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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,896
BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79 (https://dejure.org/1982,896)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1982 - 7 C 51.79 (https://dejure.org/1982,896)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1982 - 7 C 51.79 (https://dejure.org/1982,896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Nachkorrektur schriftlicher Prüfungsleistungen im ersten juristischen Staatsexamen durch dieselben oder andere Prüfer - Anforderungen an die nachträgliche Verwirklichung des Prinzips der Chancengleichheit nach fehlerhafter Leistungsbewertung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neubewertung von Prüfungsleistungen - Wahrung der Chancengleichheit; gleicher Prüfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2154 (Ls.)
  • DVBl 1983, 90
  • DÖV 1983, 463
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.03.1979 - 7 B 16.79
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79
    Der Senat hat diese Gefahr indessen in seiner bisherigen Rechtsprechung als geringfügig erachtet und klargestellt; daß der Grundsatz chancengleicher Prüfungsbedingungen nicht vorschreibt, ein Prüfungsverfahren stets und in allen Stadien anonym durchzuführen (Beschluß vom 14. März 1973 - BVerwG 7 B 16.79 -, Buchholz, Prüfungswesen 421.0 Nr. 105;Beschlüsse vom 14. September 1981 - BVerwG 7 B 30.81 und 7 B 33.81 -).
  • BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 30.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79
    Der Senat hat diese Gefahr indessen in seiner bisherigen Rechtsprechung als geringfügig erachtet und klargestellt; daß der Grundsatz chancengleicher Prüfungsbedingungen nicht vorschreibt, ein Prüfungsverfahren stets und in allen Stadien anonym durchzuführen (Beschluß vom 14. März 1973 - BVerwG 7 B 16.79 -, Buchholz, Prüfungswesen 421.0 Nr. 105;Beschlüsse vom 14. September 1981 - BVerwG 7 B 30.81 und 7 B 33.81 -).
  • BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81

    Beurteilungsspielraum der Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79
    Der Senat hat diese Gefahr indessen in seiner bisherigen Rechtsprechung als geringfügig erachtet und klargestellt; daß der Grundsatz chancengleicher Prüfungsbedingungen nicht vorschreibt, ein Prüfungsverfahren stets und in allen Stadien anonym durchzuführen (Beschluß vom 14. März 1973 - BVerwG 7 B 16.79 -, Buchholz, Prüfungswesen 421.0 Nr. 105;Beschlüsse vom 14. September 1981 - BVerwG 7 B 30.81 und 7 B 33.81 -).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …

    Für den Vorrang des Grundsatzes der Bewertung durch dieselben Prüfer spricht, daß das Prüfungsverfahren so gestaltet sein muß, daß alle Prüfungsteilnehmer in möglichst ungehindertem Wettbewerb die gleichen Möglichkeiten haben, die ihren Fähigkeiten entsprechenden Leistungen zu erbringen, und daß eine unterschiedliche Beeinflussung der Prüfungsleistung und des Prüfungsergebnisses durch außerhalb ihrer Person liegende Umstände möglichst verhindert wird (Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 51.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 161).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Für den Vorrang des Grundsatzes der Bewertung durch dieselben Prüfer spricht insbesondere, daß das Prüfungsverfahren so gestaltet sein muß, daß alle Prüfungsteilnehmer in möglichst ungehindertem Wettbewerb die gleichen Möglichkeiten haben, die ihren Fähigkeiten entsprechenden Leistungen zu erbringen, und daß eine unterschiedliche Beeinflussung der Prüfungsleistung und des Prüfungsergebnisses durch außerhalb ihrer Person liegende Umstände möglichst verhindert wird (…vgl. Urteile vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - aaO. und vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 51.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 161).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen …

    Rn. 76 aa) Der Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, dass die Neubewertung einer Prüfungsleistung in aller Regel von den Prüfern vorgenommen wird, die die beanstandete frühere Bewertung vorgenommen haben (…vgl. BVerwG, Urteile vom 24.02.1993 - 6 C 38.92 -, juris Rn. 20, vom 09.12.1992 - 6 C 3.92 -, BVerwGE 91, 262, und vom 09.07.1982 - 7 C 51.79 -, juris).
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