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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2015
BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98 (https://dejure.org/1998,2015)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1998 - 7 C 5.98 (https://dejure.org/1998,2015)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1998 - 7 C 5.98 (https://dejure.org/1998,2015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 4 Abs. 2 und 3; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. d

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks - Überführung in DDR-Volkseigentum zum Zweck des "Wiederaufbaus von Wohnungen sowie Erhaltung" - Restitutionsausschließender redlicher Erwerb - Unmöglichkeit der Rückgabe wegen Zuführung des entzogenen Grundstücks bzw. Gebäudes zur ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3, § 5 Abs. 1 Buchst. d
    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; gewerbliche Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der offenen Vermögensfragen; Enteignung eines Grundstücks; Erwerb durch einen privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden; Restitutionsausschluß; gewerbliche Nutzung des Grundstücks; restitutionsbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens; redlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 216
  • NJ 1999, 217
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98
    Diese Bestimmung konkretisiert ebenso wie die unmittelbar vorangehenden Bestimmungen über sonstige restitutionsausschließende Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes in § 5 Abs. 1 Buchst. a - c VermG den in § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG genannten Restitutionsausschlußgrund der Unmöglichkeit der Rückgabe, und zwar in der Weise, daß bei Erfüllung der in ihr umschriebenen tatsächlichen Voraussetzungen die Restitution ohne weitere Prüfung als unmöglich und daher ausgeschlossen gilt (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 ).

    § 5 Abs. 1 VermG setzt den Eckwert Nr. 3 a der Gemeinsamen Erklärung um, in dem die Zielrichtung zum Ausdruck kommt, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht dadurch in Frage zu stellen, daß die früheren Eigentumsverhältnisse wiederbegründet werden (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1995 BVerwG 7 C 27.94 - a.a.O. S. 80; Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - VIZ 1998, 565 = ZOV 1998, 373 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß …

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98
    Der Gesetzgeber sieht mithin in § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG von der Person des Erwerbers ab und richtet seinen Blick allein auf das jeweilige Unternehmen, das durch die Restitution nicht in seiner Existenz gefährdet werden soll; tragender Schutzzweck der Bestimmung ist die wirtschaftspolitisch motivierte Erhaltung lebensfähiger Unternehmen im Beitrittsgebiet (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 2034; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ).

    Gemäß § 5 Abs. 2 VermG müssen die für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG maßgeblichen tatsächlichen Umstände bereits am 29. September 1990 vorgelegen haben; darüber hinaus muß die rückgabehindernde Nutzung des Grundstücks bis zur Entscheidung über die Rückgabe fortbestehen, um den Restitutionsausschluß zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - a.a.O. S. 197 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98
    Bei Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden, die in die Zeit nach dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989 fallen, wird dagegen dieser Vertrauensschutz sogar einem an sich redlichen Erwerber regelmäßig vorenthalten, weil seit diesem Stichtag nicht mehr in der bisherigen Weise mit der Fortdauer der bestehenden Verhältnisse gerechnet werden konnte (vgl. Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 ).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98
    Bürger der DDR, die aufgrund der seinerzeit bestehenden Rechtslage manipulationsfrei Vermögenswerte erworben hatten und dabei vom Fortbestehen der Staats-, Rechts- und Gesellschaftsordnung der DDR ausgehen konnten und mußten, sollen in ihrem berechtigten Vertrauen auf den Bestand des Erwerbs nicht dadurch nachträglich enttäuscht werden, daß sich die politischen und rechtlichen Verhältnisse in einer damals nicht vorhersehbaren Weise grundlegend geändert haben (vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 ).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch …

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98
    Der Gesetzgeber sieht mithin in § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG von der Person des Erwerbers ab und richtet seinen Blick allein auf das jeweilige Unternehmen, das durch die Restitution nicht in seiner Existenz gefährdet werden soll; tragender Schutzzweck der Bestimmung ist die wirtschaftspolitisch motivierte Erhaltung lebensfähiger Unternehmen im Beitrittsgebiet (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 2034; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ).
  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97

    Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von …

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98
    § 5 Abs. 1 VermG setzt den Eckwert Nr. 3 a der Gemeinsamen Erklärung um, in dem die Zielrichtung zum Ausdruck kommt, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht dadurch in Frage zu stellen, daß die früheren Eigentumsverhältnisse wiederbegründet werden (…vgl. Urteil vom 1. Dezember 1995 BVerwG 7 C 27.94 - a.a.O. S. 80; Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - VIZ 1998, 565 = ZOV 1998, 373 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter …

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98
    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist mithin allein die Frage, ob der von der Klägerin gemäß § 202039 BGB zulässigerweise geltend gemachte Restitutionsanspruch der Erbengemeinschaft (vgl. Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 3) deswegen entfällt, weil ihm ein Ausschlußgrund im Sinne von §§ 4 und 205 VermG entgegensteht (§ 3 Abs. 1 Satz 1 VermG).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 7 B 310.95

