Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.1970 - VII C 49.69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 14.84
Gemeinsamen Zulassung eines Kfz auf die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft - …
Die Kartei bzw. Datei über die zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge (§ 26 Abs. 1 und Abs. 4 a StVZO) dienen u.a. dem Zweck, jederzeit schnell und zuverlässig Auskunft über das Fahrzeug und seinen Halter zu geben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG 7 C 49.69 - Buchholz 442.16 § 26 StVZO Nr. 1; Urteil vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 71.83 - BVerwGE 74, 115/117). - BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 73.84
Straßenverkehrsrecht - Halterauskunft
Die Pflicht zur Darlegung des im Einzelfall vorliegenden berechtigten Interesses, die § 26 Abs. 5 StVZO der auskunftbegehrenden Privatperson für die Erteilung einer beantragten Auskunft auferlegt, ist erfüllt, wenn der Tatsachenvortrag des Antragstellers erkennen läßt, daß er durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr geschädigt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt und deshalb aus vernünftigen Erwägungen daran interessiert ist, den Namen und die Anschrift des Halters und sonstige für ihn notwendige Tatsachen über das Kraftfahrzeug zu erfahren (Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG 7 C 49.69 - in Buchholz 442.16 § 26 StVZO Nr. 1). - BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 72.83
Anspruch auf Auskunft über den Halter eines Personenkraftwagens - Belästigung …
Die Pflicht zur Darlegung des im Einzelfall vorliegenden berechtigten Interesses, die § 26 Abs. 5 StVZO der auskunftbegehrenden Privatperson für die Erteilung einer beantragten Auskunft auferlegt, ist erfüllt, wenn der Tatsachenvortrag des Antragstellers erkennen läßt, daß er durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr geschädigt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt und deshalb aus vernünftigen Erwägungen daran interessiert ist, den Namen und die Anschrift des Halters und sonstige für ihn notwendige Tatsachen über das Kraftfahrzeug zu erfahren (Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG 7 C 49.69 - in Buchholz 442.16 § 26 StVZO Nr. 1).
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