Rechtsprechung
| BVerwG, 14.07.1961 - VII C 52.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 2274
- DÖV 1963, 32
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79
Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des …
Diese Vorschrift, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG 7 C 52.59 -, in NJW 1961, 2274; BVerwGE 16, 190 f. und 23, 314 f.), zwingt die Behörde zur Versagung der Genehmigung, wenn die öffentlichen Interessen dadurch beeinträchtigt werden, daß das örtliche Droschkengewerbe durch die Ausübung des beantragten Verkehrs in seiner Existenz bedroht wird. - BVerwG, 28.06.1963 - VII C 23.63
Rechtsmittel
Bei der Auslegung des § 13 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) - PBefG 1961 - ist von den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168/191) auszugehen, wonach beim Droschkenverkehr als ernste Gefahr im wesentlichen lediglich anzusehen sei, wenn das Droschkengewerbe bei unkontrollierbarem Eindringen neuer Unternehmen durch Übersetzung und ruinösen Wettbewerb in seiner Existenz bedroht sein würde; die Versagung der Genehmigung würde gerechtfertigt sein, wenn eine derartige Gefahr eingetreten oder in drohende Nähe gerückt sei (vgl. Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 52.59 -, NJW 1961, 2274, DÖV 1963, 32). - BVerwG, 29.09.1970 - VII B 22.70 In dem Urteil des Senats von 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 52.59 - (Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 1) hat der Senat zu der Frage, ob das örtliche Droschkengewerbe durch die Ausübung des beantragten Verkehrs in seiner Existenz bedroht werde, ausgeführt, im Hinblick auf die darin enthaltene Einschränkung der Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) dürfe diese Vorschrift keinesfalls in erweiterndem Sinne ausgelegt werden.
- BVerwG, 23.11.1962 - VII C 142.61
Streit um die Zuverlässigkeit eines Mietwagenverkehrsunternehmers im Hinblick auf …
Der Entscheidung kann nicht mehr das früher geltende Recht, sondern muß das am 1. Juni 1961 in Kraft getretene Personenbeförderungsgesetz vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) - PBefG - zugrunde gelegt werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 52.59 - [GewArch 1961 S. 165 = VerwRspr. Br. 13 S. 871]). - BVerwG, 30.08.1961 - VII B 74.60
Erforderlichkeit der Benachrichtigung des Konzessionsinhabers über das Erlöschen …
Dies hat der erkennende Senat bereits in seinemUrteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 52.59 - ausgeführt.
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