Rechtsprechung
| BVerwG, 01.12.1978 - VII C 51.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einfuhr von Geflügelfleisch - Drittländer - Einfuhruntersuchungsgebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.04.1977 - 9 A 315.76
- BVerwG, 01.12.1978 - VII C 51.77
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1979 - 30/79
- EuGH, 22.01.1980 - 30/79
- BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 51.77
Papierfundstellen
- NJW 1979, 832 (Ls.)
- DVBl 1979, 283
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 25.01.1977 - 46/76
Bauhuis
Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 51.77
Wegen dieser den innergemeinschaftlichen Warenverkehr begünstigenden Regelung können kostendeckende Gebühren, welche die Mitgliedstaaten für von ihnen als Versandländer nach Maßgabe der Richtlinie 71/118/EWG vorgenommene Kontrollen erheben, nicht als nach Art. 9 und 16 EWGV verbotene Abgaben zollgleicher Wirkung angesehen werden und sind damit zulässig (EuGH, Slg. 1977, 5 [17, RdNr. 31 ff.]), hingegen dürfen die Einfuhrländer für die lediglich vereinzelten Einfuhrunter Buchungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten eine Untersuchungsgebühr nicht erheben (vgl. das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 26. August 1977, Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 22 S. 37 f. - RIW/AWD 1977, 796 [797 r. Sp.] im Anschluß an EuGH, Slg. 1977, 5 [18, RdNr. 31 ff.]) weil es das Ziel der Richtlinie 71/118/EWG ist, vom Einfuhrland einseitig an der Grenze durchgeführte Kontrollen überflüssig zu machen.Diese Erforderlichkeit ist nach Auffassung des beschließenden Senats zu bejahen; die Erhebung der hier streitigen Gebühren wird damit vom Gemeinschaftsrecht nicht nur gedeckt, sondern sogar gefordert, wahrend nämlich das den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr beherrschende, auf gemeinschaftsrechtlicher Grundlage, nämlich nach Maßgabe der Richtlinie 71/118/EWG errichtete Kontroll System "auf dem Vertrauen beruht, das sich die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Garantien entgegenbringen müssen, die sich aus den vor dem Versand von den Gesundheitsbehörden des Versandlandes durchgeführten Kontrollen ergeben" (EuGH, Slg. 1977, 5 [16, RdNr. 22]), existieren im Dtrittlandverkehr solche Garantien nicht; auch kann man hier nicht ohne weiteres von einem Prinzip des Vertrauens ausgehen, welches im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr im Hinblick auf das die einzelstaatlichen Regelungen überwölbende Dach des Gemeinschaftsrechts gerechtfertigt ist.
Auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten stieße man aber dann, wenn man die in den Mitgliedstaaten für Ausfuhren in den deutschen Bereich erhobenen Untersuchungsgebühren zugrunde legen müßte, weil diese Gebühren in den Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch sind (vgl. EuGH, Slg. 1977, 5 [18, RdNr. 35]).
- BVerwG, 26.08.1977 - 7 C 16.76
Gesundheitspolizeiliche Kontrollen - Abgaben zollgleicher Wirkung - …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 51.77
Die vom erkennenden Senat im Urteil vom 26. August 1977 - BVerwG 7 C 16.76 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufgestellten Rechtsgrundsätze seien daher für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, da sie die Einfuhr von Geflügelfleisch aus einem EWG-Mitgliedstaat beträfen.Allerdings untersagt Art. 11 Abs. 2 der VO Nr. 123/67/EWG im Drittlandverkehr die Erhebung von Zöllen oder Abgaben gleicher Wirkung beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch; die hier streitigen Gebühren gehören zu den Abgaben zollgleicher Wirkung, denn sie stellen - wie der Senat in seinem Urteil vom 26. August 1977 - BVerwG 7 C 16.76 - (Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 22 S. 36 ff. - RIW/AWD 1977, 796 [797]) näher ausgeführt hat - weder ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen tatsächlich geleisteten Dienst dar, noch sind sie Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.04.1980 - VII C 51.77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.04.1977 - 9 A 315.76
- BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 51.77
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1979 - 30/79
- EuGH, 22.01.1980 - 30/79
- BVerwG, 25.04.1980 - VII C 51.77
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
Normschichten und Normkategorien
Insbesondere stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Belastung mit den aus Anlaß der Einfuhr einer Ware für deren gesundheitspolizeiliche Einfuhruntersuchung entstandenen Untersuchungskosten kein Entgelt für einen geleisteten Dienst dar (vgl. Urteil vom 26. August 1977 - BVerwG 7 C 10.76 - in Buchholz 451.90 Nr. 21; vgl. auch Urteil vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 51.77 - in Buchholz 451.90 Nr. 31).
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