    Redlichkeit eines Grundstückserwerbs trotz internem Verstoß gegen allgemeine …

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98
    In den Fällen der gemischten Nutzung eines Grundstücks kann dessen Rückgabe nur dann insgesamt ausgeschlossen sein, wenn die privilegierte gewerbliche Nutzung bis spätestens zum 29. September 1990 ein das Grundstück prägendes Gewicht erlangt hat, wenn also zu diesem Zeitpunkt die gewerbliche Nutzung die sonstige Nutzung überwog (vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 310.95 - Buchholz 112 § 5 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99

    Auskehrung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung; Berechtigter; …

    § 5 Abs. 1 VermG setzt den Eckwert Nr. 3 a der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 (Anlage III zum Einigungsvertrag) um, in dem die Zielrichtung zum Ausdruck kommt, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht dadurch in Frage zu stellen, dass die früheren Eigentumsverhältnisse wieder begründet werden (Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - Buchholz 428 § 5 Nr. 18 S. 49 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber sieht damit von der Person des Erwerbers ab und richtet seinen Blick allein auf das jeweilige Unternehmen, das durch die Restitution nicht in seiner Existenz gefährdet werden soll; tragender Schutzzweck der Bestimmung ist die wirtschaftspolitisch motivierte Erhaltung lebensfähiger Unternehmen im Beitrittsgebiet (Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - a.a.O. S. 53 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.08.2003 - 8 C 15.02

    Verkaufsgesetz; Modrow-Kaufvertrag; hängender Kaufvertrag; nachträgliche …

    Entscheidend ist , dass ein Erwerb nach § 1 des Verkaufsgesetzes schon deshalb nicht in Betracht kam, weil hiernach nur der Erwerb des Gebäudes, nicht jedoch des Grundstücks zulässig war (stRspr des BVerwG, Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 und vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98

    Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 …

    Zwar ist § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG dem übergreifenden Schutzzweck aller in § 5 Abs. 1 VermG geregelten besonderen Rückgabeausschlußgründe untergeordnet, bestehende rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht durch die Wiederbegründung der früheren Eigentumsverhältnisse in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18).
  • BVerwG, 13.12.2005 - 8 C 13.04

    Rückübertragungsausschluss förmlicher Anordnung der Verwalterbestellung; …

    Daraus folgt, dass es nur um einen baulichen Aufwand gehen kann, der gerade wegen der bestimmten Nutzungsänderung betrieben wurde (vgl. zur stRspr des BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 32.99 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 27; Urteil vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5; Urteil vom 19. November 1998 - 7 C 5.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18; Urteil vom 25. September 2002 - 8 C 25.01 - BVerwGE 117, 70 ).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98

    Restitutionsausschluß; Erwerb durch privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden; …

    Dazu zählt, daß der Käufer zum berechtigten Erwerberkreis gehörte und daß es sich um ein vom Gesetz erfaßtes Erwerbsobjekt handelte (vgl. zu letzterem BVerwG…, Urteil vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 6.96 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34, S. 79 = VIZ 1996, 711 ; Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 7 C 5.98 ).
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Die Rückübertragung von Eigentumsrechten ist nach dieser Vorschrift nur dann ausgeschlossen, wenn die maßgeblichen tatsächlichen Umstände am 29. September 1990 vorgelegen haben (§ 5 Abs. 2 VermG) und diese Umstände auch bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben (…BVerwG, Beschl. v. 28. August 1995 - 7 B 214.95 -, juris [Rn. 5], Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13;… BVerwG, Urt. v. 5. März 1998 - 7 C 71.96 -, juris [Rn. 12], Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 15; BVerwG, Urt. v. 19. November 1998 - 7 C 5.98 -, juris [Rn. 18], Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18).
  • BVerwG, 05.04.2000 - 3 C 3.99

    Betriebsnotwendigkeit; Restitution; Restitutionsausschluß.

    Zur letztgenannten Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18) entschieden, daß ihre Anwendung keine ins einzelne gehende Überprüfung der Rechtswirksamkeit des der gewerblichen Nutzung zugrundeliegenden, vor dem Beitritt der DDR erfolgten Grundstückserwerbs voraussetzt.
  • BVerwG, 29.10.2002 - 7 B 85.02

    Ermöglichung der Übernahme eines bisher als Wochenendhaus genutzten Gebäudes zu …

    Der gemeinsame Zweck aller in § 5 Abs. 1 VermG geregelten besonderen Rückgabeausschlusstatbestände besteht darin, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes nicht dadurch in Frage zu stellen, dass die früheren Eigentumsverhältnisse wieder begründet werden (BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16 sowie Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - Buchholz a.a.O. Nr. 18).
  • VG Cottbus, 04.12.2024 - 1 K 490/18

    Ausschlussgründe, Berechtigung (nicht streitgegenständlich), Grundstück mit …

    Deren Fortbestand unter den neuen Wirtschaftsbedingungen soll nicht durch Rückgabe betriebsnotwendiger Grundstücke oder Gebäude gefährdet werden (…BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 -, juris Rn. 11; instruktiv - auch in Abgrenzung zur ratio des § 4 Abs. 2 VermG -: BVerwG, Urt. v. 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 -, juris Rn. 10 ff. und BVerwG, Urt. v. 05. April 2000 - BVerwG 3 C 3.99 -, juris [zu dem vergleichbaren § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 VZOG];… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 -, juris).
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