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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1980 - 7 C 48.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3834
BVerwG, 23.05.1980 - 7 C 48.78 (https://dejure.org/1980,3834)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1980 - 7 C 48.78 (https://dejure.org/1980,3834)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1980 - 7 C 48.78 (https://dejure.org/1980,3834)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zum Studium der Medizin - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Verminderung der ermittelten Aufnahmequote - Möglichkeit zur erschöpfenden Kapazitätsnutzung durch Studienanfänger der Medizin

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1980 - 7 C 48.78
    Von der Annahme des Berufungsgerichts, daß im Hinblick auf das zweisemestrige Medizinstudium an der Universität Hohenheim und die Übernahme dieser Studenten erst im dritten Semester durch die Beklagte bei dieser infolge der Verminderung der ermittelten Aufnahmequote um die Zahl der von der Universität Hohenheim später zu übernehmenden Studenten Kapazität frei blieb, ging auch der beschließende Senat in seinem - der Beklagten bekannten - Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 93.77 - aus.
  • BVerwG, 21.01.1986 - 7 B 1.82
    Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darin gesehen wird, daß das Berufungsgericht von den Entscheidungen des beschließenden Senats vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 93.77 - (BVerwGE 60, 25 [BVerwG 08.02.1980 - 7 C 92/77]) und vom 23. Mai 1980 - BVerwG 7 C 48.78 - abweiche, "in denen der Senat eine humanmedizinische Teilzulassung für möglich gehalten" habe, entspricht der Beschwerdevortrag nicht den förmlichen Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO, nach denen eine bestimmte entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts näher herauszuarbeiten und der Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, anzugeben ist.
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