunde, daß die Beschränkung auf eine verwaltungsgerichtliche Tatsacheninstanz die überlange gerichtliche Verfahrensdauer bei den erfaßten Großvorhaben, wodurch "weitere Planungen erschwert und Investitionen blockiert" (BT-Drucks. 10/171 S. 7 A I 1) würden, verkürzen sollte (vgl. BVerwG, Urt.v. 19.05.1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, 913/915).
- VGH Baden-Württemberg, 20.08.2007 - 10 S 690/07
Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit für eine Klage eines …
Zur Begründung hat es ausgeführt, es sei nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber im Entlastungsgesetz - abweichend von § 7 Abs. 3 AtG - einen weiten, den Abbau einschließenden Stilllegungsbegriff verwendet habe (BVerwG, Urt. v. 19.05.1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, 913, 914).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2020 - 5 KS 18/19
Immissionsschutz: Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für …
Der Gesetzgeber hat, um die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts einzugrenzen, die in den Fachgesetzen geregelten Vorhaben in den meisten Fällen sogar noch eingeengt und sich auch dabei eng an die Merkmale der jeweiligen Fachgesetze gehalten (vgl. zu Art. 2 § 9 Abs. 1 EntlG: BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 -, juris Rn. 13). - VGH Hessen, 22.12.1993 - 14 Q 2724/93
Brennelementwerk; Anordnungen der Aufsichtsbehörde nach AtG § 19 Abs 3; …
Rn. 8 Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 - (NVwZ 1988, 913, 915) zu der dem § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO vorausgegangenen Vorschrift des Art. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit ausgeführt, diese Bestimmung habe das Ziel verfolgt, daß die Verwirklichung ausgewählter Großvorhaben nicht durch lange Gerichtsverfahren übermäßig verzögert werden sollte. - VGH Hessen, 20.12.1988 - 8 A 699/88
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts
Bei der engen Anlehnung an das Atomgesetz hat der Gesetzgeber die dort geregelten Vorhaben eingeengt, um die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte einzugrenzen (U. d. BVerwG v. 19.05.1988 -- 7 C 43.88 --). - VGH Hessen, 04.09.1996 - 5 A 1858/95
Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes bei isolierter Anfechtung eines …
(vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, 913 ff). - VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17 Denn das Zwischenurteil nach § 109 VwGO kann sich auf einzelne Zulässigkeitsfragen beschränken oder nur eines von mehreren zur Prüfung des Verwaltungsgerichts gestellten Klagebegehren betreffen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43/88 -, juris Rn. 6;… Unger in: Gärditz, VwGO, 2013, § 109 VwGO Rn. 3 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2020 - 5 MR 1/20
Immissionsschutz: Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für …
Der Gesetzgeber hat, um die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts einzugrenzen, die in den Fachgesetzen geregelten Vorhaben in den meisten Fällen sogar noch eingeengt und sich auch dabei eng an die Merkmale der jeweiligen Fachgesetze gehalten (vgl. zu Art. 2 § 9 Abs. 1 EntlG: BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 -, juris Rn. 13). - VGH Hessen, 02.08.1993 - 14 A 995/92
Erstinstanzliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streit über Kosten …
Angesichts des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift (so ausdrücklich für den Vorläufer Art. 2 § 9 des Entlastungsgesetzes Hess.VGH, Beschluß vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 - NVwZ 1988, S.75), der es verbietet, für jede Streitigkeit, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne der §§ 7 und 9 a Abs. 3 Atomgesetz steht, die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte anzunehmen (dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 43.88 -, NVwZ 1988, S.913), muß es bei dem Grundsatz der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte verbleiben (so für die Entscheidung über Anfechtungsklagen gegen staatliche Aufsichtsmaßnahmen, die sich auf die Beförderung radioaktiver Stoffe beziehen, Hess. VGH, Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 8 A 699/88 -, NVwZ 1989, S.1178). - VGH Hessen, 16.01.1989 - 8 A 722/88
Rechtsweg bei genehmigungsfreier bzw genehmigungspflichtiger Beförderung …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2020 - 5 KS 2/20
Rechtsweg gegen Partikelimmissionen eines Heizkraftwerks
- VG Karlsruhe, 21.12.1994 - 10 K 2641/94
Kostentragung für Gutachtensleistungen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren; …
- VG Wiesbaden, 03.04.1992 - III/2 G 127/91
Rechtmäßigeit des Raumordnungsverfahrens für Hochgeschwindigkeitstrasse der …
- VG Karlsruhe, 21.12.1994 - 10 K 2805/93
Kostentragung für Gutachtensleistungen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren; …
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