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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.02.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.2002 - 7 C 5.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16369
BVerwG, 24.01.2002 - 7 C 5.01 (https://dejure.org/2002,16369)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2002 - 7 C 5.01 (https://dejure.org/2002,16369)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 7 C 5.01 (https://dejure.org/2002,16369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten nach billigem Ermessen des Gerichts unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes - Notwendigkeit einer Gegenleitung aus Anlass eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 2.01

    Unternehmensresterestitution; Rückzahlung tatsächlich zugeflossener …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 7 C 5.01
    § 7 a Abs. 2 VermG trägt dem auf dem Gedanken des Vorteilsausgleichs beruhenden wiedergutmachungsrechtlichen Grundsatz Rechnung, dass der Rückübertragungsberechtigte nicht mehr zurückerhalten darf, als er verloren hat (vgl. Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 7 C 22.00 - Buchholz 428 § 7 a VermG Nr. 3; auch Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 2.01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 22.00

    Grundstücksrestitution; Ablösebetrag; Geldentschädigung; Aufbaukredit; …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2002 - 7 C 5.01
    § 7 a Abs. 2 VermG trägt dem auf dem Gedanken des Vorteilsausgleichs beruhenden wiedergutmachungsrechtlichen Grundsatz Rechnung, dass der Rückübertragungsberechtigte nicht mehr zurückerhalten darf, als er verloren hat (vgl. Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 7 C 22.00 - Buchholz 428 § 7 a VermG Nr. 3; auch Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 2.01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04

    Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; …

    Gemäß § 7a Abs. 2 Satz 1 VermG ist an den Verfügungsberechtigten auch die Gegenleistung herauszugeben, die - wie hier - ein Zwischenerwerber im Rahmen einer Veräußerungskette an den Berechtigten gezahlt hat (Beschluss vom 24. Januar 2002 - BVerwG 7 C 5.01 - Buchholz 428 § 7a VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 8 C 19.03

    Unternehmensrestitution; Unternehmensresterestitution; Trümmerrestitution; …

    Es entspricht deshalb dem Sinn und Zweck des Gesetzes, einen Vorteilsausgleich herbeizuführen (vgl. dazu Urteile vom 5. April 2001 - BVerwG 7 C 22.00 - Buchholz 428 § 7a VermG Nr. 3 m.w.N. und vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 60.02 - BVerwGE 118, 328 und Beschluss vom 24. Januar 2002 - BVerwG 7 C 5.01 - Buchholz 428 § 7a VermG Nr. 4), wenn er für die Rückübertragung des Grundstücks die wegen der Schädigung erhaltene Geldleistung zurückzuzahlen hat.
  • BVerwG, 05.02.2001 - 7 B 95.00

    Zulässigkeit der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.d. …

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 5.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Hannover, 19.10.2022 - 4 A 4876/20

    Anordnung von Gebäuden; Außenbereich; Bebaubarkeit; Berechnung; Durchfahrt; …

    Bezüglich letzterem war im Rahmen der Billigkeitsentscheidung maßgeblich heranzuziehen, dass die Beklagte insoweit nur zu einem geringen Teil unterlegen ist (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO), sodass die Kläger insgesamt die Kosten des Verfahrens zu tragen haben (siehe zur Anwendbarkeit von § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO im Rahmen von § 161 Abs. 2 VwGO etwa: BVerwG, Beschl. v. 24.01.2002 - 7 C 5/01 -, Rn. 1, juris;… Urt. v. 01.10.1997 - 11 A 10/96 -, Rn. 76, juris;… Clausing in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 42. EL Februar 2022, VwGO, § 161 Rn. 25).
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   BVerwG, 05.02.2001 - 7 B 95.00, 7 C 5.01   

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BVerwG, 05.02.2001 - 7 B 95.00, 7 C 5.01 (https://dejure.org/2001,19964)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2001 - 7 B 95.00, 7 C 5.01 (https://dejure.org/2001,19964)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 7 B 95.00, 7 C 5.01 (https://dejure.org/2001,19964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.d. Befreiung von einer Verbindlichkeit durch einen Zwischenerwerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.01.2002 - 7 C 5.01

    Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung in der Hauptsache - …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2001 - 7 B 95.00
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 5.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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