Rechtsprechung
| BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3, § ... 2 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 1a Satz 1, § 8 Abs. 1 Satz 1, §§ 30, 30 a Abs. 1 Sätze 1 und 4; Gesetz über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 8. September 1950 (GBl DDR S. 969) nebst 3. Durchführungsbestimmung vom 26. September 1950 (GBl DDR S. 1071)
Restitutionsantrag; Ausschlußfrist; Entschädigungsantrag; Übergang von einem Entschädigungsantrag auf ein Rückgabebegehren; Auswechseln des Anspruchsgegenstandes; freiwilliger Anspruchswechsel; Verfügungssperre; Antrag auf Feststellung der Berechtigung; ... - Judicialis
VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § ... 1 Abs. 3; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 1; ; VermG § 6 Abs. 1 a Satz 1; ; VermG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 30; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 4; ; Gesetz über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 8. September 1950 (GBl DDR S. 969) nebst 3. Durchführungsbestimmung vom 26. September 1950 (GBl DDRS. 1071)
- Wolters Kluwer
Restitutionsantrag - Ausschlußfrist - Entschädigungsantrag - Übergang von einem Entschädigungsantrag auf ein Rückgabebegehren - Auswechseln des Anspruchsgegenstandes - Freiwilliger Anspruchswechsel - Verfügungssperre - Antrag auf Feststellung der Berechtigung - ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3, § ... 2 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 1 a Satz 1, § 8 Abs. 1 Satz 1, § 30, § 30 a Abs. 1 Sätze 1 und 4; 3. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauer
Ausschlussfrist; Wechsel von einem Entschädigungsantrag auf ein Rückübertragungsbegehren; Rückgabeanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungsmaßnahme; entschädigungslose Enteignung; Übertragung einer aufgegebenen oder verpachteten Altsiedlerstelle; Altsiedlerstelle; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen - Restitutionsantrag; Ausschlußfrist; Entschädigungsantrag; Übergang von einem Entschädigungsantrag auf ein Rückgabebegehren; Auswechseln des Anspruchsgegenstandes; freiwilliger Anspruchswechsel; Verfügungssperre; Antrag auf Feststellung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
, S. 53 (Entscheidungsbesprechung)
§§ 1 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3, ... 2 Abs. 1, 6 Abs. 1 a, 8 Abs. 1, 30a Abs. 1 Satz 1 u. 4 VermG; Ges. über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern v. 8.9.1950; 3. DB zum EntschuldungsG v. 26.9.1950
Vermögensrecht/Altsiedlerstelle/Wechsel von Entschädigungs- auf Rückübertragungsanspruch/Ausschlussfrist/unlautere Machenschaften
Verfahrensgang
- VG Schwerin - 3 A 1340/97
- VG Schwerin, 20.08.1998 - 3 A 29/96
- VG Schwerin, 03.09.1998 - 3 A 29/96
- BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Papierfundstellen
- NJ 2000, 552
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 18.06.1998 - 7 B 125.98
Antrag auf Rückübertragung eines enteigneten Grundstücks - Wiederbegründung einer …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Im übrigen läßt § 30 a Abs. 1 Satz 4 VermG einen Austausch des Anspruchsgegenstandes nach Ablauf der Ausschlußfrist grundsätzlich nur dann zu, wenn der bisherige, rechtzeitig angemeldete Anspruch aufgrund eines nach seiner Entstehung eingetretenen Umstandes nicht weiterverfolgt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 7 B 125.98 - Buchholz a.a.O. Nr. 6), so etwa, wenn nach Verkauf des restitutionsbelasteten Vermögenswerts der Anspruch nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG auf den Veräußerungserlös gerichtet wird.Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf ein "freiwilliges" Auswechseln des Anspruchsgegenstandes hat der Senat bereits ausdrücklich für den Fall verneint, daß anstelle des geschädigten Vermögenswerts die für den Eigentumszugriff seinerzeit gewährte Entschädigung verlangt wird, weil ein solcher Anspruchswechsel notwendigerweise eine eigenständige, auf die Entziehung oder Verkürzung der Ersatzleistung gerichtete Schädigungshandlung und damit den Übergang auf einen anderen Anspruchsgrund voraussetzt (BVerwG, Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 7 B 125.98 - a.a.O.).
- BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95
Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Der Verfügungsberechtigte soll Gewißheit erhalten, daß er hinsichtlich des Vermögenswertes nach Ablauf der Frist nicht mehr den Einschränkungen des § 3 Abs. 3 VermG unterliegt, oder daß jedenfalls neben den bis dahin angemeldeten keine weiteren Ansprüche angemeldet werden (BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 = Buchholz a.a.O. Nr. 2). - BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Damit scheidet nach der Rechtsprechung des Senats die Annahme einer unlauteren Machenschaft aus; denn die Verletzung von Vorschriften über das Enteignungsverfahren ist nur dann als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zu bewerten, wenn die Behörde damit die Absicht verfolgt, die vorgenommene Enteignung überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 ).
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Erfaßt werden daher grundsätzlich nur solche Enteignungen, deren besonderer Unrechtsgehalt darin liegt, daß bereits nach den einschlägigen - nicht notwendigerweise veröffentlichten - Vorschriften der DDR eine Entschädigung generell ausgeschlossen war; denn dies war auch nach dem Selbstverständnis der Rechtsordnung der DDR Ausdruck einer bewußten Diskriminierung bestimmter Personengruppen oder Verhaltensweisen (grundlegend Urteil des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 ). - BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94
Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Dieser Schädigungstatbestand erfaßt Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf Vermögenswerte zugegriffen wurde; die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muß zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben (stRspr; vgl. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 ). - BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96
Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Anders als das Verwaltungsgericht meint, rechtfertigen sie nicht die Qualifizierung der Entschädigungsregelung als bloßes Scheinversprechen (vgl. dazu die Rechtsprechung des Senats zur Konzernverordnung, Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - BVerwG 101, 282 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83); denn der Entschädigungsanspruch blieb - wenn auch bei strikter Anwendung der Antragsfrist nicht in allen Fällen - tatsächlich realisierbar. - BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung - …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Zwar hat er seinen Antrag nicht ausdrücklich auf eine solche Feststellung gerichtet; jedoch ist dieses Begehren in einem Rückübertragungsantrag regelmäßig enthalten (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50; Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131). - BVerwG, 10.03.1997 - 7 B 39.97
Prüfungsumfang im Revisionsverfahren - Zulässigkeit einer Globalanmeldung einer …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Zwar ist es zulässig, angemeldete Ansprüche nach Fristablauf zu konkretisieren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3 m.w.N.). - BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 16.97
Berechtigtenfeststellung; Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung; …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Zwar hat er seinen Antrag nicht ausdrücklich auf eine solche Feststellung gerichtet; jedoch ist dieses Begehren in einem Rückübertragungsantrag regelmäßig enthalten (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50; Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131).
- BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 18.05
Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; rechtsstaatswidriger Erwerb; …
Allerdings begründet der generelle Ausschluss einer Entschädigung schon im Gesetz die Vermutung der Rechtsstaatswidrigkeit; denn eine derartige Regelung war nach dem Selbstverständnis der Rechtsordnung der DDR sowie der vorherigen Länder in der sowjetischen Besatzungszone regelmäßig Ausdruck einer bewussten Diskriminierung bestimmter Personengruppen oder Verhaltensweisen (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 5.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 17 m.w.N.). - BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 19.04
Enteignung; entschädigungslose Vermögensverschiebung; staatlicher Bereich.
Vielmehr muss nach den einschlägigen Vorschriften der DDR für bestimmte Enteignungsmaßnahmen eine Entschädigung generell ausgeschlossen gewesen sein (stRspr; siehe Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 13 und vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 5.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 17 S. 25 ).Der Wortlaut ergibt die Notwendigkeit eines zusätzlichen Kriteriums nicht, und bereits der Umstand, dass eine Entschädigung generell ausgeschlossen war, kann in der Regel als diskriminierend angesehen werden (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 5.99 - a.a.O.).
- BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 4.06
Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; rechtsstaatswidriger Erwerb; …
Allerdings begründet der generelle Ausschluss einer Entschädigung schon im Gesetz die Vermutung der Rechtsstaatswidrigkeit; denn eine derartige Regelung war nach dem Selbstverständnis der Rechtsordnung der DDR sowie der vorherigen Länder in der sowjetischen Besatzungszone regelmäßig Ausdruck einer bewussten Diskriminierung bestimmter Personengruppen oder Verhaltensweisen (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 5.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 17 m.w.N.).
- BVerwG, 14.06.2006 - 3 C 5.06
Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; rechtsstaatswidriger Erwerb; …
Allerdings begründet der generelle Ausschluss einer Entschädigung schon im Gesetz die Vermutung der Rechtsstaatswidrigkeit; denn eine derartige Regelung war nach dem Selbstverständnis der Rechtsordnung der DDR sowie der vorherigen Länder in der sowjetischen Besatzungszone regelmäßig Ausdruck einer bewussten Diskriminierung bestimmter Personengruppen oder Verhaltensweisen (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 5.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 17 m.w.N.). - VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03
Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG
- BVerwG, 14.02.2001 - 7 B 6.01
Rückübertragung landwirtschaftlicher Grundstücke einer Altsiedlerstelle nach dem …
Sie übersieht dabei, dass es dem generellen Zweck der Entschuldungsregelungen entsprach, nicht solche Altsiedler zu begünstigen, die die Altsiedlerstelle verlassen oder verpachtet hatten; die Bewirtschafter sollten den nichtbewirtschaftenden Eigentümern gleichgestellt und darum regelmäßig Eigentümer werden (vgl. Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 5.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 17). - BVerwG, 12.06.2001 - 8 B 101.01
Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Ausschluss des …
Er liegt darin, dass zur Beseitigung von Investitionshemmnissen, zur Gewährleistung des Grundstücksverkehrs und im Interesse eines zügigen Abschlusses vermögensrechtlicher Verfahren durch den Ablauf der Frist Rechtsklarheit und Rechtssicherheit eintreten soll (stRspr, vgl. Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 5.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 17 S. 25 sowie Beschluss vom 18. Dezember 2000 - BVerwG 7 B 156.00 -). - VG Greifswald, 11.01.2007 - 6 A 119/05
Rückübertragung von Flurstücken nach Enteignung - Fortbestehen einer Stiftung
Vielmehr muss nach den einschlägigen Vorschriften der DDR für bestimmte Enteignungsmaßnahmen eine Entschädigung generell ausgeschlossen gewesen sein (BVerwG in ständiger Rechtsprechung;… Urt. v. 24.03.1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 und Urt. v. 13.04.2000 - BVerwG 7 C 5.99 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 17 S. 25 ). - BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 325.98
Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob ein Vermögensverlust auf der Grundlage des …
Der Rechtssache kommt jedenfalls dadurch grundsätzliche Bedeutung zu, daß sie Gelegenheit zur Klärung der Frage gibt, ob ein Vermögensverlust auf der Grundlage des Gesetzes über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 8. September 1950 (GBl I S. 969) in Verbindung mit der 3. Durchführungsbestimmung zu diesem Gesetz vom 26. September 1950 (GBl I S. 1071) eine Schädigungsmaßnahme gemäß § 1 VermG sein kann (vgl. auch die anhängigen Revisionsverfahren BVerwG 7 C 43.98, BVerwG 7 C 5.99 und BVerwG 7 C 6.99). - BVerwG, 15.08.2001 - 7 B 43.01
Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückgabe von Immobiliarvermögen nach dem …
Die in diesem Zusammenhang in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen, an die Vorschrift des § 8 a.F. VermG anknüpfenden Fragen können schon deshalb nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO führen, weil sie vom beschließenden Senat mit Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 5.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 17 - bereits entschieden worden sind. - VG Cottbus, 21.02.2001 - 1 K 484/97
Rückübertragung eines Waldgrundstückes; Widerruf des Wahlrechtes von …
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