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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 44.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4904
BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 44.96 (https://dejure.org/1997,4904)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1997 - 7 C 44.96 (https://dejure.org/1997,4904)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 7 C 44.96 (https://dejure.org/1997,4904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von Grundstücken - Enteignung von Grundstücken in der ehemaligen DDR - Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Buchst. c, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 4 Abs. 3; Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten § 1; Verwalter-Verordnung § 1 Abs. 2
    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Veräußerung durch staatlichen Verwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vermögensgesetz; redlicher Erwerb eines unter staatlicher Verwaltung stehenden Grundstücks

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.04.1994 - 7 B 188.93

    Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit des Rechtserwerbs - Staatlich eingesetzter …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 44.96
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluß vom 22. April 1994 - BVerwG 7 B 188.93 - NJW 1994, 2371 [BVerwG 22.04.1994 - 7 B 188/93] = Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 8) ergibt sich aus der Formulierung "gleichkommt", daß keine auf Mark und Pfennig berechnete Übereinstimmung zwischen Vermögenswert und Forderungshöhe erforderlich war, sondern daß auch eine geringfügige Unterschreitung des Wertes des betreffenden Vermögenswertes die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 11. Dezember 1968 begründen konnte.
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00

    Anwartschaftsrecht Rückübertragung; Beiladung, unterbliebene; …

    Diese Erwägung ist zwar in ihrer Verallgemeinerung, namentlich mit Blick auf die Praxis der Enteignung des Vermögens von "Republikflüchtlingen", nicht bedenkenfrei (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 44.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 49; Beschluss vom 5. September 1997 - BVerwG 7 B 203.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 32).
  • BVerwG, 26.01.2001 - 7 B 143.00

    Vorliegen des Beschwerdegrundes der Divergenz - Voraussetzungen für eine …

    Die behauptete Abweichung von dem Urteil des Senats vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 44.96 - Buchholz 428 § 4 Nr. 49 ist schon deswegen nicht gegeben, weil die Divergenzentscheidung den Schädigungstatbestand der Veräußerung eines Grundstücks durch den privaten Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) betrifft.
  • BVerwG, 19.04.2000 - 8 B 28.00

    Verlustes eines Nutzungsrechtes durch Einsetzung eines staatlichen …

    Im übrigen weicht das angefochtene Urteil auch nicht von der in der Beschwerde bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 44.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 49 S. 105) ab.
  • VG Potsdam, 18.01.2017 - 2 K 2257/15

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Rn. 57 vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Oktober 1997 - 7 C 44.96 -, juris Rn. 10.
  • VG Dessau, 08.09.1998 - A 3 K 78/97
    Dabei ergibt sich aus der Formulierung ,gleichkommt", daß keine auf Mark und Pfennig berechnete Übereinstimmung zwischen Vermögenswert und Forderungshöhe erforderlich war, sondern daß auch eine geringfügige Unterschreitung des Wertes des betreffenden Vermögenswertes die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 der Verwalterverordnung begründen konnte (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 7 C 44.96 -, ZOV 1998, S. 61 m. w. N.).
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